22-0911

Jahrelange Leerstände an der Grindelallee

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

28.02.2025

Lfd. Nr. 65 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele und Hans-Christian von Arnim (FDP-Fraktion)

Jahrelange Leerstände an der Grindelallee

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Im Juni 2024 wurde das seit vielen Jahren leerstehende Wohn- und Geschäftsgebäude an der Grindelallee 80 zwangsversteigert, nachdem es der vormalige Eigentümer immer weiter hatte verfallen lassen. Seinerzeitigen Medienberichten war zu entnehmen, dass das Gebäude aufgrund seines durch jahrelangen Verfall problematischen Zustands abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden solle.

Nur wenige Meter weiter, direkt an der Kreuzung Grindelallee/Grindelhof, befindet sich in der Grindelallee 100-102 die seit etwa fünf Jahren geschlossene und seitdem leerstehende ehemalige Filiale der Sparda-Bank.

Direkt nebenan in der Grindelallee 104-106 hat die über viele Jahre dort ansässige Bäckerei inkl. kleinem zugehörigen Café vor wenigen Tagen geschlossen. Im selben Gebäude steht zudem seit mindestens rund drei Jahren eine vormalige Apotheke leer.

Dieser Zustand erweckt bereits seit Jahren den Eindruck eines zunehmenden Verfalls an der Grindelallee und schränkt folglich deren Attraktivität entsprechend ein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung und die Verwaltung:

1. Was ist der aktuelle Sachstand bzgl. der derzeitigen und künftigen Nutzung der Immobilie Grindelallee 80?

a. Wurden bereits baustatische Untersuchungen durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

b. Wurden bereits Abrissanträge gestellt? Wenn ja, wann und mit ggf. welchem Ergebnis?

Nein, es wurden keine Abrissanträge gestellt.

c. Inwieweit wurden oder werden bei der Gestaltung der geplanten U5 Haltestelle Universität Optionen geprüft, einen Haltestellenzugang über das Keller- oder Erdgeschoss der Grindelallee 80 zu schaffen?

Die Planung für die U5 betrachten vornehmlich und ausschließlich Haltestellenzugänge auf öffentlichen Grund.

2. Welche Erkenntnisse liegen der Bezirksverwaltung bzgl. des jahrelangen Leerstands der eingangs genannten Gewerbeimmobilien in der Grindelallee vor?

a. Wer ist derzeit seit jeweils wann Eigentümer der besagten Immobilien?

Diese Frage kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

b. Wann genau und durch wen wurden seitens der Bezirksverwaltung Eimsbüttel in den Jahren seit 2022 Gespräche mit dem Eigentümer bzw. Vermieter der jeweiligen Immobilien geführt bzw. ggf. erfolglos das Gespräch gesucht?

Das Bezirksamt steht in regelmäßigem Austausch mit dem Grindel e.V. Die Mitglieder sind Gewerbetreibende, Handwerker:innen, Gatronom:innen, Freiberufler:innen und Anwohner:innen, die sich durch eine intensive Verbundenheit mit dem Viertel auszeichnen. Damit geht einher, Leerstände zu vermeiden und das Viertel kreativ mitzugestalten. Regelmäßige Treffen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten dienen dem Austausch untereinander.

Das Bezirksamt selbst führt keine eigene Statistik zu Leerstandsflächen. Im Rahmen der Aufstellung und Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes erfolgt regelhaft eine Erfassung entsprechender Betriebe. Dabei wird ein Leerstand nur als statisches Datum erfasst. Die Leerstandsimmobilien befinden sich zudem i.d.R. in Privateigentum. Die Absichten von privaten Eigentümern sind regelhaft nicht bekannt.

c. Welchen Inhalt und welche Ergebnisse hatten die Gespräche jeweils?

Fehlanzeige.

3. Wie wird sich die Grundsteuerbelastung von Gewerbeimmobilien im Bereich des Grindelviertels im Zuge der Grundsteuerreform nach Kenntnis der Bezirksverwaltung entwickeln?

Fehlanzeige.

a. Mit jeweils welchen Änderungen der Grundsteuerbelastung ist in jeweils welchen anderen Einkaufsquartieren im Bezirk Eimsbüttel zu rechnen?

b. Inwieweit wurden die Grundsteuerreform und ihre möglichen Auswirkungen seitens der Bezirksverwaltung, bspw. durch die Abteilung Wirtschaftsförderung im Rahmen des Quartiersmanagements, mit den Gewerbetreibenden besprochen?

c. Welche Erkenntnisse ergaben sich hieraus und welche Risiken konnten identifiziert werden? Wie soll diesen begegnet werden?

Entfällt.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Grindelallee

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