Langjähriger Leerstand und Verfall der Wohngebäude An der Lohbek 2-4 in Lokstedt - Chancen auf Kooperation und Entwicklung nutzen
28.07.2025
Lfd. Nr. 96 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Maxim Loboda (CDU-Fraktion)
Langjähriger Leerstand und Verfall der Wohngebäude An der Lohbek 2–4 in Lokstedt – Chancen auf Kooperation und Entwicklung nutzen
Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:
Sachverhalt:
Seit etwa zwölf Jahren stehen die Wohngebäude An der Lohbek 2–4 im Stadtteil Lokstedt leer. Nach Medienberichten hat sich der Zustand der Gebäude aus den 50er Jahren inzwischen derart verschlechtert, dass weder eine Zwischennutzung noch eine kurzfristige Vermietung möglich sind.
Der Eigentümer –die Potenberg-Gruppe – strebt seit Jahren einen Neubau an, zuletzt mit einem überarbeiteten Konzept für drei sechsgeschossige Wohnbauten mit insgesamt 171 Wohnungen. Eine Genehmigung konnte bisher nicht erteilt werden, da der geltende Bebauungsplan Lokstedt 53 lediglich eine viergeschossige Bebauung vorsieht.
Der daraus entstandene Zustand ist weder für den Stadtteil, noch für die Wohnraumsituation in Hamburg tragbar. Ziel muss es sein, Lösungen zu ermöglichen, die sowohl städtebaulichen Weiterentwicklungen als auch wirtschaftliche Realisierbarkeiten sicherstellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
Siehe Antwort auf Anfrage Nr. 90 (Anlage)
01.10.2013 |
Besichtigungen von 7 Wohnungen der Häuser An der Lohbek 2b, 4a + c -Ergebnis keine Mängel im Sinne des HmbWoSchG festgestellt jedoch zunächst kein Einschreiten da Genehmigung beantragt war |
11.03 2021 |
Äußerliche Ermittlung: Die Häusergruppe 6a-c ist abgebrochen worden - keine Bautätigkeit - An der Lohbek 2 und 4 jeweils a-c bereits überwiegend leerstehend – Bauzaun - Grandweg 52/54 noch bewohnt |
08.02.2022 |
w.o. |
22.06.2022 |
An der Lohbek 2 und 4 jeweils a-c Besichtigung aller Wohnungen / Mängel im Sinne des Hamburger Wohnraumschutz festgestellt |
22.06.2024 |
An der Lohbek 2 und 4 jeweils a-c Besichtigungen aller Wohnungen / Mängel im Sinne des Hamburger Wohnraumschutz festgestellt – es wurde ein Großteil der Rohrleitungen entfernt |
19.09.2024 |
An der Lohbek 2 und 4 jeweils a-c Besichtigungen aller Wohnungen Mängel im Sinne des Hamburger Wohnraumschutz festgestellt |
Antwort WBZ2: Es wurde am 27.07.2018 eine Abbruchgenehmigung (An der Lohbek 6a) erteilt. Titel: Rückbau des Bestandswohnungsbaus und Neubau eines viergeschossigen Wohngebäudes (24 WE) mit Tiefgarage)
Grundsätzlich ist es möglich Bebauungspläne zu ändern, gemäß §1 (3) BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der geltende Bebauungsplan Lokstedt 53 wurde am 4.8.2010 festgestellt und ist weiterhin geeignet die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in dem Gebiet zu lenken.
Antwort WBZ2: Fehlanzeige
Das Bezirksamt verweist auf die von der BSW erhobenen und veröffentlichten Ausführungen der Baukosten. Die Baukosten und Zinsen haben sich seit 2012 verändert.
Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen sind einzuhalten.
Siehe Antwort auf Anfrage Nr. 90 (Anlage). Es liegt an dem privaten Grundstückseigentümer die Situation im Rahmen der geltenden Gesetze zu verändern.
Anlage:
Antwort des Bezirksamts Eimsbüttel zur Kleinen Anfrage nach § 24 BezVG, Nr. 90
ohne
Antwort des Bezirksamts Eimsbüttel zur Kleinen Anfrage nach § 24 BezVG, Nr. 90
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