Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 33 BezVG im Rahmen der Entwicklung des Sozialen Leitbildes Eimsbüttel 2040 unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung von jungen Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen
Letzte Beratung: 22.06.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe Ö 9.1
Anlass und Zielsetzung des Sozialen Leitbildes Eimsbüttel 2040
Anlass dieser Beschlussvorlage ist die Entwicklung des „Sozialen Leitbildes Eimsbüttel 2040“, die bezirksamtsinterne Prozesse des fachlichen Austausches sowie eine breite Beteiligung der Bevölkerung inklusive umfangreicher Kinder- und Jugendbeteiligung beinhaltet.
Das Soziale Leitbild Eimsbüttel 2040 wird im Rahmen der Bezirksentwicklungsplanung des Bezirksamtes entwickelt. Weitere Rahmenbedingungen sind:
Erweiterung des Räumlichen Leitbildes
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschloss im Februar 2018 die Entwicklungsziele und den Leitbildplan des „Räumlichen Leitbildes Eimsbüttel 2040“. Vorangegangen war ein anderthalbjähriger Entwicklungsprozess mit umfangreicher Bürgerbeteiligung.
Zielsetzung dieses Regiebuchs für die räumliche Entwicklung war, „eine koordinierte, übergreifende städtebauliche Entwicklungsperspektive in qualitativer und quantitativer Hinsicht aufzuzeigen und langfristig eine Orientierung für die zukünftige Entwicklung des Bezirks zu schaffen, um Eimsbüttel auch unter dynamischen Wachstumsbedingungen weiter lebenswert zu erhalten.“ (Drucksache 20-2797)
In der Arbeitsgruppe Bezirksentwicklungsplanung (BEP-AG) wurde anschließend der Vorschlag aufgegriffen, dass es in Anlehnung an den Entwicklungsprozess zum „Räumlichen Leitbild“ auch ein Zielbild für die soziale Infrastruktur und das Zusammenleben in den Nachbarschaften des Bezirks geben sollte. Der fachamts- und dezernatsübergreifenden Kooperation in der BEP-AG entsprechend sollen beide Leitbilder nicht nebeneinander existieren, sondern bewusst aufeinander aufbauen und abschließend zusammengeführt werden.
Zielsetzungen des Sozialen Leitbildes
Das „Soziale Leitbild Eimsbüttel 2040“ beschreibt in Ergänzung des „Räumlichen Leitbildes Eimsbüttel 2040“, welche Lebensbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Eimsbüttel im Jahr 2040 angestrebt werden. Es umfasst einerseits ein Zielbild der sozialen Infrastruktur sowie der Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Individuen und Familien und andererseits ein Zielbild des Zusammenlebens der Menschen in ihren Nachbarschaften und im allen zur Verfügung stehenden, aber begrenzten öffentlichen Raum. Dabei wird das Ziel verfolgt, alle Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen, die einem Bezirksamt offenstehen, positive Impulse für eine hohe Lebensqualität in allen Nachbarschaften zu setzen.
Das „Soziale Leitbild“ soll wie folgt erarbeitet werden:
Konkrete Produkte des „Sozialen Leitbildes“ sollen unter anderem sein:
Zielbild Infrastruktur
Zielbild Zusammenleben
Im Rahmen der Entwicklung des Sozialen Leitbildes Eimsbüttel 2040 ist eine Reihe von Bürgerbeteiligungsformaten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geplant. In der ersten Phase der Entwicklung des Leitbilds liegt der Schwerpunkt der Erwachsenenbeteiligung bei der Durchführung von Digitalworkshops in allen Stadtteilen des Bezirks (mindestens zwei pro Stadtteil) mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern. Eine Verzahnung mit der im Folgenden beschriebenen Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Kernelement der Gesamtkonzeption der Entwicklung des Sozialen Leitbildes.
Kinder- und Jugendbeteiligung im Rahmen der Leitbildentwicklung
Die Klärung von Grundsatzfragen der zukünftigen sozialen Infrastruktur und des Zusammenlebens im Jahr 2040 zählt zweifellos zu den „Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren“ (§ 33 Bezirksverwaltungsgesetz). Bei der Durchführung der somit obligatorischen Kinder- und Jugendbeteiligung bestehen die Herausforderungen darin, dass der zeitliche Fokus des Sozialen Leitbildes für junge Menschen sehr weit entfernt liegt und ein Gefühl der subjektiven Bedeutsamkeit solcher Planungen nicht vorausgesetzt werden kann.
Ein Kernelement der folgenden Konzeption der Kinder- und Jugendbeteiligung ist daher, dass nicht nur bestimmte junge Menschen erreicht werden sollen, die sich bereits durch ein besonderes Engagement für Zukunftsfragen auszeichnen. Auch bei den jüngeren Bürgerinnen und Bürgern soll (analog zur Erwachsenenbeteiligung) eine breite Streuung der Lebenslagen, der Interessen und Haltungen sowie der Wohnorte im Bezirk erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der barrierefreien Gestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung, bei der es auch im Bezirk Eimsbüttel noch methodisches Entwicklungspotential gibt. Im Sinne des Beschlusses „Kinder- und Jugendbeteiligung barrierefrei gestalten“ (Drucksache 21-1745, im Jugendhilfeausschuss beschlossen am 24.02.2021) stellt die Entwicklung des Sozialen Leitbildes nicht nur ein Pilotprojekt dar, sondern soll auch dazu genutzt werden, konzeptionelle Entwicklungsarbeit zu leisten, von der auch andere Bezirke und Fachbehörden profitieren können.
Module der Kinder- und Jugendbeteiligung
Als Zeitraum der Umsetzung für alle Maßnahmen werden sechs Monate nach der Klärung der Fördermöglichkeiten durch Fachbehörden oder sonstige Institutionen veranschlagt. Pandemie-bedingte Verzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.
Die hier skizzierten Module stellen nur den Einstieg in die Entwicklung des Sozialen Leitbildes dar. Die Ergebnisse der verwaltungsinternen Workshops, der Erwachsenen- sowie der Kinder- und Jugendbeteiligung werden nach Abschluss dieser ersten Phase mit der Bezirksversammlung (ggf. in einem BEP-Workshop) diskutiert und über anschließende inhaltliche Fokussierungen und weitere Beteiligungsprozesse beraten.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zur Umsetzung der im Sachverhalt dargestellten Konzeption der Kinder- und Jugendbeteiligung im Rahmen der Entwicklung des Sozialen Leitbildes Eimsbüttel 2040 Mittel bei Fachbehörden oder über sonstige Förderprogramme zu akquirieren.
Sollte dies nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht zeitnah möglich sein, werden zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung konsumtive bezirkliche Sondermittel bis zu einer Höhe von maximal 29.800,-- Euro zur Verfügung gestellt.
keine
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