20-2908

Ladesäulen an P&R-Anlagen im Bezirksgebiet sachgerecht und kostengünstig errichten

Antrag

Sachverhalt

In naher Zukunft werden die drei Park-and-Ride-Stellplatzanlagen in den Stadtteilen Lokstedt, Niendorf und Schnelsen hergerichtet. Mehrfach war die Umgestaltung der Anlagen Thema in Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt, zuletzt am 9. April dieses Jahres. Den dort geäußerten Wunsch der Kommunalpolitik, es mögen doch bei der Umgestaltung auch gleich Ladeplätze für Elektro-Pkw mit errichtet werden, wollte die städtische P&R-Gesellschaft gern berücksichtigen. Allerdings übernimmt diese nicht den Betrieb der Säulen, sondern bereitet lediglich die Aufstellung solcher Ladesäulen vor, was offenbar im Zusammenspiel der beiden städtischen Unternehmen Stromnetz Hamburg (als Errichter) und Hamburg Energie (als Betreiber) geschieht.

 

Da Hamburg Energie bislang ausschließlich Ladesäulen mit Ladeleistungen von 11 beziehungsweise 22 kW für Wechselstrom (AC) sowie von 50 kW für Gleichstrom (DC) betreibt, gibt es bislang offenbar keine sinnvolle Ladesäulen-Kategorie für eine P&R-Stellplatzanlage, an dem die Fahrzeuge von Pendlern in der Regel über mehrere Stunden parken. Schnellladen mit höheren Ladeleistungen macht Sinn an Stellplätzen, die nur kurzzeitig belegt sind beziehungsweise an denen die Standzeiten zum Aufladen per Straßenverkehrszeichen auf ein bis zwei Stunden begrenzt sind.

 

In Anbetracht dessen, dass die Bundesregierung weiterhin an ihrem Ziel festhält, in wenigen Jahren mehr als eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen und die deutschen Autohersteller eine Modelloffensive für Elektro-Pkw starten, muss mit einem schnelleren Hochlauf von Elektro-Pkw gerechnet werden. Das unkoordinierte Schnellladen an diversen Punkten in unmittelbarer Nähe kann allerdings das derzeit vorhandene Niederspannungsstromnetz schnell überlasten. Insofern muss überlegt werden, wo das unreglementierte Schnellladen stattfinden soll. Auf einer P&R-Stellplatzanlage, an der die Fahrzeuge über etliche Stunden parken, ist es jedenfalls weder nötig noch sinnvoll.

 

Der Investitionsbedarf für eine Schnellladesäule ist zudem um ein vielfaches höher als für eine „Standardladesäule“ mit einer Ladeleistung von beispielsweise 3,7 kW Wechselstrom (AC). Letztere machen Sinn an Stellplätzen an denen Fahrzeuge länger stehen können und sollen, also beispielsweise in Tiefgaragen von Wohnhäusern oder auch auf Firmenparkplätzen. Sie machen ebenso Sinn in bewirtschafteten Parkhäusern, die für eine mehrstündige Nutzung gedacht sind. Dies geschieht beispielsweise bereits terminalnah am Hamburger Flughafen. Da die Nutzung einer P&R-Stellplatzanlage absolut vergleichbar mit den sogenannten „Kurzzeit-Stellplätzen“ am Airport ist, sollte diesem guten Beispiel gefolgt werden.

 

 

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