Inklusive Sportangebote und -orte im Bezirk Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert, LINKE
Betreff: Inklusive Sportangebote und -orte im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-122
Eingangsdatum: 25.09.2025
Datum der Antwort: 08.10.2025
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Sport und Bewegung sind essenziell für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen. Aufbauend auf der Erkenntnis, dass der Zugang zu Sportangeboten niederschwellig und kostenfrei sein sollte, sind Behinderungen ein entscheidender Aspekt.
Für Menschen mit Behinderungen stellt der Zugang zu geeigneten Sportstätten oft eine besondere Hürde dar. Fehlende Barrierefreiheit, nicht angepasste Geräte oder das Fehlen von spezifischen Angeboten für den Para-Sport schränken ihre Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Quartier erheblich ein.
Um eine echte Gleichberechtigung und Teilhabe zu gewährleisten, ist nicht nur von Bedeutung, dass der Bezirk Eimsbüttel öffentliche und kostenlose, sondern auch konsequent inklusive Sportmöglichkeiten schafft und fördert. Diese müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit und ohne Behinderungen sie gemeinsam nutzen können und spezifische Bedarfe berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welche öffentlichen und kostenlosen Sportanlagen im Bezirk sind gezielt für die inklusive Nutzung durch Menschen mit Behinderungen ausgelegt?
Die Sportanlagen des Bezirksamtes Eimsbüttel sind grundsätzlich barrierefrei zugänglich. Je nach Art der Behinderung können die Sportanlagen ohne eine besondere Ausstattung bzw. besondere bauliche Vorrichtungen genutzt werden. Keine der bezirklichen Sportanlagen ist gezielt für eine inklusive Nutzung durch Menschen mit Behinderungen ausgelegt.
Bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen orientiert sich die Planung an den unterschiedlichen Nutzerbedarfen und baulichen Gegebenheiten.
2. Inwieweit sind die bestehenden öffentlichen Sportanlagen (siehe Anfrage 22-1395) sowie die unter Punkt 1 genannten Anlagen barrierefrei und inklusiv gestaltet?
Das Bezirksamt Eimsbüttel betreibt Sportanlagen, bei denen besonders auf eine barrierefreie und inklusive Gestaltung geachtet wurde. Dazu gehören:
- Die Bewegungsinsel im Wassermannpark, bei deren Planung wertvolle Empfehlungen aus der „Einschätzung der Barrierefreiheit der Bewegungsinsel im Eilbekpark (Bezirk Hamburg-Nord)“ des Hamburger Sportbundes berücksichtigt wurden. Der Bodenbelag aus EPDM sorgt für eine sichere und ebene Oberfläche, während die andersfarbige Einfassung aus Klinkersteinen eine klare visuelle Abgrenzung schafft – sowohl zum Weg als auch zur angrenzenden Rasenfläche. Die angebotenen Geräte bieten vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, die Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Fähigkeiten und Trainingsleveln gerecht werden. Zum Beispiel ist das bodengleich integrierte Trampolin mit Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln befahrbar und ebenfalls durch eine andersfarbige Einfassung optisch hervorgehoben. Das Anlagenschild zeigt großformatige Übungsbilder, die jeweils durch einen QR-Code ergänzt werden.
- Die Calisthenics-Anlage auf dem A7 Deckel Stellingen, bei der ähnlich verfahren wurde wie im Wassermannpark.
- Die Skateanlage im Sportpark Steinwiesenweg, bei der auf eine Nutzbarkeit mit Rollstuhl geachtet wurde.
Zur Barrierefreiheit auf Schulhöfen sowie bei Sportvereinen und Wohnungsunternehmen kann die Bezirksverwaltung keine Angaben machen.
Die Dreifeld-Sporthalle Halstenbeker Straße wurde von Schulbau Hamburg extra so saniert, dass diese für Rollstuhlbasketball geeignet ist.
3. Gibt es auf den öffentlichen Anlagen im Bezirk spezielle, kostenlose und frei zugängliche Angebote oder Zeitfenster, die sich explizit an inklusive Sportgruppen oder Menschen mit Behinderungen richten?
Nein.
4. Welche Möglichkeiten für Para-Sportarten (z.B. Rollstuhlbasketball, Para-Leichtathletik, Blindenfußball) bestehen derzeit auf den öffentlichen Anlagen im Bezirk?
Die leichtathletischen Anlagen im Bezirk können auch für Para-Leichtathletik genutzt werden. Umzäunte Kleinspielfelder (wie zum Beispiel am Steinwiesenweg) können für Blindenfußball genutzt werden. Zum Rollstuhlbasketball siehe Antwort auf Ziffer 2.
5. Sind bei der Planung neuer Sportanlagen Aspekte der Inklusion und Barrierefreiheit nach aktuellen Standards regelhaft vorgesehen? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Beim Sportstättenbau werden die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes, der einschlägigen DIN-Normen (zum Beispiel DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude“) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt.
6. Gibt es seitens des Bezirksamtes Pläne oder ein Konzept, bestehende öffentliche Sport- und Bewegungsorte systematisch zu evaluieren und inklusiv nachzurüsten? Falls ja, wie sieht der Zeitplan aus?
Nein. Siehe Antwort zu Ziffer 1.
Beschluss: ohne
keine
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