21-0230

Kunstrasenplätze

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

25.07.2019

Ldf. Nr. 9 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Kunstrasenplätze

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Laut mehreren Presseberichten soll eine von der Europäischen Union (EU) geplanten Richtlinie das Gummi-Granulat verboten werden. Unter anderen wird dieses Granulat auf Kunstrasenplätze in Deutschland und demnach auch in Eimsbüttel verwendet. In den letzten Jahren wurden mit hohen Aufwand auch unter Mithilfe von staatlichen Mittel viele Plätze im Bezirk auf Kunstrasen umgestellt.

 

Fragen:

 

  1. Welche Sportplätze wurden im Bezirk bisher auf Kunstrasen umgestellt?

 

Der Bezirk Eimsbüttel verfügt derzeit an folgenden Standorten über öffentliche Sportanlagen mit Kunststoffrasenplätzen:

 

  • Furtweg 51
  • Riekbornweg 5
  • Bondenwald 14c
  • Lokstedter Steindamm 52
  • Sachsenweg 87
  • Vogt-Kölln-Straße 50
  • Bundesstraße 103
  • Döhrnstraße
  • Gärtnerstraße 67
  • Hagenbeckstraße 124 (nur Kleinspielfeld Hockey)
  • Hohe Weide (Softball)
  • Tornquiststr.
  • Gustav-Falke-Str

 

  1. Wie viele bezirkliche Mittel wurden dabei verwendet?

 

Für die Umsetzung vorgenannter Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen wurden Mittel i. H. v. insgesamt rd. 15.5 Mio. EUR aufgewendet. Davon trug die FHH einen Kostenanteil von rd. 5,3 Mio. EUR. Die Differenz wurde finanziert über Verkaufserlöse aufgegebener Sportflächen (z.B. Sportplatzring und Grandweg sowie eine Teilfläche am Standort Furtweg).

 

Grundsätzlich ist zu beachten, dass zu der Umwandlung der Sportanlagen auch damit zusammenhängende, weitere Maßnahmenteile (Lärmschutzwände, Wegeflächen, Erschließungen, Lichtanlagen etc.) gehören, die in der vorgenannten Summe enthalten sind.

 

  1. Ist geplant, in der nächsten Zeit (bis zu 2 Jahren) Sportplätze auf Kunstrasen umzustellen?

 

Ja.

 

  1. Ist bei den Planungen die geplante Richtlinie der EU zum Verbot des Gummi-Granulats einbezogen worden?

 

Die genannte EU-Richtlinie ist vielmehr eine Konsultation der ECHA (Europäische Chemikalien-Agentur) mit dem Ziel, eine Beschränkung im Bereich der Kunststoff­granulate zu untersuchen.

Da das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau seit Jahren texturierten (gekräuselten) Kunststoffrasen mit reiner Quarzsandverfüllung als Hamburger Standard verwendet, werden insofern die Aspekte der ECHA-Konsultation bereits berücksichtigt.

 

  1. Was passiert mit den derzeitigen Kunstrasenplätzen, wenn das Verbot ab 2022 greifen sollte und eine Übergangsfrist nicht genutzt wird?

 

Ob die ECHA ein Verbot von Plastik-Einstreumaterial für Kunstrasensportplätze vorschlagen wird, ist derzeit nicht absehbar. Der Prozess befindet sich in der Beteiligungsphase. Es werden Informationen gesammelt, um auf deren Basis eine objektive Bewertung möglicher Beschränkungen durchführen zu können.

Unabhängig davon wären die Konsequenzen eines Verbotes aus vorgenannten Gründen für Eimsbüttel überschaubar und technisch lösbar.

 

  1. Ist seitens des Bezirkes bereits mit den Nutzern der Kunstrasenplätze Kontakt aufgenommen worden? Wenn ja, in welcher Form?

 

Nein, im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5.

 

  1. Die Umrüstungskosten sollen bis zu 500000 € betragen. Wer würde diese Kosten übernehmen?

 

Die Kosten sind grundsätzlich von dem nötigen Umfang der Maßnahmen abhängig. Der Austausch von Kunststoffgranulat zu Quarzsand oder Korkgranulat wird nicht den in der Frage angegebenen Umfang erreichen, sondern nach derzeitigem Stand ca. 50.000,- EUR brutto je Großspielfeld betragen. Die Beteiligung an der Kostendeckung muss im Einzelfall mit den zuständigen Behörden und den ansässigen Vereinen geklärt werden.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine