22-0895

Laubbeseitigung am Fahrbahnrand

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

04.04.2025

Lfd. Nr. 30 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Roland Oehlmann, Dr. Ann-Kathrin Riegel und Koorosh Armi (SPD-Fraktion)

Laubbeseitigung am Fahrbahnrand

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die o.g. Anfrage wie folgt:

Sachverhalt

Immer wieder berichten Bürgerinnen und Bürger von verstopften Abflüssen im Straßenraum, die zu großen Ansammlungen von Laub und Schlamm führen. Diese Lage erscheint vielen in den letzten Jahren immer weiter verschlimmert zu sein.Die Reinigung der Fahrbahnen einschließlich der Fahrradstreifen und Parkstreifen liegt in der Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:

  1. Wie viele Beschwerden über Verunreinigungen durch Laub, die den Bezirk Eimsbüttel betreffen, sind im Jahr 2024 bei der Behörde eingegangen und wie stellt sich die Beschwerdelage im Vergleich zum Jahr 2023 dar?

Die Anzahl der bei der SRH eingegangen Meldungen über Verunreinigungen durch Laub, die den Bezirk Eimsbüttel betreffen, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verschmutzungsmeldungen Laub
auf Fahrbahnen und Parkbuchten/-streifen

2023

2024

Bezirk Eimsbüttel

94

142

  1. Welche Herausforderungen stellen sich bei der Straßenreinigung, insbesondere in eng bebauten Gebieten wie z.B. dem Generalsviertel in Eimsbüttel?

Besondere Herausforderungen bei der Reinigung aber vor allem der Laubbeseitigung sind für die SRH insbesondere in eng bebauten Gebieten wie z. B. dem Generalsviertel, die dauerhaft zugeparkten Parkbuchten und Straßenränder. Die parkenden Autos verhindern häufig eine ganzheitliche Beseitigung des Laubes, da sich Streumüll und Laub verstärkt unter den Fahrzeugen ansammelt. Dies erschwert die Reinigung und erhöht den erforderlichen händischen sehr zeitintensiven Reinigungsaufwand. In solchen Bereichen sind die Mitarbeitenden der SRH angehalten, so zu reinigen, dass die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden.

  1. Gibt es Straßen oder Bereiche, in denen die Reinigung nicht oder nicht wie geplant stattfindet? Wenn ja, welche?

Die konkreten Reinigungshäufigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen sind im Wegereinigungsverzeichnis, WRV Teil B, (siehe Link) festgelegt. Jede Straße in Eimsbüttel wird mindestens alle 14 Tage gereinigt.

r alle Fahrbahnen des Generalsviertels ist eine wöchentlich einmalige Reinigung und für die Gehwege eine wöchentlich zweimalige Reinigung vorgesehen. Die Reinigungen finden regelhaft statt, die SRH berücksichtigt die jeweiligen Umstände vor Ort bei der Durchführung der Reinigung.

Anzumerken ist, dass in der Laubsaison zusätzlich zur turnusmäßigen Fahrbahnreinigung alle verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRH unterwegs sind, um das Laub möglichst umgehend und umfassend zu entfernen. Dies kann bei stetigem Laubfall jedoch nicht zeitgleich im gesamten Stadtgebiet gewährleistet werden. Daher hat im Rahmen der herbstlichen Laubsammlung zunächst die Verkehrssicherheit Priorität.Dadurch können sich Verschiebungen zu den sonst üblichen Reinigungszeiten ergeben. Um Gefährdungsstellen aufzufinden, sind Hinweise aus der Bevölkerung besonders hilfreich.

  1. Welche Maßnahmen hat die Behörde bisher ergriffen, um auf Beschwerden aufgrund von Verunreinigungen zu reagieren und die Sauberkeit der Straßen im Bezirk Eimsbüttel zu verbessern?

Die SRH hat sich darauf eingestellt, die Reinigung in einigen Bereichen händisch durchzuführen.

Ende letzten Jahres hat die SRH mit dem Projekt „Erweiterte Fahrbahnreinigung", zunächst im Bezirk Harburg, ein neues Vorgehen erprobt, um eine vollständige und gründliche Reinigung bestimmter Straßen zu ermöglichen. Dafür ist aber die Mithilfe der Anwohnerinnen und Anwohner, die in den betreffenden Straßenzügen ihre Fahrzeuge abgestellt haben, erforderlich. Denn nur wenn diese bereit sind, in der Zeit der vorgesehenen Reinigung ihre Fahrzeuge woanders abzustellen, kann die SRH auch die zuvor zugeparkten Flächen umfassend reinigen. Mehr Informationen zu dem Projekt finden sich unter https://www.stadtreinigung.hamburg/stadtsauberkeit/strassen-wege/erweiterte-fahrbahnreinigung/.

Die SRH würde das Einrichten von abgestimmten und temporären Halteverbotszonen durch das Bezirksamt begrüßen. Zusätzlich wäre eine rechtzeitige Information an die SRH seitens der Bezirksämter bei Absperrungen durch z.B. Baumarbeiten vorteilhaft, da die SRH dann die Möglichkeit hat, in den abgesperrten Bereichen maschinell zu reinigen.

  1. Welche technische Ausstattung nutzt die Stadtreinigung Hamburg um die Straßenabflüsse von Laub zu befreien?

Die SRH arbeitet mit Klein- bzw. Großkehrmaschinen. Zusätzlich werden Laubbläser, Besen und Harke eingesetzt. Die SRH ist für die oberflächliche Reinigung zuständig. Verstopfungen werden im Zuge der Steuerungsverantwortung an die verantwortlichen Bereiche, wie z. B. HAMBURG WASSER, weitergeleitet.

  1. Werden/wurden in der Straßenreinigung im Bezirk Eimsbüttel Laubbläser eingesetzt, um Laub unter parkenden Fahrzeugen zu entfernen?
  2. Falls diese Methode nicht/nicht mehr eingesetzt wird:
    1. Aus welchen Gründen?
    2. Welche alternativen Reinigungsmethoden werden derzeit genutzt, um Laub unter parkenden Autos und in schwer zugänglichen Bereichen zu entfernen?
    3. Gibt es Überlegungen oder Pläne, den Einsatz von Laubbläsern oder vergleichbaren Technologien zur effizienteren Laubentfernung (wieder) einzuführen?

Ja, die SRH setzt ausschließlich elektrische betriebene Laubbläser ein, um Laub zu entfernen. In engen Straßen, die eine hohe PKW-Dichte aufweisen, sind die Mitarbeitenden angehalten, bei der Reinigung sehr vorsichtig zu agieren, um die parkenden Fahrzeuge nicht zu beschädigen, siehe hierzu auch Antwort zu 2.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

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