21-3277

Kreuzung Stresemannallee / Troplowitzstraße: Nachtabschaltung der Ampelanlage prüfen Drs. 21-3188, Beschluss der BV vom 06.09.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.10.2022
29.09.2022
Ö 5.2
Sachverhalt

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt wie folgt Stellung:

Nach den vorliegenden Unterlagen ist diese Lichtzeichenanlage bereits seit 1995 mit einer Nachttabschaltung zwischen 23:05 Uhr und 05:00 Uhr ausgestattet, was auch durch eine technische Überprüfung bestätigt wurde.

 

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 37

Absatz 2 Nummer 1 und 2 VI. (Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil) sollten Lichtzeichenanlagen in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden. Nächtliches Ausschalten ist demnach nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft worden ist, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist.

Wurden in der Vergangenheit alle Lichtzeichenanlagen nach einer positiven Überprüfung hinsichtlich der Erfordernisse der Verkehrssicherheit und einem möglichst ungehinderten Verkehrsfluss mit geringen Lärm- und Abgasemissionen zur Nachtzeit mit einer Nachtabschaltung ausgestattet, so reicht dieses heutzutage nicht mehr aus.

Bezüglich einer inklusiven Verkehrspolitik besteht gesellschaftlicher Konsens, dass die Sicherheit für Menschen mit Einschränkungen, so auch Sehbehinderungen, ein hoher Wert beizumessen ist. Demzufolge sind Nachtabschaltungen an Lichtzeichenanlagen mit Blindensignalisierungen nicht angezeigt.

 

Diese Lichtzeichenanlage wurde im August 2016 mit Blindensignalen nachgerüstet, die Nacht-abschaltung jedoch aus nicht nachzuvollziehenden Gründen beibehalten. Die VD 52 nimmt daher diese Drucksache zum Anlass die Nachtabschaltung nachträglich wegzuordnen, um sehbehinderten/blinden Menschen auch zur Nachtzeit das sichere Queren der Straße zu ermöglichen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine