22-0576

Koordinierungsrolle der Bezirksämter bei Fachplanungen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

28.11.2024

Lfd. Nr. 12 (22)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert, Marvin Brinkmann, Nikolai Drews, Myriam Schrank und Manuela Pagels (Fraktion DIE LINKE)

 

Koordinierungsrolle der Bezirksämter bei Fachplanungen

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Der Senat weist den Behörden regelhaft unter Verwendung von Zuständigkeitsanordnungen Aufgaben zu. Damit grenzt er die Aufgaben der Bezirksämter und der Fachbehörden untereinander und gegeneinander ab. Dabei kann er einzelnen Behörden oder Bezirksämtern eine zentrale Zuständigkeit für die gesamte Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg zuweisen. Darüber hinaus können einzelne Bezirksämter auch bestimmte Aufgaben für alle sieben Bezirksämter wahrnehmen. Zusätzlich gibt es das Prinzip der Federführung unter den Bezirksämtern. Dieses ist in Ziffer 3.3 der Geschäftsordnung für die Bezirksämter beschrieben; siehe  geschaeftsordnung-bezirksaemter-data.pdf . Danach übernimmt ein Bezirksamt in Absprache mit den anderen Koordinierungsaufgaben für alle sieben Bezirksämter (vgl. Anlagen 1 und 2). Eine Ressourcenzuweisung hierfür erfolgt einzelfallbezogen. Koordinierungsaufgaben für Aufgabenbereiche der Fachbehörden oder die Fachbehörden haben die Bezirksämter nicht.

Daneben bestehen Beteiligungsrechte für alle Bezirksämter bei Aufgaben, die sie betreffen. Die Bezirksämter werden bei Drucksachenabstimmungen des Senats regelhaft eingebunden, soweit sie Aufgaben betreffen, die die Bezirksämter wahrnehmen. Die Bezirksversammlungen werden von der Bezirksamtsleitung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung informiert. In den Fällen des § 26 Bezirksverwaltungsgesetz steht zudem den Bezirksversammlungen der betroffenen Bezirksämter über das Informationsrecht des § 19 Bezirksverwaltungsgesetzes hinaus ein Anhörungsrecht nach § 26 Bezirksverwaltungsgesetz zu. Weiter stehen die Fachbereiche der Bezirksämter sowohl auf Leitungs- als auch auf Fachebene in regelmäßigem und anlassbezogenem Austausch untereinander und mit den jeweiligen Fachbehörden. Damit wird sichergestellt, dass die Aufgaben effizient und sachgerecht wahrgenommen werden.

 

Die Bezirksämter sind in der Regel für den Vollzug der Gesetze verantwortlich, die nicht aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung oder Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen, gemäß § 1 Satz 1 BezVG. Die Zuweisung der Aufgaben obliegt dem Senat.

Dennoch übernehmen die Bezirksämter regelmäßig eine Koordinierungsrolle bei Aufgaben der Senats- und/oder Fachbehörden. So spielt beispielsweise das Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel eine zentrale Rolle bei der kommunalen Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit der BUKEA. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte koordiniert den bezirklichen Sportstättenbau. Dabei ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, welches Bezirksamt für welche Aufgaben und in welchen Bereichen die Koordinierung übernimmt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

 

  1. Gibt es eine Rechtsgrundlage, die festlegt, welches Bezirksamt bei welchen Verfahren die Koordinierung übernimmt?
  2. Falls ja, wo ist dies geregelt?
  3. Falls nein, nach welchen Kriterien wird festgelegt, welches Bezirksamt welche Koordinierungsrolle übernimmt?
  4. Gibt es Möglichkeiten, wie sich Bezirksämter, die keine Koordinierungsrolle haben, dennoch einbringen können?
  5. Welche Koordinierungsrollen nehmen die einzelnen Bezirksämter aktuell wahr?
  6. Welche Bezirksämter übernehmen darüber hinaus die Federführung für welche Bereiche, die dezentral wahrgenommen werden?
  7. Wie wird die Kommunikation zwischen den Bezirksämtern und den zuständigen Fachbehörden bei der Wahrnehmung der Koordinierungsrolle organisiert?
  8. Welche Kriterien spielen bei der Entscheidung eine Rolle, welchem Bezirksamt eine Koordinierungsrolle zugewiesen wird?
  9. Wie wird die Effizienz der Koordinierungsarbeit der Bezirksämter gemessen und evaluiert? Gibt es hierzu festgelegte Qualitätsstandards?
  10. Wie erfolgt die Ressourcenzuweisung (finanziell, personell) für Bezirksämter, die eine Koordinierungsrolle übernehmen?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Gibt es konkrete Beispiele, bei denen ein Bezirksamt seine Koordinierungsrolle nicht effektiv ausüben konnte? Falls ja, was waren die Ursachen und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um solche Probleme zukünftig zu vermeiden?

 

Nein.

 

  1. Inwiefern können die Bezirksversammlungen Einfluss auf die Zuweisung von Koordinierungsrollen nehmen?
  2. Wie wird die Transparenz über die Aufgabenverteilung und Koordinierungsrollen der Bezirksämter gegenüber der Öffentlichkeit sichergestellt?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

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