Kindeswohl in Eimsbüttel: Häusliche Gewalt, Schutzmaßnahmen und Unterstützungsstrukturen
05.05.2025
Lfd. Nr. 72 (22)
Große Anfrage gemäß § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Fraktion DIE LINKE
Kindeswohl in Eimsbüttel: Häusliche Gewalt, Schutzmaßnahmen und Unterstützungsstrukturen
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Sogenannte Häusliche Gewalt ist ein sehr großes gesellschaftliches Problem. In der Fachöffentlichkeit ist es seit Jahrzehnten ein Thema; von dieser Form der Gewalt sind überwiegend Frauen betroffen. Aber auch Kinder und Jugendliche sind dem ausgesetzt, mit zum Teil gravierenden Folgen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen einen Zusammenhang zwischen frühen Gewalterfahrungen und späteren Verhaltensauffälligkeiten.
Darüber hinaus gibt es weitere Problemlagen, die eine gesunde und positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erschweren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Sozialbehörde.
a) Welche Erkenntnisse ergaben sich aus den vorliegenden Daten?
Das Thema häusliche Gewalt ist in der Gesellschaft präsenter und Betroffene sind eher bereit sich Hilfe zu holen.
b) Welche konkreten Hilfs- und Unterstützungsangebote wurden den betroffenen Familien unterbreitet und seit wann bestehen diese?
Den Eltern und der gesamten Familie wird Beratung in unterschiedlicher Form angeboten. Sie richtet sich zunächst nach den Bedarfen des von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteils und der Kinder. Auch den Tätern wird Beratung angeboten. Je nach der Situation im Einzelfall kooperiert das Jugendamt mit Frauenhäusern und mit Beratungsstellen für Betroffene wie BIFF, LALE, Intervento oder ZAVIA (für Geflüchtete).
Auch Väter können von häuslicher Gewalt betroffen sein. Da es für sie kein Äquivalent zu Frauenhäusern gibt werden sie mitunter zusätzlich darin unterstützt, alternative Wohnmöglichkeiten zu finden (z. B. vorübergehende Aufnahme in eine Krisenwohnung).
Von Gewalt betroffene Frauen, die mit ihren Kindern in ein Frauenhaus gehen, werden im Jugendamt durch eine besondere Abteilung des ASD, den Sozialdienst Frauenhäuser (SFH; angesiedelt im Bezirk E; zuständig für die ges. FHH) beraten.
c) Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen und wann wurden sie eingeführt?
Im Jahr 2021 hat der Senat mit der Drucksache 21/15377 das 6. Frauenhaus geschaffen und den Sozialdienst Frauenhäuser um eine 0,75 Stelle aufgestockt.
Das Thema häusliche Gewalt wurde mit Trägern der freien Jugendhilfe erörtert und eine höhere Sensibilität für das Thema sowohl bei den Fachkräften des ASD als auch bei den Fachkräften der HzE Träger erzeugt. Dieser Prozess wird auch in den nächsten Jahren weitergeführt.
Dem Bezirksamt E ist die Zahl der Therapieplätze, die für von Gewalt betroffenen Kindern und Heranwachsenden zur Verfügung stehen, nicht bekannt.
a) Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten in diesem Zeitraum? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
Trotz der relativen Dichte an Angeboten in Eimsbüttel beträgt die Wartezeit nach Erfahrung des Jugendamtes im Schnitt ca. 6 Monaten. Dies hängt auch vom Bedarf im Einzelfall ab, z.B. ist Trauma-Therapie deutlich schwieriger zu finden als andere Themen. InEinzelfällen werden Fachkräfte von HzE Trägern mit einer therapeutischen Qualifikation als ambulante Hilfe bewilligt um den Übergang aus der KJP zur ambulanten Therapie zu überbrücken.
Über die genaue Dauer der Wartezeit gibt es keine statistischen Daten, nach unserer Einschätzung hat sie sich im genannten Zeitraum nicht verändert.
b) Wie schnell konnte in akuten Fällen im jeweiligen Jahr reagiert werden?
Zu dieser Fragestellung führt das JA keine Statistik. Daher ist keine Einschätzung für die einzelnen Jahre möglich. In akuten Situationen muss an die KJP verwiesen werden. Auch die Zahl der Fachkräfte mit therapeutischer Qualifikation bei HzE Trägern ist begrenzt, daher gelingt die Anbindung für den Übergang zur ambulanten Therapie nur in Einzelfällen.
c) Gibt es Pläne zum Ausbau entsprechender Therapieangebote, und falls ja, wann wurden diese beschlossen bzw. umgesetzt?
Dem Bezirksamt E sind die Planungen zum Ausbau von Therapieplätzen, die für von Gewalt betroffenen Kindern und Heranwachsenden zur Verfügung stehen, nicht bekannt.
d) Stehen auch Therapieplätze für Kinder unter sechs Jahren zur Verfügung? Falls ja, wie viele gab es jeweils zwischen 2020 und 2024? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
Dem Bezirksamt E ist die Zahl der Therapieplätze für Kinder unter 6 Jahren nicht bekannt, sie werden vom BAE nicht erhoben.
In der untenstehenden Tabelle ist die Anzahl der unter 3-Jährigen und der 3- bis unter 6-Jährigen sowie die Summe der unter 6-Jährigen für den Bezirk Eimsbüttel im Zeitraum von 2020 bis 2023 dargestellt. Für das Jahr 2024 liegen noch keine Daten vor.
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
0 bis unter 3 Jahre |
8.402 |
8.376 |
8.195 |
7.782 |
3 bis unter 6 Jahre |
7.901 |
7.825 |
7.762 |
7.747 |
0 bis unter 6 Jahre |
16.303 |
16.201 |
15.597 |
15.529 |
Tab.: Anzahl der unter 6-Jährigen im Bezirk Eimsbüttel
Datenquelle: Statistikamt Nord (Stand: jeweils 31.12.)
a) Wie viele dieser Kinder besuchten im gefragten Zeitraum eine Krippe oder Kita? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Betreuungsquoten für den Krippen- sowie für den Elementarbereich für den Bezirk Eimsbüttel im Zeitraum von 2020 bis 2023 aufgeschlüsselt. Für das Jahr 2024 liegen ebenfalls noch keine Daten vor.
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
Betreuungsquote Krippe (Kinder unter 3 Jahren) |
51,8 % |
51,3 % |
52,7 % |
53,6 % |
Betreuungsquote Elementar (Kinder 3 Jahre bis Schuleintritt) |
99,3 % |
100 % |
99,6 % |
99,7 % |
Tab. Betreuungsquoten im Bezirk Eimsbüttel
Datenquelle: Sozialbehörde (Stand: jeweils 01.03.)
Dem Bezirksamt E ist die Zahl der Kinderärzte im Bezirk nicht bekannt, diese Zahl wird vom BAE nicht erhoben.
a) Wie und ggf. durch welche Dienststelle wird gewährleistet, dass alle Kinder im Bezirk die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen können?
s. AW Frage 4b.
b) Welche Kontrollmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass Sorgeberechtigte die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen (können)?
AW GA: In Hamburg gibt es ein strukturiertes Einladungswesen für die U6 und U7-Vorsorgeuntersuchungen. Eltern erhalte eine offizielle Einladung inklusive Rückmeldekarte. Die Teilnahme wird durch die Arztpraxis auf der Karte bestätigt und zentral erfasst. Bleibt eine Rückmeldung aus wird das zuständige Gesundheitsamt aktiv, nimmt Kontakt mit der Familie auf und bietet Unterstützung an.
c) Wie wird sichergestellt, dass alle Kinder die Vorschul- bzw. Schuluntersuchungen zur Einschulung wahrnehmen?
AW GA: In Hamburg ist die Teilnahme an den Schuleingangsuntersuchungen nach § 34, Absatz 5 HmbSG gesetzlich verpflichtend. Die Durchführung erfolgt, um gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Unterstützungsbedarfe frühzeitig zu erkennen.
Sollte der vereinbarte Untersuchungstermin nicht wahrgenommen werden, wird die Familie für eine erneute Terminvereinbarung kontaktiert. Nehmen Eltern die Schuleingangsuntersuchung wiederholt nicht wahr, wird die zuständige Grundschule zur Abstimmung des Weiteren Vorgehens kontaktiert.
a) Anzahl der Maßnahmen auf Wunsch oder mit Zustimmung der Eltern.
b) Anzahl der Inobhutnahmen mit anschließender Zustimmung der Eltern.
c) Anzahl der Inobhutnahmen ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten mit gerichtlicher Entscheidung.
d) Anzahl der gerichtlichen Entscheidungen, in denen der Entzug der elterlichen Sorge ganz oder teilweise angeordnet wurde.
e) Anzahl der gerichtlichen Entscheidungen, in denen ein solcher Entzug abgelehnt wurde.
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Sozialbehörde.
Kinder und Jugendliche werden aus vielfältigen Gründen außerhalb der Familie untergebracht, wenn es pädagogisch sinnvoll oder als geeignetes Mittel angeraten ist. Dies geschieht in aller Regel mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Zum Teil beantragen auch Eltern die stationäre Aufnahme von Kindern, z. B. wenndiese besonders herausforderndes Verhalten zeigen.
In Fällen von Kindeswohlgefährdung und wenn es kein anderes Mittel gibt, um die Gefährdung abzuwenden kann es zu Inobhutnahmen gem. §42 SGB VIII kommen. Diese geschehen mit und ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder auch auf Wunsch der Jugendlichen. Die häufigsten Gründe sind körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Vernachlässigung (körperlich und seelisch), (Verdacht auf) sex. Missbrauch, Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kinder, Sucht- oderpsychische Erkrankung der Eltern.
Junge Erwachsene können auf eigenen Antrag nach §41 SGB VIII außerhalb ihrer Familie in stationärer HzE untergebracht sein.
a) Wie viele Kinder und Jugendliche aus dem Bezirk Eimsbüttel konnten in den genannten Jahren bei notwendiger Fremdunterbringung bei Trägern der Hilfen zur Erziehung im Bezirk untergebracht werden (Sozialraumorientierung)? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
b) Wie viele Kinder und Jugendliche aus dem Bezirk Eimsbüttel wurden innerhalb Hamburgs untergebracht? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
c) Wie viele Kinder und Jugendliche aus dem Bezirk Eimsbüttel wurden außerhalb Hamburgs untergebracht? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Fragen liegt bei der Sozialbehörde.
d) Was waren die Gründe für auswärtige Unterbringungen?
Vorbemerkung: Stationäre Angebote sind für Kinder und Jugendliche in besonders belastenden Lebenslagen – etwa im Kontext häuslicher Gewalt – unerlässlich und stellen zugleich eine grundsätzliche Säule der Jugendhilfe dar.
s. AW Frage 6.
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Fragen liegt bei der Sozialbehörde.
Die Suche nach geeigneten stationären Plätzen und die Belegung der Einrichtungen erfolgt hamburgweit durch alle Bezirksämter.
Vorbemerkung: Ambulante Hilfen leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien in belasteten Lebenslagen und dienen dem Ziel, Hilfebedarfe frühzeitig aufzufangen und stationäre Maßnahmen möglichst zu vermeiden
Das Angebot von stationären Plätzen obliegt den Freien Trägern und lässt sich nur in geringem Maß durch das Jugendamt beeinflussen.
Bei größeren Neubauvorhaben im Bezirk bemüht sich das JA durch Kontaktaufnahme zum Bauamt, Räumlichkeiten für stationäre HzE mitzudenken und ggf. Kontakte zwischen Investoren und HzE-Trägern herzustellen. In diesen Fällen wird auch versucht, in Kooperation mit den HzE Trägern im Bezirk Bedarfe aus Sicht des JA deutlich zu machen.
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Sozialbehörde.
a) Welche Gründe bzw. Anlässe lagen jeweils vor? Bitte chronologisch nach Häufigkeit auflisten.
Zu den Gründen für ambulante HzE gibt es keine Statistik. Sie sind sehr vielfältig. Hilfen zur Erziehung unterstützen im Kern immer die Eltern und die Kinder bei Erziehungsschwierigkeiten und nehmen das Gesamtsystem Familie in den Blick. Hinzu kommen teilweise Fragen der Existenzsicherung oder psychische Probleme, denen mitunter durch aufsuchende Familientherapie (AFT) begegnet wird, um gute Lösungen für Konflikte innerhalb der Familien zu finden.
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Sozialbehörde.
a) Welche Gründe bzw. Anlässe lagen jeweils vor? Bitte chronologisch nach Häufigkeit auflisten.
Zu den Anlässen für Erziehungsbeistandschaft gibt es keine Statistik. Diese Form der HzE legt den Fokus stärker auf die direkte Unterstützung der Kinder und Jugendlichen. Häufig geht es um Konflikte mit den Eltern, z.B. durch unterschiedliche Erwartungen, unterschiedliche Lebensstrategien der Kinder/ Jugendlichen und der Eltern und den Umgang mit Ablösungsprozessen in der Pubertät. Das Aufsuchen von Jugendlichen an anderen Lebensorten (Trebegänger), psychische Erkrankungen der Kinder/ Jugendlichen (Begleitung und Überbrückung zur ambulanten Therapie), Bewältigung von Erfahrungen häuslicher Gewalt oder von sexuellem Missbrauch oder auch die Begleitung der Reintegration bei Schulabsentismus können Gründe für eine auf das Kind/ den Jugendlichen konzentrierte Unterstützung sein.
Nach Einschätzung des JA hat die Anzahl der Hilfen aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen seit Corona zugenommen.
Vorbemerkung: Beratungsangebote sind ein zentraler Bestandteil präventiver Jugendhilfe und dienen der frühzeitigen Unterstützung von Familien, insbesondere bei Erziehungsfragen und familiären Konflikten.
2020 = 56 BU
2021 = 68 BU
2022 = 54 BU
2023 = 61 BU
2024 = 62 BU
Die Hintergründe für die Begleiteten Umgänge (BU) sind nicht nach Jahren auswertbar. Ein großer Teil der BU wird in den familiengerichtlichen Verfahren als Maßnahme beschlossen. Bei einem kleineren Teil entwickelt sich i. R. der Trennungs- und Scheidungsberatung außerhalb von Gerichtsverfahren die Idee, dass durch einen BU, auf den Eltern sich einigen, ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.
Zu den Hintergründen zählen häufig: Misstrauen in den anderen Elternteil; Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum; psychische Erkrankungen eines Elternteils; häusliche Gewalt (in diesem Zusammenhang richtet sich die häusliche Gewalt meistens nicht gegen das Kind und Kind hat eine positive Beziehung zum gewaltausübenden Elternteil).
Der Zugang zur Erziehungsberatung ist grundsätzlich niedrigschwellig. Im Zeitraum von 2020-2024 wurden 4.526 Familien durch die beiden kommunalen Erziehungsberatungsstellen (Niendorf und Osterstraße) niedrigschwellig beraten:
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|
Niendorf |
356 |
452 |
431 |
376 |
434 |
Osterstraße |
513 |
492 |
468 |
455 |
549 |
ges. |
869 |
944 |
899 |
831 |
983 |
Die EB Osterstraße hat zusätzlich folgende Angebote durchgeführt:
2020 |
1 monatliches Gruppenangebot |
5 TN |
2021 |
14 offene Sprechstunden |
25 Beratungen |
2 Gruppenangebote |
20 TN |
|
2022 |
3 Gruppenangebote |
18 TN |
2023 |
18 offene Sprechstunden |
30 Beratungen |
2 Gruppenangebote |
20 TN |
|
2024 |
18 offene Sprechstunden |
34 Beratungen |
3 Gruppenangebote |
17 TN |
Die EB Niendorf hat zusätzlich folgende Angebote durchgeführt:
2020 |
1 wöchentliches Gruppenangebot |
80 TN |
2021 |
1 wöchentliches Gruppenangebot |
72 TN |
2022 |
1 wöchentliches Gruppenangebot |
122 TN |
2023 |
3 Gruppenangebote |
90 TN |
2024 |
2 Gruppenangebote |
60 TN |
a) Wie viele Beratungsangebote wurden in diesem Zeitraum hochstrittigen Eltern unterbreitet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
Das Merkmal „Hochstrittigkeit“ wird statistisch nicht erfasst. Insgesamt gaben 1.543 Familien als Hauptgrund für Beratung Trennung an. Unserer Erfahrung nach sind von diesen Familien ca. 50 % hochstrittig.
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|
Niendorf |
130 |
159 |
149 |
124 |
168 |
Osterstraße |
159 |
196 |
158 |
142 |
158 |
ges. |
289 |
355 |
307 |
266 |
326 |
b) Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten für einen Beratungstermin im jeweiligen Jahr? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
In der Erziehungsberatungsstelle Niendorf betrug die durchschnittliche Wartezeit in gesamten Zeitraum 2-4 Wochen.
Die Erziehungsberatungsstelle Osterstraße hat 2021, 2023 und 2024 jeweils für ca. 2 Monate die Wartliste geschlossen, weil die Wartezeit mehr als 12 Wochen Wartezeit aufwies. Die durchschnittliche Wartezeit betrug ansonsten jeweils ca. 8 Wochen.
Es gibt keine Angebote, die explizit Akutsprechstunden für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder vorhalten.
Betroffene können sich jederzeit zu den Sprechzeiten in den allgemeinen sozialräumlichen Angeboten melden und erfahren dort Hilfe. Das kann eine Verweisberatung an spezifische Angebote oder eine direkte Unterstützung z.B. bei der Unterbringung in einem geschützten Raum, die Vermittlung und teilweise Begleitung zum Gericht für einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz oder die Unterstützung bei der Klärung von finanziellen Angelegenheiten sein.
Sie können sich zudem stets an den ASD wenden und werden dann unverzüglich beraten.
Spezifische Angebote für Frauen in E sind die Beratungsstelle BIFF Eimsbüttel/Altona (Beratung für alle Frauen) mit Sprechzeiten überwiegend ohne Anmeldung, das Angebot Lale der Interkulturelle Begegnungsstelle IKB, speziell für Frauen mit Migrationshintergrund und savîa steps against violence, ein Angebot des Trägers vericom, dass aufsuchend und beratend in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften für Geflüchtete arbeitet.
Vorbemerkung: In bestimmten Fällen werden hoheitliche Aufgaben durch Bezirksämter in Zusammenarbeit mit freien Trägern umgesetzt. Dabei stellt sich die Frage nach Umfang, Verantwortungsübertragung und fachlicher Qualitätssicherung.
Im Zeitraum von 2020-2024 wurden 585 Familien durch den Allgemeinen Sozialen Dienst an die beiden kommunalen Erziehungsberatungsstellen erfolgreich übermittelt:
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|
Niendorf |
46 |
49 |
46 |
47 |
63 |
Osterstraße |
85 |
66 |
61 |
49 |
73 |
ges. |
131 |
115 |
107 |
96 |
136 |
Gemäß der Vorlage der BSG vom 22.01.2007 für die Fachbesprechung Jugendhilfe kann die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach §50 SGBVIII nach §76 SGBVIII an freie Träger ausgelagert werden. Hier besteht ein Vertrag mit einem Träger der freien Jugendhilfe zur Erfüllung dieser Aufgabe, wobei die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung im Jugendamt verbleibt.
Die Mitarbeiter*innen des Trägers, die Stellungnahmen im familiengerichtlichen Verfahren für den ASD übernehmen, unterschreiben eine Erklärung über die Verpflichtung nach §1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.03.1974, zuletzt geändert am 15.08.1974.
s. Frage 18: Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 50 SGBVIII.
s. a. Frage 18.
Die Fachkräfte des Trägers sind im engen Kontakt mit dem JA. Sie sind dem ASD bekannt und geben eine Erklärung gemäß §1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.03.1974 ab. Dabei findet auch ein Austausch über ihre Qualifikation und ihre bisherige Erfahrung statt. Darüber hinaus hat der Träger die Aufsicht über sein Personal.
Die Nachberatungen nach Abschluss des Gerichtsverfahrens und die Entscheidungen über Begleitete Umgänge finden im ASD statt.
2020 = 200 Fälle
2021 = 201 Fälle
2022 = 144 Fälle
2023 = 220 Fälle
2024 = 202 Fälle
ohne
keine
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