22-1566

Lärmmessungen im Umfeld der Zugbildungsanlage Stellingen Drs. 22.1448, Beschluss der BV vom 25.09.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

In dem o.g. Beschluss wird festgestellt, dass im Umfeld der 2019 in Betrieb genommenen Zugbil-dungsanlage Stellingen am Kronsaalweg sich Beschwerden über Lärmbelästigungen häufen. Laut Aussagen der Anwohner der Flaßheide sind insbesondere die lauten Motorgeräusche, denen sie auch nachts ausgesetzt sind, eine große Belastung.


Bei der Beantwortung des Sachverhaltes gehen wir davon aus, dass es sich um die Zugbildungs-anlage der AKN Eisenbahn GmbH im Bereich der Autobahnbrücke Stellingen (Straßen Flaßheide, Roscherweg und Wittenmoor) handelt. Die Bahnanlage am Kroonsaalsweg (Werkstatt, Vorstellplätze) ist im Eigentum der S-Bahn Hamburg GmbH.


Der Neubau der Zugbildungsanlagen Stellingen und Eidelstedt ist durch die BWVI Hamburg am 30.01.2018 (Az.: 150.1414-600) planfestgestellt worden. Der Planfeststellungsbeschluss liegt Ihnen vor. In dem Planfeststellungbeschluss wird in der Gesamtabwägung als auch im Einzelnen sehr ausführlich auf das Thema Lärm eingegangen. Im Detail ist ein mehrstufiges Verfahren hinter-legt:


Aktiver Lärmschutz:
Bau von drei Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 1294 m


Entschädigung zwecks Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen

In dem Lärmschutzgutachten wird festgestellt, dass es Bereiche gibt, in denen aktiver Lärmschutz nicht ausreichend ist. Im Rahmen des planfestgestellten Lärmschutzgutachtens wurden Gebäude bzw. Gebäudefassaden ermittelt, welche Anspruch auf einen passiven Lärmschutz haben. Dabei handelt es sich um 26 Schutzfälle am Tag und 59 Schutzfälle in der Nacht. Details (Adresse, Stockwerk) sind auf der Seite 43 des Lärmschutzgutachtens, Tabelle 29, aufgeführt. Ebenfalls wurden in dem Gutachten die Lärmbeeinträchtigungen für die Außenwohnbereiche analysiert. Die 42 Fälle sind mit Adresse und Stockwerk auf der Seite 44 des Lärmschutzgutachtens, Tabelle 30, aufgelistet. Laut Auskunft der AKN Eisenbahn GmbH wurden alle Betroffenen angeschrieben.


Weiter ist in der Planfeststellung festgehalten:

„Soweit Außenwohnbereiche zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme nicht erkannt worden sein sollten, ist an den Wohngebäuden, die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen und bei denen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht ausgeschlossen werden können, auf Antrag des jeweiligen Eigentümers der Beurteilungspegel nachträglich zu berechnen; Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte sind zu entschädigen.

Das Gleiche gilt für Wohngebäude, die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen und bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass die von dem Vorhaben ausgehende Zusatzbelastung nicht mindestens 6 dB(A) unter der an dem jeweiligen Immissionsort herrschenden Vor-belastung liegt. In diesem Fall sind auf Antrag des jeweiligen Eigentümers die Pegel der Vorbelastung und der Zusatzbelastung nachträglich zu berechnen; verbleibende Lärmbeeinträchtigungen sind zu entschädigen.“


Betroffene Eigentümer gehen also direkt auf die AKN zu, die sich selbstverständlich an das oben beschriebene Verfahren gebunden fühlt. Die AKN hat ausgeführt, dass niemand diesbezüglich an sie herangetreten ist.


Informativ möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei den eingangs genannten Motorenge-räuschen vermutlich um den temporären Betrieb der Luftkompressoren der Züge handelt. Dieser Betrieb wurde im Lärmschutzgutachten unter dem Zustand „aufgerüstet abgestellt“ bzw. „Vorbereitungsdienst“ berücksichtigt.


Bei den verwendeten Weichen im Bereich der Zugbildungsanlage handelt es sich um Standard-weichen. Die Geräusche beim Durchfahren dieser Weichen sind ebenfalls durch das Lärmschutzgutachten abgedeckt. Die von Ihnen angesprochenen Schienenkonditionierungsanlagen können zu einer geringeren Schall- und Schwingungsemission führen. Demgegenüber steht ein geringerer Haftwert zwischen Rad- und Schiene, welcher insbesondere beim Anfahren von Zügen nachteilig für den Bahnbetrieb ist.


Abschließend möchten wir noch einmal darum bitten, dass entsprechend dem Planfeststellungs-beschluss die Wohneinheiten, die mit dem passiven Lärmschutz unzufrieden sind, sich direkt an die AKN Eisenbahn GmbH wenden.


Das Lärmschutzgutachten ist nicht im Transparenzportal abgelegt, kann Ihnen jedoch bei Bedarf zur Verfügung gestellt werde.


Bzgl. einer Teilnahme an einer Ausschusssitzung für Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt sehen wir auf Grund der Aufklärung zum geschilderten Sachverhalt keine Notwendigkeit.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Stellingen Kronsaalsweg Roscherweg

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