Kampagne gegen die Kippe - Entsorgung von Zigarettenkippen und Einweg-/Vapes
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 10.18
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV (Antrag der FDP-Fraktion) |
24.04.2025 |
9.1 |
22-0851 |
überwiesen in GNU |
GNU (s.o.) |
14.05.2025 |
7.3 |
vertagt |
|
GNU (s.o) |
11.06.2025 |
9.2 |
Empfehlung, unter Berücksichtigung der Anderungen, einstimmig (Es waren keine Vertretenden der AfD-Fraktion bei der Abstimmung mehr abwesend) |
Zigarettenkippen und unsachgemäß entsorgte E-Zigaretten (sog. Vapes) stellen eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.
Zigarettenkippen enthalten bis zu 4.000 giftige Stoffe wie Arsen, Blei und Benzol, die Böden und Gewässer belasten, das Pflanzenwachstum beeinträchtigen und Tiere sowie Kleinkinder gefährden. Eine Kippe kann bis zu 60 Liter Grundwasser verunreinigen. Hinzu kommen bundesweite jährliche Entsorgungskosten von 225 Millionen Euro (Stand: Umweltbundesministerium, 2020). E-Zigaretten verstärken die Problematik durch schädliche Stoffe in Heizelementen, Akkus und Plastikhüllen, die ebenfalls umweltschädlich sind und nicht unsachgemäß entsorgt werden dürfen.
Rauchern sollte im öffentlichen Raum auch eine hinreichend und ausreichende Entsorgungsmöglichkeit gegeben werden, z.B. durch sogenannte Ballot Bins-Zigarettenmülleimer.
Um die Verschmutzung durch Zigarettenkippen und Vapes zu reduzieren, bedarf es neben verstärkten Aufklärungsmaßnahmen auch einer konsequenten Durchsetzung von Bußgeldern gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 KrWG.
Durch eine klare Kommunikation der Bußgeldhöhe, die nicht unter € 60,00 liegen sollte, und verstärkte Kontrollen sollen die Eigenverantwortung der Verschmutzer (w/m/d) betont und Verhaltensänderungen bewirkt werden.
Für eine effektive Umsetzung ist es notwendig, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Kontrollen – insbesondere an sensiblen Orten - umzusetzen.
In der vergangenen Legislatur wurde zu diesem Thema bereits ein Antrag am 17.06.2021 in der Bezirksversammlung beschlossen (Drucksachen-Nr.: 21-2143)
Mit der Drucksache Nr. 21-2362 vom 23.09.2021 hat die die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum Beschluss 21-2143 u.a. dahingehend Stellung genommen, dass zukünftig im Standardfall das anzusetzende Verwarngeld bei erstmaliger Begehung von bisher 20 Euro auf 40 Euro und bei Uneinsichtigkeit der Betroffenen oder im Wiederholungsfall auf 35 bis 150 Euro angehoben werden sollte.
Ebenfalls seien die die WasteWatcher in der Regel täglich mit einem Team am Alsterufer im Bezirk Eimsbüttel unterwegs. Weitere Teams würden bereits Grünanlagen und weitere Alsteruferabschnitte bestreifen. Eine Abstimmung mit den zuständigen Bezirksämtern über eine neue Priorisierung der zu bestreifenden Areale wären möglich, wobei jedoch aufgrund der begrenzten Personalressource ggf. Bestreifungen in anderen Bereich entfallen müssten.
In Anbetracht des mittlerweile vergangenen Zeitraums (4 Jahre) und des Umstandes, dass uns seit dem weiterhin Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger erreichen, dass eine Besserung nicht eingetreten sei, sollten die in der Drucksache Nr. 21-2362 vom 23.09.2021 genannten Maßnahmen und deren Umsetzung nunmehr einer kritischen Neubewertung unterzogen werden.
keine
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