Lärm- und Geschwindigkeitsmessung auf der Holsteiner Chaussee Drs. 21-3219, Beschluss der BV vom 29.09.2022
Der Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel ist der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg zur Beantwortung übermittelt worden. Die Verkehrsdirektion nimmt, unter Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariates 24 (PK 24) und der Verkehrsdirektion 1 (VD1), wie folgt Stellung:
Die Intensität von Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung bemisst sich insbesondere an der Verkehrsunfalllage einer Örtlichkeit. Die Holsteiner Chaussee, im Teilbereich zwischen Spanischer Furth und Oldesloer Straße, wurde diesbezüglich in einer 3-Jahres Unfallauswertung betrachtet. Im betrachteten Zeitraum kam es zu insgesamt 95 Verkehrsunfällen mit deutlich abnehmender Tendenz. Im Jahr 2019 wurden 50 Verkehrsunfälle, im Jahr 2021 wurden 17 Verkehrsunfälle registriert. Bei keinem der vorliegenden Verkehrsunfälle wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt. Die Unfalllage entspricht vergleichbaren Straßenzügen und ist als unauffällig einzustufen.
Gleichwohl wird die Holsteiner Chaussee seitens der Polizei im Rahmen von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen aufgesucht. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.
Im Jahr 2020 wurden im Bereich der Holsteiner Chaussee insgesamt fünf Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Gesamtheitlich können die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen als eher unauffällig bezeichnet werden. Die Messungen ergaben, dass sich von 8.212 Fahrzeugen lediglich 189 Fahrzeuge über dem Grenzwert befanden. Lediglich bei drei Messungen lag der Messwert im Bereich eines Fahrverbotes.
Im Verlauf des Jahres 2021 waren aufgrund der Bautätigkeiten keine Geschwindigkeitsmessungen möglich bzw. wurden keine Messungen durchgeführt.
Im Zeitraum vom 03.11.2022 - 09.11.2022 wurden aufgrund dieser Anfrage weitere vier Messungen im Bereich Holsteiner Chaussee zwischen Spanischer Furt und Oldesloer Straße durchgeführt. Diese Messungen ergaben, dass sich von den 5.437 gemessenen Fahrzeugen lediglich 58 Fahrzeuge über dem Grenzwert befanden. Diese erneuten Geschwindigkeitsmessungen bestätigten die bereits vorliegenden Daten.
Aus vorstehenden Gründen gibt es aktuell keinen Anlass, die Geschwindigkeitsmessungen in der Holsteiner Chaussee über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus auszuweiten. Gleichwohl wird die Straße auch weiterhin im Zuge der Verkehrsüberwachung berücksichtigt und Geschwindigkeitsmessungen werden lageangepasst im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten fortgeführt.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine