Keine Parkplatzvernichtung am Eppendorfer Weg ohne demokratische Bürgerbeteiligung!
Seit der Sitzung des Kerngebietsausschusses am 04.04.2022, in dem ein Papier mit dem Titel "Ressourcenplanung Superbüttel und Co." vorgestellt worden ist, wird im Kerngebiet, insbesondere im Generalsviertel der Straßen Eppendorfer Weg in den Bereichen Hoheluft-West und -Ost und in der Sillemstraße der vorhandene Straßenraum neu verteilt. Es konkurrieren Fußgänger, Radfahrer, Kfz-Verkehr, Anwohner und Gewerbetreibende um Flächen und Lösungen. Dazu gehören u.a. die Verbreiterung der Gehwege in Bereichen, die eine geringe Fußgängerfrequenz aufweisen oder in denen die Fahrradfahrer Fußgänger gefährlich behindern können, das Aufstellen von Fahrradbügeln, die Einführung des Längsparkens und viele andere Vorschläge. Hierfür wurde eine neue Bezeichnung eingeführt, um den Abbau von PKW-Stellplätzen zu verschleiern: "Parken umsortieren".
Wichtige Gruppen wie Gewerbetreibende, soziale Einrichtungen und Lieferdienste finden nicht ausreichende Berücksichtigung. Im früheren Beteiligungsprozess Osterstraße gab es noch eigene Veranstaltungen für die Gewerbetreibenden, für die o.g. aktuellen Planungen jedoch nicht.
In der KGA-Präsentation Mansteinstraße_MR24 zur Drs. 21-2963 sind Planmöglichkeiten aufgezeigt, in denen bis zu 2/3 der vorhandenen PKW-Stellplätze "umsortiert" werden, ohne dass Ausgleichsstellplätze für PKW, wie z.B. in einer Quartiertiersgarage in der näheren Umgebung, mitgeplant werden.
Im Hauptausschuss vom 18.08.2022 ist der Antrag der Grünen-Fraktion zur Drs. 21-3086 vom 30.06.2022, der sich an den Vorschlägen der KGA-Präsentation Mansteinstraße_MR24 zur Drs. 21-2963 orientiert, beschlossen worden.
Damit werden demnächst in der Mansteinstraße und aufgrund der vorangegangenen Beschlusslage zur Sillemstraße im Kerngebiet eine hohe Zahl von PKW-Stellplätzen ohne Ausgleich abgebaut, ohne dass zuvor eine demokratische Bürgerbeteiligung vor Ort stattgefunden hat.
In der Veranstaltung am 14.09.2022 zum Start des Partizipationsprozess zwecks Umgestaltung des Eppendorfer Weges wurde der geplante Partizipationsprozess vorgestellt und erläutert. Der Schwerpunkt der Beteiligung liegt in Zukunftswerkstätten mit drei Fokusgruppen. In diesen drei Gruppen hat der LSBG jeweils 60 Teilnehmern für 5-12-jährige Kinder, mit 60 Teilnehmern für junge Erwachsene ab 13 Jahren und mit 60 Teilnehmern für Erwachsene mit einer "Kritikphase", einer "Phantasiephase" und einer "Realisierungsphase" vorgesehen, um dann zu einer Umbauphase zu kommen.
Daneben soll "in den Schulen rund um den Eppendorfer Weg über die Möglichkeiten zum Mitmachen" informiert werden.
Eine politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines demokratischen Prozesses zur Vorbereitung einer Entscheidung in den zuständigen Gremien ist wünschenswert. Diese fällt aber über § 33 HmbBezVG i.V.m. der Vereinbarung zu § 33 HmbBezVG zwischen der Bezirksversammlung Eimsbüttel und dem Bezirksamt Eimsbüttel vom 11.07.2011 sowie dem Eckpunktepapier zur Qualitätssicherung der Planungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen in Eimsbüttel in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes Eimsbüttel. Die Kosten hierfür sind gemäß Lit. j) Eckpunktepapier zur Qualitätssicherung der Planungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen in Eimsbüttel im Haushaltsplan bereitzustellen oder es können zusätzlich Bundesmittel eingeworben werden.
Es bedarf also einerseits eines zu erarbeitenden Konzeptes der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes Eimsbüttel, das einen offenen politischen Willensbildungsprozess mit Alternativen für eine demokratische Abstimmung erlaubt (https://www.kinderrechte.de/beteiligung/politische-arbeit-und-forderungen/beteiligung-von-kindern-und-deren-umsetzung/).
Andererseits ist zu klären, ob und wie geschäftsunfähige Kinder (§ 104 BGB) und beschränkt geschäftsfähige Kinder (§ 106 BGB) ohne Einwilligung der Eltern mit einem solchen Beteiligungsprozess befasst werden können, ohne dass hier Elternrechte aus Art. 6 GG verletzt werden oder gegen Art. 1 GG zum Objekt staatlichen Handels werden.
Demokratische Kriterien für die Beteiligung von Kindern wären hier die Information darüber, welche politischen Gremien Entscheidungen treffen, wie eine demokratisch legitimierte Bürgerbeteiligung funktioniert, über welche erarbeiteten Beschlussvorlagen abgestimmt werden kann und woran sich die Verwaltung nach einer Entscheidungsfindung zu halten hat.
Hierzu müsste unter anderem geklärt werden, welche Menschen vor Ort einbezogen werden bzw. ob eine Mitbestimmung von vor Ort betroffenen Anwohnern, den dort ansässigen Gewerbe- und Berufsgruppen oder den Besuchern des Kerngebiets möglich ist.
All dies ist vom LSBG nicht vorgesehen bzw. ist bisher weder vom Senat noch vom Bezirksamt Eimsbüttel offengelegt und mit der aktuellen Bezirksversammlung Eimsbüttel abgestimmt worden.
Der vom LSBG vorgestellte "Beteiligungsprozess Eppendorfer Weg" am 12.11., 19.11., 26.11.2022 wird der Herausforderung somit nicht gerecht.
Bei den Planungen sind alle Varianten, die möglichst viele Parkplätze erhalten oder alternative Lösungen wie zum Beispiel Schrägparken in Velorouten und der Bau von Quartierstiefgaragen ergebnisoffen zu prüfen. Eine Lösung könnte auch die Erweiterung der vorhandenen Quartierstiefgarage unter dem Sportplatz in der Kottwitzstraße sein.
Solange keine Planungen zur Schaffung von Quartierstiefgaragen vorgenommen werden, gibt es nur die alternativlose Verdrängung von PKW.
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Um Zustimmung wird gebeten.
Andreas Birnbaum, Dr. A.W. Heinrich Langhein und CDU-Fraktion
keine