21-1772

Instandhaltung barrierefrei ausgebauter U-Bahn-Stationen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

10.02.2021

Lfd. Nr. 55 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ali Hadji Mir Agha, Robert Klein, Lutz Schmidt und Nina Schübel (GRÜNE-Fraktion)

 

Instandhaltung barrierefrei ausgebauter U-Bahn-Stationen

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Die Hamburger Hochbahn arbeitet seit einigen Jahren im Rahmen des Lift-Programms daran, alle U-Bahn-Haltestellen Hamburgs barrierefrei zu gestalten. Bisher ist der barrierefreie Ausbau, der die Installation von mindestens einem Aufzug pro Bahnsteig, erhöhte Bahnsteige für niveaugleichen Ein- und Ausstieg sowie ein taktiles Orientierungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen beinhaltet, an 81 von insgesamt 93 U-Bahn-Haltestellen abgeschlossen. Die U-Bahn-Station Hagendeel wurde im Rahmen des Lift-Programms Ende 2018 für rund 3,7 Millionen Euro barrierefrei umgebaut. Die neu installierten Aufzüge sind nunmehr seit Anfang November 2020 außer Betrieb. Dies stellt eine Vielzahl der täglich über 4.000 Fahrgäste, vor allem Menschen mit Behinderung, Ältere und Eltern mit Kinderwägen, vor große Herausforderungen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die BVM:

 

  1. Wird die BVM regelmäßig über Ausfälle von Aufzügen und Rolltreppen in Haltestellen der Hamburger Hochbahn informiert?

 

Nein.

 

  1. Falls ja, sind der BVM Informationen zu den folgenden Fragen bekannt bzw. können diese bei der Hamburger Hochbahn eingeholt werden?

 

Die BVM beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn).

 

1)       Wann werden die Aufzüge der U-Bahn-Station Hagendeel wieder in Stand gesetzt?

 

Die Aufzüge an der Haltestelle Hagendeel mussten leider erneut außer Betrieb genommen werden, aufgrund einer Undichtigkeit in der Leitungszuführung aus dem unterirdischen Haltestellenbauwerk zu den Aufzügen. Bei der Fehlersuche und -beseitigung zeigten sich leider auch Schwachpunkte in der alten Tunnelabdichtung. Mittlerweile ist es gelungen, die Undichtigkeiten zu beseitigen. Es ist vorgesehen, die Aufzüge zum 26.02.2021 wieder in Betrieb zu nehmen.

 

2)       Wie viele Aufzüge der U-Bahn-Haltestellen im Bezirk Eimsbüttel sind aktuell defekt?

 

Mit Stand vom 27.01.2021 sind im Bezirk Eimsbüttel außer den bekannten Aufzügen an der Haltestelle Hagendeel keine Aufzugsanlagen der Hochbahn defekt und außer Betrieb.

 

3)       Wie viele Aufzüge der U-Bahn-Haltestellen im Bezirk Eimsbüttel waren im Jahr 2020 zeitweise defekt?

 

Im Jahr 2020 war jeder der vorhandenen 17 Aufzüge mindestens einmal von einer Störung betroffen.

 

4)       Wie lange hat es durchschnittlich gedauert, bis die defekten Aufzüge wieder in Stand gesetzt worden sind?

 

Die durchschnittliche Entstördauer in 2020 betrug 11,2 Stunden, wobei 3/4 der Störungen innerhalb von vier Stunden beseitigt werden konnten.

 

5)       Welche Kosten hat die Hochbahn für die Instandhaltung der Aufzüge 2020 eingeplant, welche Kosten sind tatsächlich entstanden?

 

Für die Instandhaltung der Aufzüge der Hochbahn werden durchschnittlich jährlich 10.000 Euro je Aufzug aufgewendet.

 

6)       Gibt es aktuell ein Instandhaltungsprogramm der Hamburger Hochbahn, wo eine zügige und zeitnahe Instandsetzung defekter Aufzüge angestrebt wird?

 

Ja.

 

7)      Wenn ja: Wie ist die Zielsetzung dieses Programms? Und gibt es eine Evaluation in wie vielen Fällen die Hochbahn diese Zielsetzung erreicht und in wie vielen Fällen dies nicht erreicht wurde?

 

Zielgröße und Qualitätskriterium der Aufzugsinstandhaltung ist die Anlagenverfügbarkeit für die Kunden. Die Anlagenverfügbarkeit ist mit 94 % vorgegeben. In den Anteil der Nicht-Verfügbarkeiten fallen neben Störungs- und Vandalismusbeseitigung auch die Zeiten für Wartung und TÜV-Prüfungen. Die Anlagenverfügbarkeit wird grundsätzlich stabil erreicht. Die Verfügbarkeiten in den letzten drei Jahren lagen bei:

 

2018: 94,8 %

2019: 96,2 %

2020: 95,8 %

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine