20-2335

Keine Parteienwerbung in öffentlich geförderten Einrichtungen

Antrag

Sachverhalt

Am 30.05.2017 tagte der SAIGG im AWO Seniorentreff Stellingen in der Jugendstraße. 

Auffällig waren beim Betreten der Räume, die dort ausgelegten diversen Broschüren und Flyer der SPD.

Folgende SPD Flyer/Broschüren  waren  ausgelegt: Im Blickpunkt, Wer wir sind- was wir wollen-was wir tun, Hallo Nachbar Bezahlbares Wohnen, 2 verschiedene Niels Annen Flyer, Zeit für mehr Gerechtigkeit - Martin Schulz.

Zudem befand sich daneben ein Karton mit SPD-Kugelschreibern.

Die Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration, Gleichstellung und Gesundheit führten das darauf zurück, dass vor kurzem eine Veranstaltung von Niels Annen in den Räumen stattfand.

Doch auch im Bücherregal befindet sich entsprechende Literatur, wie „Die SPD“ und „Kleine

Geschichte der SPD“.

Hier wird somit in einer staatlich geförderten Einrichtung einseitig Parteienwerbung betrieben.

 

Anhänge

keine 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.