20-2654

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

15.11.2017

Lfd. Nr. 126 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt (FDP)

 

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Ende Oktober 2017 feierte sich die Landesregierung Hamburgs dafür, dass sie das ursprünglich für August 2016 angepeilte Ziel von knapp 600 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Hamburg erreicht habe. In der Tat ist die vergleichsweise hohe Anzahl von Ladesäulen in Hamburg und auch im Bezirk Eimsbüttel vorbildlich. Doch was nützen diese Investitionen, wenn der Zugang zu den Ladesäulen durch regelwidrig parkende Fahrzeuge überwiegend blockiert wird?

 

Bereits am 28. Januar 2016 hatte die Bezirksversammlung Eimsbüttel, meinen Antrag „Nutzung von Ladesäulen ermöglichen“ (Drucksache 20-1293) einstimmig angenommen. Darin wurde neben einer vollständigen Beschilderung aller Ladesäulen im Bezirksgebiet von Eimsbüttel auch die Aufbringung von blauen Bodenmarkierungen beschlossen. Wie sich anschließend herausstellte, ist für letzteres allerdings nicht das Bezirksamt zuständig.

 

Zur Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 26. Mai 2016 teilte entsprechend die Verwaltung (Drucksache 20-1574) mit:

„Für die erstmalige Aufbringung der blauen Markierung "e-mobil Ladeplatz" ist der Betreiber der Ladestationen, Stromnetz Hamburg, zuständig. Die Verkehrsdirektion hat am 26. April Stromnetz Hamburg angefordert, die Markierungsarbeiten auszuführen.“

 

Bis auf wenige Ausnahmefälle ist seitdem in unserem Bezirk jedoch nichts dergleichen geschehen.

 

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

(1)     Wie kann nach Ansicht des Bezirksamtsleiters die dringend gebotene und von der Bezirksversammlung seit nunmehr 22 Monaten geforderte blaue Bodenmarkierung an Elektro-Ladesäulen endlich erreicht werden?

 

Der Bezirk hat in seiner aktiven Rolle bereits die Beschilderung der Ladestationen durchgeführt. Der Bezirk hat die dafür zuständige Stromnetz Hamburg GmbH nochmals auf die Durchführung der Markierungsarbeiten hingewiesen.

 

(2)     Was müsste aus Sicht des Bezirksamtsleiters geschehen, damit der immense Parkdruck insbesondere im Kerngebiet nicht zu einer permanenten Blockierung von Elektro-Ladesäulen führt?

 

Im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen ist es Aufgabe von Polizei und Parkraummanagement, das „Falschparken“ zu ahnden.

 

(3)     Hat die Bezirksverwaltung Eimsbüttels neben den derzeit bestehenden Elektro-Ladesäulen bereits weitere genehmigt?

a)        Falls ja: Bitte benennen Sie die genauen Standorte und die Zeitpunkte für die voraussichtliche bauliche Umsetzung der Maßnahmen.

 

Anlage 1 enthält eine Gesamtübersicht der genehmigten Standorte. Auf die Umsetzung der einzelnen baulichen Maßnahmen und Zeitpunkte hat die  Erlaubnisbehörde keinen Einfluss.

 

(4)     Sollte nicht das reine Parken – ohne Ladevorgänge – von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen an Elektro-Ladesäulen verhindert werden?

 

Siehe Antwort zu 2.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

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