21-0233

Kunstrasenplätze in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

26.07.2019

Lfd. Nr. 11 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)

 

Kunstrasenplätze in Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Wie dem verschiedenen Presseartikeln (u.a. Hamburger Abendblatt vom 22.07.2019, Seite 22, siehe Anlage) zu entnehmen ist, könnte die Installation von Granulat aus Kunststoff als Untergrund bei Kunstrasenplätzen laut der Europäischen Chemikalienagentur bald nicht mehr zulässig sein.

 

Wir fragen die Bezirksamtsleitung:

 

1. Wie viele Sportplätze in Eimsbüttel

1.1. öffentlich bzw.

1.2. privat

gibt es insgesamt?

1.3. Wie viele davon sind jeweils

1.3.1. Kunstrasenplatz (öffentlich / Schule)?

1.3.2. Kunstrasenplatz (privat / Verein)?

 

Siehe https://www.hamburg.de/active-city-map/.

(Filter Anlagenbestandteil: Großspielfelder Kunststoffrasen, Kleinspielfelder Kunststoffrasen).

 

2. Sind alle Kunstrasenplätze in Eimsbüttel mit Gummigranulat hergestellt oder gibt es auch andere, unbedenkliche Herstellungsvarianten in Eimsbüttel, wie z.B.

2.1. Kork?

 

Ja.

 

2.2. Sand?

 

Ja.

 

2.3. Hybridrasen (halb Kunstrasen, halb Naturrasen)?

 

Nein, es gibt in Eimsbüttel keine bezirklichen Sportanlagen mit Hybridrasen.

 

2.4. keine Verfüllung?

 

Nein, es gibt in Eimsbüttel keine bezirklichen Sportanlagen ohne Verfüllung.

 

2.5. Falls 2.1. bis 2.4. bejahrt wird, in welcher Anzahl sind diese Varianten vorhanden?

 

Das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau verwendet seit Jahren texturierten (gekräuselten) Kunststoffrasen mit reiner Quarzsandverfüllung als Hamburger Standard.

 

Es gelten folgende Ausnahmen:

In Eimsbüttel wurde 1 Sportplatz mit Quarzsand und Kork verfüllt.

 

Unter den bezirklichen Sportanlagen wurden Plätze auf 2 Sportanlagen mit Kunststoffgranulat verfüllt.

Es besteht die Möglichkeit die Verfüllung mit Kunststoffgranulat durch Quarzsand oder Korkgranulat zu ersetzen.

 

3. Wie viele Kunstrasenplätze sind

3.1. z.Zt. im Bau

 

0 bezirkliche Sportplätze.

 

3.2. z.Zt. im Antragsverfahren,

 

0 bezirkliche Sportplätze.

 

3.3. haben eine Genehmigung, aber noch nicht mit dem Bau begonnen,

 

0 bezirkliche Sportplätze.

 

3.4. Sind alle Varianten von Ziffer 3.1. bis 3.3. mit Granulat geplant; wenn nein, wie (Anzahl/Variante) teilt es sich auf?

 

Siehe Antwort auf die Fragen 3.1-3.3 sowie 2.5.

 

4. Gibt es schon Anträge von Sportvereinen, die vorhandenen Kunstrasenplätze umweltverträglich umzubauen?

 

Nein, es liegen keine formellen Anträge vor.

 

4.1. Mit welchen Gesamtkosten für

4.1.1. den Neubau

4.1.2. den Umbau

 eines Kunstrasenplatzes in der Größe eines Fußballfeldes rechnet die Bezirksamtsleitung an Hand von Erfahrungswerten?

 

Ein Neubau der Plätze wird voraussichtlich nicht notwendig sein, da ein Austausch des Materials vorgenommen werden kann.

Im Übrigen ist derzeit nicht absehbar, ob die ECHA ein Verbot von Plastik Einstreumaterial für Kunstrasensportplätze vorschlagen wird.

Der Prozess befindet sich in der Beteiligungsphase. Es werden Informationen gesammelt, um auf deren Basis eine objektive Bewertung möglicher Beschränkungen durchführen zu können.

Unabhängig davon wären die Konsequenzen eines Verbotes aus vorgenannten Gründen für Eimsbüttel überschaubar und technisch lösbar.

 

Der Austausch von Kunststoffgranulat zu Quarzsand oder Korkgranulat wird nach derzeitigem Stand ca. 50.000,- EUR brutto je Großspielfeld betragen.

 

4.2. Gibt es eine Alternative Behandlung, das Granulat ggf. mit einem Bindemittel (Kleber) als Verfüllung zu behalten, damit sich keine Granulatpartikel aus dem Rasen in die Umwelt „verflüchtigen“ können?

 

Nein.

 

4.3. Wenn Ziffer 4.2. verneint wird, gibt es einen Prüfauftrag in diese Richtung?

 

Nein, da dies aus sportfunktionellen Gründen keine Lösung darstellen würde.

Zudem muss das Verfüllungsmaterial nach Normung im Faserverband freibeweglich sein.

 

 

Anlage:

Presseartikel Hamburger Abendblatt, 22.07.2019, Seite 22

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine

 

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