Laubbeseitigung und Straßenreinigung durch zeitlich begrenzte Halteverbote erleichtern
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV (Antrag der CDU-Fraktion) |
30.11.2017 |
9.5 |
überwiesen in GUWV |
|
GUWV |
24.01.2018 |
5.1 |
dito |
vertagt |
GUWV |
28.03.2018 |
7.1 |
dito |
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und GRÜNEN-Fraktion – bei Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE. - abgelehnt |
Die Stürme in den letzten Wochen haben ihren Teil dazu beigetragen, dass innerhalb kurzer Zeit sehr viel Laub angefallen ist, das bei den ständigen Regenfällen zu Verstopfungen der Kanalisation und damit zu Überschwemmungen führt.
Vor diesem Hintergrund und der vom Senat gewünschten Neuregelung der Straßenreinigung ab dem kommenden Jahr muss über eine effektivere Gestaltung der Straßenreinigung nachgedacht werden. Es nützt nichts, wenn das Kehrfahrzeug die Straßen z.B. im wöchentlichen Rhythmus abfährt, dabei aber die Straßenränder aufgrund der parkenden Fahrzeuge gar nicht reinigen kann. Hier muss ein besseres Konzept für den Bezirk Eimsbüttel gefunden werden.
Das ursprungliche Petitum lautete:
„Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde zu ersu-chen in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung Hamburg, in Form eines Pilotprojektes für den Stadtteil Schnelsen, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, das zeitlich begrenzte Halte-verbote, z.B. Straßenzug N.N. mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr, zur Reinigung von Straßen-zügen beinhaltet.
Der Regionalausschuss Lokstedt soll in die Entwicklung des Konzeptes eingebunden und vor Umsetzung angehört werden.“
keine
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