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Kinder in öffentlicher Unterbringung nicht vergessen - Einrichtungen mit WLAN ausstatten HA-Beschluss vom 16.04.2020 - Drs. 21-0900

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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16.07.2020
Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration nimmt unter Beteiligung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zum o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

In der aktuellen Situation der Coronakrise und der Aussetzung des Schulbetriebs haben die Hamburger Lehrkräfte ideenreich und hoch engagiert digitale Möglichkeiten für den Fernunterricht genutzt. Auch wenn der Fernunterricht kein rein digitaler Unterricht ist, beschäftigt die BSB seit Beginn der Schulschließungen die Frage, wie Schülerinnen und Schüler ohne ausreichenden Zugang zu digitalen Endgeräten verlässlich an den digitalen Anteilen des Fernunterrichts teilnehmen können. Die Lehrkräfte haben über den Leiter des Amtes für Bildung Hinweise erhalten, die Aufgaben so zu bemessen, dass digitale und analoge Aufgaben altersangemessen und pädagogisch sinnvoll kombiniert werden. Insbesondere viele Grundschulen haben analoge Aufgabenpakete gepackt, die die Eltern in der Schule abholen konnten und können. Auch für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gilt, dass Fernunterricht analoge und digitale Anteile kombinieren sollte.

 

Darüber hinaus belegen die jährlichen Studien zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen, dass in der weiterführenden Schule Jugendliche fast flächendeckend über Smartphones verfügen. Es ist also möglich, für eine Vielzahl von Aufgaben ein Smartphone zu nutzen, z.B. bei der Nutzung von Lernplattformen, Lernprogrammen usw. Diese Anwendungen sind üblicherweise responsiv, d.h. sie passen sich der Bildschirmgröße an. Die BSB erwartet nicht, dass auf dem Smartphone lange Texte verfasst werden. Sofern die Jugendlichen nur Aufgaben bekommen, die ein großes Display benötigen, können sie die Lehrkraft kontaktieren und um solche Aufgabenformate bitten, die auch mit Smartphones oder analog zu bearbeiten sind.

 

Darüber hinaus wurden die Schulen bereits am 27.03.2020 darüber informiert, dass Schülerinnen und Schüler, denen zu Hause kein Endgerät zur Verfügung steht, leihweise mit schuleigenen Geräten unterstützt werden können. Die Entscheidung darüber treffen die Schulleitungen.

Zuletzt wurde am 30.04.2020 den Schulen mitgeteilt, dass sie zukünftig nicht nur die Möglichkeit haben, aus den bereits bislang aus dem DigitalPakt Schule bereitgestellten Mitteln weitere Beschaffungen vorzunehmen. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat ein Sofortausstattungsprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro vereinbart, um Schulen in der aktuellen Ausnahmesituation zusätzlich zu unterstützen. Für Hamburg werden damit weitere 12,8 Mio. Euro für digitale Endgeräte zur Verfügung stehen, die an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden können, die über keine digitalen Geräte verfügen.

 

Die Wiederaufnahme des Schulunterrichts ab dem 25.05.2020 für alle Klassenstufen wird die Möglichkeiten für einen Präsenzunterricht, der Materialien und Aufgaben so verteilt und bespricht, dass sie auch analog zu erledigen sind, weiter verstärken.

 

Insgesamt kann festgestellt werden, dass insbesondere das große Beschaffungsprogramm des Senats für mobile digitale Endgeräte, eine ausreichende Anzahl von verleihbaren Tablets und Notebooks für die Bearbeitung digitaler Anteile von Aufgaben im Fernunterricht bewirken wird. Eine zügige Bereitstellung von WLAN in den Einrichtungen kann das weiter unterstützen.

 

Die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (Folgeunterbringung für Geflüchtete und öffentlich-rechtliche Unterbringung für Wohnungslose) und die Frauenhäuser zuständige Behörde ist, wie auch die Antragsteller, sehr daran interessiert, die Schülerinnen und Schüler, die die Unterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und die Hamburger Frauenhäuser nutzen, zu befähigen auch am digitalen Unterricht der Schulen teilzunehmen.

 

Die zuständige Behörde ist in Kooperation mit f & w fördern & wohnen AöR (f & w) intensiv dabei, die Ausstattung mit WLAN in den Unterkünften voranzutreiben. Für neu entstehende Unterkünfte wird ein potentieller WLAN-Anschluss bereits in die Planung aufgenommen. Dies ist bei den jüngst fertiggestellten Unterkünften auch der Fall gewesen. Sofern eine Unterbringung in abgeschlossenem Wohnraum oder wohnraumähnlichen Strukturen umgesetzt wird, können die Haushalte für einen eigenen Internetanschluss Sorge tragen. Fast ein Drittel der Unterkünfte von f & w sind bereits mit einer entsprechenden Infrastruktur ausgestattet, so dass ein Internetanschluss in eigener Verantwortung der Haushalte bereits genutzt werden kann.

f&w hat den WLAN-Zugang inzwischen in rd. 40 Standorten (teilweise mit Initiative von Ehrenamtlichen) umgesetzt und ist von der zuständigen Behörde beauftragt, an weiteren 32 Standorten – in zwei weiteren Realisierungsschritten (bis Ende 2020 und 2021 geplant) - eine grundlegende WLAN-Versorgung herzustellen. In der Regel soll es an den Standorten zunächst zwei WLAN-Hotspots geben (Gemeinschaftsräume und unter freiem Himmel).

Im Bezirk Eimsbüttel wurde die Einrichtung dieser Hotspots in den Unterkünften Duvenacker und Sophienterrasse gerade abgeschlossen. Die Standorte Bornmoor und Langelohhof sind in einem zweiten Schritt vorgesehen. Das Ausschreibungsverfahren für diese beiden und weitere Unterkünften ist im zweiten Quartal 2020 vorgesehen und die Einrichtung der Hotspots soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. In einem dritten Schritt, direkt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens zum zweiten Schritt, ist die Einrichtung von Hotspots für die Standorte Alma-Ohlmann-Weg, Große Bergstraße, Holsteiner Chaussee, Kieler Straße, Oliver-Lißy-Straße sowie Am Dänenstein vorgesehen.

In den Standorten Duvenacker, Lohkoppelweg, Wegenkamp, Hornackredder, Kieler Straße und Oliver-Lißy-Straße werden die Haushalte eigene Internetanschlüsse realisieren können, so dass WLAN hier nur dann erforderlich sein wird, wenn dort Wohngemeinschaften einziehen würden.

Die Bereitstellung von Endgeräten (PC, Tablet, Druckern und anderen Geräten) ist nicht Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Diese müssten durch die betreffenden Haushalte selbst erworben oder über die Schulen zur Verfügung gestellt werden.

 

In den Hamburger Frauenhäusern gibt es in den Standorten eine unterschiedliche Versorgung mit WLAN. Zum Teil fehlen auch hier teilweise die entsprechenden Anbindungen der Grundstücke an die erforderlichen Medien. Die Gespräche mit den Trägern der Frauenhäuser stehen in dieser Frage noch am Anfang. Gleichzeitig werden jedoch den Schülerinnen und Schülern, die mit ihren Müttern in einem Frauenhaus leben, alle darüber hinausgehenden Hilfestellungen an die Hand gegeben, damit ihnen auch weiterhin das Lernen ermöglicht wird.

 

Die BASFI bittet die verspätete Übersendung zu entschuldigen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine