22-1310

Langjähriger Leerstand und Verfall der Wohngebäude An der Lohbek 2-4 in Lokstedt - Chancen auf Kooperation und Entwicklung nutzen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

28.07.2025

Lfd. Nr. 96 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Maxim Loboda (CDU-Fraktion)

Langjähriger Leerstand und Verfall der Wohngebäude An der Lohbek 24 in Lokstedt Chancen auf Kooperation und Entwicklung nutzen

Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:

Sachverhalt:

Seit etwa zwölf Jahren stehen die Wohngebäude An der Lohbek 24 im Stadtteil Lokstedt leer. Nach Medienberichten hat sich der Zustand der Gebäude aus den 50er Jahren inzwischen derart verschlechtert, dass weder eine Zwischennutzung noch eine kurzfristige Vermietung möglich sind.

Der Eigentümer die Potenberg-Gruppe strebt seit Jahren einen Neubau an, zuletzt mit einem überarbeiteten Konzept für drei sechsgeschossige Wohnbauten mit insgesamt 171 Wohnungen. Eine Genehmigung konnte bisher nicht erteilt werden, da der geltende Bebauungsplan Lokstedt 53 lediglich eine viergeschossige Bebauung vorsieht.

Der daraus entstandene Zustand ist weder für den Stadtteil, noch für die Wohnraumsituation in Hamburg tragbar. Ziel muss es sein, Lösungen zu ermöglichen, die sowohl städtebaulichen Weiterentwicklungen als auch wirtschaftliche Realisierbarkeiten sicherstellen.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit dem Jahr 2013 ergriffen, um den Zustand und die Entwicklung der Grundstücke An der Lohbek 24 eng zu begleiten und mit dem Eigentümer im Austausch zu bleiben?

Siehe Antwort auf Anfrage Nr. 90 (Anlage)

  1. Welche konkreten Bewertungen wurden vorgenommen oder Auflagen in den vergangenen Jahren im Rahmen der Wohnraumschutzprüfung erteilt und inwiefern ergeben sich daraus Handlungsspielräume für eine Zwischennutzung oder bauliche Entwicklung?

Siehe Antwort auf Anfrage Nr. 90 (Anlage). Für Zwischennutzungen und bauliche Entwicklungen sind entsprechenden Nutzungsänderungsanträge zu stellen.

01.10.2013

Besichtigungen von 7 Wohnungen der Häuser An der Lohbek 2b, 4a + c -Ergebnis keine Mängel im Sinne des HmbWoSchG festgestellt jedoch zunächst kein Einschreiten da Genehmigung beantragt war

11.03 2021

Äerliche Ermittlung: Die usergruppe 6a-c ist abgebrochen worden - keine Bautätigkeit -

An der Lohbek 2 und 4 jeweils a-c bereits überwiegend leerstehend Bauzaun - Grandweg 52/54 noch bewohnt

08.02.2022

w.o.

22.06.2022

An der Lohbek 2 und 4 jeweils a-c Besichtigung aller Wohnungen /

ngel im Sinne des Hamburger Wohnraumschutz festgestellt

22.06.2024

An der Lohbek 2 und 4 jeweils a-c Besichtigungen aller Wohnungen /

ngel im Sinne des Hamburger Wohnraumschutz festgestellt es wurde ein Großteil der Rohrleitungen entfernt

19.09.2024

An der Lohbek 2 und 4 jeweils a-c Besichtigungen aller Wohnungen

ngel im Sinne des Hamburger Wohnraumschutz festgestellt

  1. Ist es zur Genehmigung des Abrisses eines der vier Wohnblöcke gekommen? Falls nein, welche Sanktionierungen hat es gegeben.

Antwort WBZ2: Es wurde am 27.07.2018 eine Abbruchgenehmigung (An der Lohbek 6a) erteilt. Titel: Rückbau des Bestandswohnungsbaus und Neubau eines viergeschossigen Wohngebäudes (24 WE) mit Tiefgarage)

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den geltenden Bebauungsplan Lokstedt 53 mit Blick auf eine moderate Nachverdichtung im Sinne einer zeitgemäßen Stadtentwicklung fortzuschreiben oder zu überarbeiten?

Grundsätzlich ist es möglich Bebauungspläne zu ändern, gemäß §1 (3) BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der geltende Bebauungsplan Lokstedt 53 wurde am 4.8.2010 festgestellt und ist weiterhin geeignet die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in dem Gebiet zu lenken.

  1. Ist seitens der Bauprüfabteilung geprüft worden, ob ein städtebaulicher Vertrag oder ein kooperatives Entwicklungskonzept mit dem Eigentümer realisierbar wäre, um zügig zu einem konsensfähigen Neubauvorhaben zu gelangen?

Antwort WBZ2: Fehlanzeige

  1. Welche Rolle spielen aus Sicht des Bezirksamts wirtschaftliche Rahmenbedingungen (z. B. Baukosten, Zinsen, Baugrund) bei der Bewertung der bisherigen Planungen des Eigentümers?

Das Bezirksamt verweist auf die von der BSW erhobenen und veröffentlichten Ausführungen der Baukosten. Die Baukosten und Zinsen haben sich seit 2012 verändert.

  1. Gibt es im Bezirk Eimsbüttel Beispiele, bei denen eine flexible Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen zu einer erfolgreichen Wohnraumentwicklung geführt hat, und könnten diese für das Areal An der Lohbek als Vorbild dienen?

Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen sind einzuhalten.

  1. Welche Einschätzung hat das Bezirksamt zur Frage, ob der langjährige Leerstand und der bauliche Verfall zu einer städtebaulichen Belastung für das Quartier werden, und welche Möglichkeiten bestehen, dem entgegenzuwirken?

Siehe Antwort auf Anfrage Nr. 90 (Anlage). Es liegt an dem privaten Grundstückseigentümer die Situation im Rahmen der geltenden Gesetze zu verändern.

Anlage:
Antwort des Bezirksamts Eimsbüttel zur Kleinen Anfrage nach § 24 BezVG, Nr. 90

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

Antwort des Bezirksamts Eimsbüttel zur Kleinen Anfrage nach § 24 BezVG, Nr. 90

Lokalisation Beta
Lokstedt

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