Keine Kosten für Antiterrorsicherung bei Volksfesten
Unter dem Titel "Volksfesten droht das Aus" berichtet das Hamburger Abendblatt am 03.01.2017, Seite 11, (siehe Anlage), dass es Veranstaltern von öffentlichen Festen droht, Kosten für Antiterrorsicherung zu übernehmen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine solche Kostenübernahme in Abgrenzung zur bisher üblichen Auflage von "Ordnern / Security" abgelehnt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Anträge auf öffentliche Volks-/Straßenfeste/Flohmärkte etc. im Bereich des Bezirksamtes Eimsbüttel mögen als Auflage über die bislang übliche Besorgung von Ordnern/Security hinaus, keine weiteren Auflagen bzw. Kosten für "Antiterror"-Maßnahmen, wie u.a. und z.B. Beton-/ Wasserpoller enthalten.
2. Sollten senatsinterne Weisungen etwas hiervon abweichendes enthalten, wird die Bezirksversammlung Eimsbüttel - notfalls nicht öffentlich – unterrichtet.
Burkhardt Müller-Sönksen, FDP
Wolfram Heinrich, Parteilos
Andre Tierling, Parteilos.
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