20-2795

Ladesäule 470 (Jütländer Allee ggü. 47): Fehlende Beschilderung

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

29.01.2018

Lfd. Nr. 135 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Lutz Schmidt (FDP)

 

Ladesäule 470 (Jütländer Allee ggü. 47): Fehlende Beschilderung

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 15. November 2017 (Lfd. Nr. 126 (20)) heißt es unter anderem: „Der Bezirk hat in seiner aktiven Rollte bereits die Beschilderung der Ladestationen durchgeführt.“

 

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

(1)     Warum hat die Ladesäule 470, belegen in der Jütländer Allee gegenüber der Hausnummer 47, keinerlei Beschilderung, obwohl sie bereits seit einigen Wochen in Betrieb ist und sich auch schon seit einiger Zeit in der E-Charging-App von Stromnetz Hamburg findet?

 

Voraussetzung für die Beschilderung durch das Bezirksamt Eimsbüttel ist die Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung. Diese wurde vom Polizeikommissariat 27 für den genannten Standort bisher noch nicht erteilt.

 

(2)     Aus der Beantwortung der oben bereits erwähnten Kleinen Anfrage geht hervor, dass die „Sondernutzung Stromtankstelle“ für den genannten Standort am 31. März 2017 beantragt und bis zum 25. Juni 2022 vom Bezirksamt Eimsbüttel genehmigt worden ist. Wann hat das Bezirksamt erstmals davon Kenntnis erlangt, dass die Ladesäule mittlerweile errichtet und funktionstüchtig ist?

 

Bisher wurde die Inbetriebnahme der Ladesäule vom Betreiber nicht bekanntgegeben.

 

(3)     Was unternimmt das Bezirksamt Eimsbüttel damit es bei künftig neu errichteten Ladesäulen nicht wieder zu einer mehrwöchigen Verzögerung kommt?

 

Es wird kurzfristig zu einem Austausch mit Stromnetz Hamburg, dem zuständigen Polizeikommissariat und dem Bezirk kommen.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine