20-3357

Ladesäule 470 (Jütländer Allee gegenüber der Hausnummer 47): Fehlende Beschilderung II

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

24.08.2018

Lfd. Nr. 152 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt (FDP)

 

Ladesäule 470 (Jütländer Allee gegenüber der Hausnummer 47): Fehlende Beschilderung II

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Mit Blick auf meine nachfolgenden Fragen weise ich vorab auf meine erste Kleine Anfrage zu diesem Thema unter der laufenden Nummer 135 (20) hin, die mir am 29. Januar 2018 beantwortet worden ist.

Bis zum 12. August 2018 hat die oben benannte öffentliche Ladesäule noch immer keine Beschilderung erhalten, so dass die Nutzung dieser seit Monaten in Betrieb befindlichen Anlage weiterhin nur eingeschränkt möglich ist. Nach wie vor stehen auf dem Parkstreifen direkt vor der Ladesäule immer wieder alle möglichen Fahrzeuge und verhindern dort ein Aufladen von Elektrofahrzeugen. Wegen der fehlenden Beschilderung kann weder die Polizei zur Hilfe gerufen werden, noch das Abschleppen der Ladesäulen-Blockierer angeordnet werden. Die Ladesäule ist also nur hin und wieder "zufällig" nutzbar.

 

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

In der Antwort zu meiner ersten Kleinen Anfrage zur Ladesäule 470 (Jütländer Allee, ggü. Hausnummer 47) hieß es vor gut einem halben Jahr offiziell: "Voraussetzung für die Beschilderung durch das Bezirksamt Eimsbüttel ist die Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung. Diese wurde vom Polizeikommissariat 27 für den genannten Standort noch nicht erteilt."

 

(1)     Liegt diese Anordnung dem Bezirksamt bis zum heutigen Tage immer noch nicht vor?

 

Die Anordnung ist am 22.08.2018 im Bezirksamt eingegangen.

 

(2)     Hat das Bezirksamt im Nachgang zu der Kleinen Anfrage vom Januar 2018 das zuständige Polizeikommissariat in dieser Angelegenheit kontaktiert und nachgefragt, warum es keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung gibt?

a)        In welcher Weise hat das Polizeikommissariat 27 darauf reagiert?

 

Es ist mit dem Polizeikommissariat 27 Kontakt aufgenommen worden. Von dort wurde mitgeteilt, dass die straßenverkehrsbehördliche Anordnung erst dann ausgestellt werden kann, wenn die Fertigstellung durch Stromnetz Hamburg mitgeteilt wird.

 

b)       Falls keine Kontaktaufnahme stattfand: Warum ist das Bezirksamt nach der Beantwortung der benannten Kleinen Anfrage in keinerlei Weise tätig geworden?

 

Entfällt.

 

(3)     Wann und durch wen hat das Bezirksamt davon offiziell Kenntnis erlangt, dass die benannte Ladesäule – zu welchem Zeitpunkt? – in Betrieb genommen worden ist?

 

Das Bezirksamt hat bis heute keine offizielle Nachricht erhalten.

 

(4)     Ende Januar sicherte das Bezirksamt offiziell zu: "Es wird kurzfristig zu einem Austausch mit Stromnetz Hamburg, dem zuständigen Polizeikommissariat und dem Bezirk kommen." In welcher Form kam dieser Austausch wann zustande?

 

Das Bezirksamt steht im regen Austausch sowohl mit dem PK als auch Stromnetz Hamburg GmbH. Ein gemeinsamer Termin ist jedoch nicht zustande gekommen.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine