20-2498

Integrationskonzept Eidelstedt

Antrag

Sachverhalt

 

Die Integration der Geflüchteten in unsere Gesellschaft ist eine der zentralen Aufgaben für die Hamburger Bezirke in den nächsten Jahren. Vor eine besondere Herausforderung sind dabei vor allem die Stadtteile gestellt, in denen besonders viele Geflüchtete in Folgeunterkünften untergebracht werden. Von daher begrüßen wir, dass das Bezirksamt ein Integrationskonzept für Eidelstedt vorgelegt hat, dem Stadtteil, in dem bis zu 1.500 Geflüchtete im Duvenacker und im Hörgensweg in Folgeunterkünften leben werden.
Dieses Integrationskonzept ist bereits breit im Stadtteil diskutiert worden und beispielsweise der Eidelstedter Bürgerverein hat eine Stellungnahme den Fraktionen zugesandt.
 

Ein Ziel des Integrationskonzeptes ist, „die soziale Infrastruktur im Stadtteil im Hinblick auf den Bevölkerungszuwachs ab 2018 bedarfsgerecht aufzustellen“ (S. 4). Für eine bedarfsgerechte Aufstellung der Infrastruktur ist aber der bislang gewählte Planungszeitraum 2020 unzulänglich, da dieser die weiteren absehbaren Zuzüge (beispielsweise 2. Bauabschnitt Hörgensweg, Neubau am Eidelstedter Platz, Erweiterungen im Redingskamp, Neubauten am Furtweg u.v.m) und die daraus resultierenden Erfordernisse z.B. an Kita-Plätzen und Schulkapazitäten außer Acht lässt. Dadurch erscheinen die Bedarfe kleiner, als sie es tatsächlich sind. Das hat zur Folge, dass die Zahl an Kita-Plätzen und die Schulkapazitäten (vermutlich) nicht ausreichen.
 

Auch finden sich in Bezug auf die Zahl der Grundschulkinder, die in den Folgeunterkünften leben werden, widersprüchliche Angaben in dem Integrationskonzept: Während die Schulbehörde von 60 Grundschulkindern für die Gebiete Hörgensweg und Duvenacker ausgeht (S. 8), rechnet f+w r die Unterbringungen mit Perspektive Wohnen (UPW) mit 10 % Grundschulkindern (S. 5), was allein für den Duvenacker 40 Grundschulkinder bedeutet und für den Hörgensweg, je nach Belegung, eine entsprechend höhere Zahl an Grundschulkindern, mindestens jedoch 70. Und das sind allein die Flüchtlingskinder, die beschult werden müssen. Hinzu kommen noch die Kinder, die in den vermutlich 525 weiteren Neubauwohnungen im Hörgensweg wohnen werden, sowie die Kindern aus den genannten weiteren Neubauvorhaben. In der Summe dürfte es um eine mittlere dreistellige Zahl an Grundschulkindern geben, die mittelfristig zusätzlich beschult werden müssen. Das ist mit den bestehenden Kapazitäten nicht leistbar.
r Grundschulen gilt der Grundsatz „kurze Beine kurze Wege“ (S. 8). Was das konkret bedeutet, wird nicht erläutert. Unter der Annahme, dass für Grundschulkinder ein Schulweg von weniger als 1,5  Kilometer zumutbar ist, kommen

-          r die UPW im Duvenacker nur die Grundschule Rungwisch in Betracht (alle anderen Schulen liegen mind. 1,9 km entfernt) und

-          r das Neubaugebiet Hörgensweg die Schulen Max-Traeger (Baumacker) und Heidacker und Rungwisch.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass wenn die Schule Rungwisch nur die Kinder aus der UPW Duvenacker aufzunehmen hätte, je Klasse durchschnittlich fünf Flüchtlingskinder die Schule besuchen würden. Das steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Schulbehörde, wonach nicht mehr als vier Flüchtlingskinder (S. 16) in einer Klasse sein sollen.

Wichtig, sowohl für die Geflüchteten als auch für die Wohnbevölkerung, ist eine ausreichende ärztliche Versorgung, insbesondere mit Kinderärzten. Hier bestehen bereits heute Engpässe. Hinzu kommt, dass die Versorgung traumatisierter Menschen, wie dies voraussichtlich insbesondere auf die Gruppe der Geflüchteten zutreffen wird die am Hörgensweg und Duvenacker einziehen werden, gewährleistet sein sollte.
 

Das Integrationskonzept spricht von einer „Integration aller in Hamburg lebenden Menschen in eine vielfältige, weltoffene und im Wandel befindliche Stadtgesellschaft“ (Seite 6). Es wird jedoch nicht erhnt, auf welcher Grundlage dies erfolgt. Es fehlt der Hinweis auf die im Grundgesetz festgelegten und nicht verhandelbaren Grundwerte: Würde eines jeden einzelnen Menschen (es dürfen keine kulturellen Werte über die Menschenrechte gesetzt werden), Gleichberechtigung der Frauen, Religionsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit sowie auch die im Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Religion sowie die weltanschauliche Neutralität des Staates.

Das Integrationskonzept geht von den Erfordernissen und Bedürfnissen der Geflüchteten aus. Das ist richtig und gut. Gleichwohl stellt sich aber auch die Frage, was die hier schon lebende Bevölkerung braucht, damit Integration gelingen kann. Die große Zahl an Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen aus anderen Kulturen zu uns kommen, verursacht in Teilen der Bevölkerung auch Ängste und Vorbehalte. Diese sind ernst zu nehmen. Die Akzeptanz kann deutlich erhöht werden, wenn das Ankommen der Geflüchteten in unserer Gesellschaft durch lokale Orientierungskurse aufbauend auf den Orientierungskurs innerhalb des Integrationskurses des Bundes unterstützt und beschleunigt wird. In dem Orientierungskurs des Bundes „beschäftigen sich die Teilnehmer mit deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus lernen die Zuwanderer regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe kennen.“ (http://www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse/Paedagogisches/InhaltAblauf/inhaltablauf-node.html ) Diese Kurse dauern 100 Stunden. Eine vertiefende Behandlung dieser Orientierung als Themenfeld der Integration (Kapitel 7) ist erstrebenswert. 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei derr Februar 2018 geplanten Aktualisierung des Integrationskonzeptes folgende Punkte berücksichtigt werden:

1. Damit Integration gelingt, muss sie langfristig angelegt sein und auf einer realistischen Zahlenbasis beruhen. Deshalb soll der dem Integrationskonzept zugrundeliegende Planungszeitraum künftig auf 10 Jahre ausgelegt werden. Die sich dadurch ergebenden Bedarfe müssen Grundlage für die weiteren Planungen aller Hamburger Behörden sein.

2. Das Bezirksamt Eimsbüttel setzt sich für eine dem wachsenden Stadtteil entsprechende Versorgung mit Ärzten, insbesondere Kinderärzten ein sowie für ein ausreichendes Angebot zur Versorgung traumatisierter Menschen.

3. Ergänzung des Integrationsverständnisses (S. 6) um den Passus: „Es geht um die Integration aller in Hamburg lebenden Menschen in eine auf den Werten des Grundgesetzes basierende vielltige...“

4. Ergänzung der Themenfelder der Integration (Kapitel 7) um den Bereich „Orientierung im deutschen Alltag“. Hier sollen vorrangig grundlegende Werte, das demokratische Rechtssystem, die Anerkennung des Existenzrechts Israels und kulturelle Aspekte thematisiert werden. Dies kann durchaus auch in gemischten Gruppen mit der bereits in Eidelstedt lebenden Wohnbevölkerung erfolgen. Zuständig für dieses Handlungsfeld ist das Bezirksamt.

 

Sybille Möller-Fiedler, Jutta Höflich und CDU-Fraktion

 

 

Anhänge

keine

 

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