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Kollaustraße 15a-g: Wiederbelegung als Wohnunterkunft für Geflüchtete (168 Plätze)

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 20.09.2021 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 14.2

Sachverhalt

Der Standort der Wohnunterkunft Kollaustraße 15a-g wird, seit das Winternotprogramm im Mai 2021 ausgelaufen ist, als Notfallreserve für die Unterbringung von Geflüchteten mit bis zu 168 Plätzen vorgehalten. Nun hat die Sozialbehörde die Wiederbelegung ab der 38. KW angekündigt. Die Betreiberin der Unterkunft wird, wie auch in der Vergangenheit, Fördern & Wohnen AöR (F&W) sein.

Die Sozialbehörde hat die Anwohner:innen der Kollaustraße und näheren Umgebung mit einem Schreiben (vorgesehen am 16.09.2021) über die geplante Belegung informiert. Auch der zuständige Stadtteilpolizist und die Feuerwehr sind informiert.

Eine Genehmigung des Bezirksamts Eimsbüttel ist mit Änderungsbescheid vom 01.06.2021 zur befristeten Genehmigung vom 18.10.2018 erteilt. Die bisherige Nutzung in den Wintermonaten als Winternotprogramm für Obdachlose wird dem Antrag entsprechend nicht verlängert. Die Auflagen und Bestimmungen der Genehmigung vom 18.10.2018 haben weiterhin Bestand. Da es bereits diese Baugenehmigung für eine Wohnunterkunft für geflüchtete Menschen gibt, ist eine Anhörung der Bezirksversammlung nach § 28 BezVG nicht vorgesehen.

 

Hintergrund:

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, unter anderem der Machtwechsel in Afghanistan sowie in Anbetracht der Zugänge anerkannter Flüchtlinge aus Griechenland, muss auch in Hamburg mit erhöhten Zugangszahlen gerechnet werden. Daher ist es erforderlich, derzeit unbelegte Einrichtungen, die im Rahmen der Reserveplanung als Notfallstandorte vorgehalten werden, als Wohnunterkünfte in Betrieb zu nehmen. Die Einrichtung in der Kollaustraße 15 wurde bereits von Januar 2017 bis September 2018 als Wohnunterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. In den Wintermonaten der darauffolgenden Jahre bot die Einrichtung obdachlosen Menschen Schutz vor Kälte und Erfrierung. Seit Ende des Winternotprogramms im Mai 2021 wird die Einrichtung als Notfallstandort vorgehalten, für den Fall steigender Zugangszahlen von Geflüchteten.

Die Sozialbehörde hat das Bezirksamt Eimsbüttel am 13.09.2021 darüber informiert, die Kollaustr. 15 ab 20.09.2021 als Wohnunterkunft für die Unterbringung von geflüchteten Menschen mit bis zu 168 Plätzen in Betrieb zu nehmen. Bei den zukünftigen Bewohner:innen wird es sich um geflüchtete Menschen handeln, die bereits seit einigen Monaten in Deutschland leben und schon zeitweise in einer Erstaufnahmeeinrichtung von F&W gewohnt haben. In der Unterkunft wird dauerhaft ein umfassendes Sozialmanagement sichergestellt. Zudem wird F&W am Standort bei Bedarf das „rminterventionsteam“ einsetzen. Dabei handelt es sich um eine mobile Einheit, die temporär an Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aktiv wird, an denen es durch Lärmbelästigung zu Problemen mit der Nachbarschaft kommt. Das Team hat laut Sozialbehörde in der Vergangenheit gute Erfolge verzeichnet und jeweils zu einer zeitnahen Beruhigung der Situation beigetragen. Die Einrichtung wird aufgrund ihrer Lage grundsätzlich mit Erwachsenen belegt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

 

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