Informationsschreiben nach §28 BezVG - Hinschstraße 5
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) möchte Ihnen auf diesemWege Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG innerhalb der Monatsfristgeben.
Es ist geplant, zur Schaffung von dringend erforderlichen Unterkunftsplätzen zur
Unterbringung Asyl- und/oder Schutzsuchender eine Unterkunft am Standort Hinschstraße 5 mit
einer Regelkapazität von 76 Plätzen schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen. Die Nutzung ist ab
01.07.2026 mit einer Laufzeit von 3 Jahren geplant.
Bisher konnten die in Hamburg zusätzlich bestehenden Kapazitätsbedarfe durch die kurzfristige
Schaffung zusätzlicher Interims- und Notstandorte (u. a. die Anmietung von Hotels und Hostels,
den Umbau ehemaliger Gewerbeobjekte und die Aufstellung von Containern/Modulgebäuden)
sowie die Neuentwicklung von Standorten im Regelsystem der öffentlich-rechtlichen
Unterbringung (örU) aufgefangen werden. Weiterhin werden kontinuierliche Zugänge
verzeichnet. Insbesondere angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine,der hohen Zahlen Asyl- und/oder Schutzsuchender auf der Balkanroute und der weiterhin
ungelösten Krisen und Konflikte in den Herkunftsländern wird davon ausgegangen, dass
weiterhin Menschen in Deutschland und Hamburg Schutz suchen und eine Unterkunft benötige
werden. Dies macht u. a. die Errichtung weiterer Unterkünfte erforderlich. Die Umsetzung der
Unterkunft am Standort Hinschstraße 5 ist insoweit ein unverzichtbarer Teil der Schaffung von
Kapazitäten für die Unterbringung Schutzsuchender in Hamburg.
Die Entscheidung und Vorplanung erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Eimsbüttel.
Aufgrund der unverändert bestehenden Dringlichkeit der Schaffung weiterer Unterkunftsplätze
wurde entschieden, die Unterkunft im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst nach dem Gesetz
zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) in Betrieb zu nehmen. Ein
Baugenehmigungsverfahren wird bis Ende des Jahres nachgezogen.
Ausgangslage.
Die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen Deutschland und Hamburg
noch immer vor erhebliche Herausforderungen. Nach den sehr hohen Zugangszahlen im Jahr
2022 haben sich die Zugänge im Jahresvergleich zwar rückläufig entwickelt, konsolidierten
sich jedoch auf einem weiterhin hohen Niveau. So lagen die Zugänge bezogen auf
Schutzsuchende aus der Ukraine im Jahr 2025 mit 5.659 Registrierungen nur geringfügig unter
denen des Jahres 2024 (6.393).
Seit August 2025 war – wie bereits in den Sommer- und Herbstmonaten der Jahre 2023 und
2024 – erneut ein Anstieg der Zugänge aus der Ukraine zu verzeichnen. Darüber hinaus kam
es ab Herbst 2025 zu einem erheblichen zusätzlichen Zugang überwiegend junger Männer
aus der Ukraine, für die infolge einer Gesetzgebung in der Ukraine die Ausreise gestattet
wurde. Diese Entwicklungen führten insgesamt zu einem sprunghaften Anstieg der Zugänge
und damit verbundener Unterbringungsbedarfe.
Vor dem Hintergrund bereits nahezu ausgelasteter Kapazitäten im System der örU sowie
paralleler Standortschließungen konnte zeitweise nicht für alle Schutzsuchenden unmittelbar
ein regulärer Unterbringungsplatz bereitgestellt werden, sodass erneut auf Notstandorte
zurückgegriffen werden musste. Zwar sind die Zugänge aus der Ukraine zwischenzeitlich
wieder zurückgegangen, sie verbleiben jedoch auf einem hohen und weiterhin
herausfordernden Niveau. Bis Ende April 2026 wurden 1.414 Schutzsuchende aus der Ukraine
in Hamburg registriert, von denen 1.110 in Hamburg verblieben. 304 Personen wurden in
andere Bundesländer verteilt, 1.095 Personen öffentlich-rechtlich untergebracht. Die
Auswirkungen der angestiegenen Zugänge im Herbst sind im Unterbringungssystem und
deren Auslastung allerdings nach wie vor deutlich spürbar.
Bei den Asylsuchenden zeigt sich im Jahresvergleich zwar ein deutlicher Rückgang der
Zugangszahlen, allerdings liegen die Zugänge auch hier - verglichen mit den Jahren vor 2022
- auf einem noch immer hohen Niveau (Registrierungen 2024: 9.795 Personen, 2025: 6.669
Personen). Bis Ende April 2026 wurden 1.961 Asylsuchende in Hamburg registriert, 721
Personen wurden verteilt, 1.240 Personen verblieben und 447 Personen wurden
untergebracht. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ergibt sich bislang ein deutlicher
Rückgang (Registrierungen -17%, Verbleib in Hamburg -24%, Unterbringungsbedarf -55%).
Die Maßnahmen des Bundes zur Begrenzung der irregulären Migration zeigen damit auch in
Hamburg weiterhin Wirkung.
Das Gesamtsystem der öffentlichen Unterbringung (öU) ist derzeit zu 101,2 % ausgelastet
(Stichtag 30.04.2026) und verbleibt erkennbar auch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Der anhaltend hohe Unterbringungs- und Platzbedarf ergibt sich nicht nur aus Neuzugängen,
sondern auch aus systeminternen Umzügen im Rahmen von Standortschließungen,
Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus privatem Wohnraum, Überresidenten und aus
Bedarfen der Fachstellen für Wohnungsnotfälle sowie Personen aus dem niedrigschwelligen
Hilfesystem und bleibt damit – trotz rückläufiger Zugangszahlen - anhaltend hoch.
Verlegungswünschen kann derzeit kaum entsprochen werden.
Der Übergang in privaten Wohnraum reicht trotz vergleichsweiser hoher Auszugszahlen
angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nicht aus, sodass insbesondere Interimsund
Hotelstandorte derzeit nicht in größerem Umfang reduziert und verbleibende Notstandorte
nicht geschlossen werden können. Ziel der aktuellen Kapazitätssteuerung bleibt aber
grundsätzlich die Reduzierung von Plätzen kostenintensiver und nur temporär verfügbarer
Standorte. Dies gilt für Standorte in beiden Systemen (Erstaufnahme (EA) und örU),
insbesondere für Hotels, große Interimsstandorte und Notstandorte.
Gleichzeitig fallen aufgrund unabwendbarer Standortschließungen, etwa durch auslaufende
Verträge oder Anschlussvorhaben sowie unverzichtbarer Sanierungen zur Sicherung von
Kapazitäten im Bestandssystem der EA und örU auch in den kommenden Jahren erhebliche
Kapazitäten weg oder stehen längere Zeit nicht zur Verfügung.
Bestehende und erkennbaren Kapazitätsdefizite im Jahr 2026 und fortfolgend müssen im
gebotenen Umfang überbrückt und kompensiert werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern.
Perspektivisch sollen alle Personen mit örU-Berechtigung in örU untergebracht werden, damit
der Grundbedarf an EA-Plätzen sowie Bedarfe über die Fachstellen und der Obdachlosen
gedeckt werden und hiermit verbundene Kosten reduziert werden. Das Regelsystem der
öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung (inkl. des Modells „In Zukunft Wohnen“– IZW) muss
erhalten, verstetigt und durch die Entwicklung neuer, langfristiger Standorte gesichert werden
(u. a. durch Laufzeitverlängerungen, Instandhaltung, Um- und Neubau).
Aufgrund der Stadtstaatlichkeit Hamburgs sind die Handlungsoptionen jedoch mittlerweile sehr
begrenzt. Insbesondere fehlen langfristig verfügbare Immobilien, die die notwendige
Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie die Entwicklung langfristiger Unterkünfte im
Regelsystem ermöglichen. Fortlaufend werden alle wirtschaftlich, sozialräumlich und
baurechtlich tragfähigen Optionen und Immobilien in allen Stadtteilen geprüft. Grundsätzlich
müssen alle geeigneten Immobilien in Betracht gezogen und nach Möglichkeit realisiert
werden. Dies erfordert weiterhin eine hohe Flexibilität und Kreativität bei der Planung,
Umsetzung und Genehmigung und der weiteren strategischen Ausrichtung.
Die Sozialbehörde sowie die Behörde für Inneres und Sport beobachten fortlaufend die
globalen Lageentwicklungen sowie die Bewegungen auf den für Europa hauptsächlich
relevanten vier Hauptmigrationsrouten und schätzen – soweit möglich – deren Auswirkungen
auf Deutschland und Hamburg ein. Dies betrifft auch die geopolitischen Auswirkungen und
möglichen Folgen des jüngsten Iran-Konfliktes.
Umfassende Informationen zu den Entwicklungen in Europa, Deutschland und Hamburg
werden im Monatlichen Lagebild Flüchtlinge veröffentlicht: https://www.hamburg.de/go/sfalagebild.
Hamburg erstellt regelmäßig auf Basis der Zugänge mit Unterbringungsbedarf und der
Fluktuation im Gesamtsystem eine Zugangsprognose und damit verbundener
Kapazitätsbedarfe. Die quartalsweise aktualisierte Prognose und Kapazitätsplanung sind
abrufbar unter http://www.hamburg.de/go/sfa-prognose.
Beschreibung des Standortes und Betrieb
Der Gebäudekomplex Hinschstraße 1, 3 a, b und 5 steht im Eigentum von F&W Fördern & WohnenAöR (F&W). Die Gebäude Hinschstraße 1 und Hinschstraße 3 a, b befinden sich bereits in Nutzungfür örU mit insgesamt 200 Plätzen. In dem Gebäude Hinschstraße 5 befinden sich 60 Wohnungen,auf 5 Etagen, von denen aktuell rd. 30 nicht vermietet sind. Die Appartementwohnungen sindüberwiegend Zweizimmerwohnungen mit Durchgangszimmer, ausgestattet mit Pantryküche undDuschbad. Daneben sind drei freie Einzimmerwohnungen vorhanden. Mittelfristig sind amGebäude umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich, weshalb aktuell von einerVermietung mit Wohnraummietverträgen abgesehen wird und eine Zwischennutzung für örUerfolgen soll.
Die Belegung soll ab 01.07.2026 beginnen. In Abhängigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen undKlärung des Brandschutzes sind bis zu 76 Plätze belegbar. Die Unterbringung erfolgt in
abgeschlossenem Wohnraum. Aufgrund des Zuschnitts der Wohnungen mit Durchgangszimmernund Pantryküche, gehören zur Zielgruppe kleine Familien und Paare. Die Einzimmerwohnungensollen mit alleinstehenden Personen belegt werden.
Das Einrichtungspersonal besteht aus fest angestelltem Personal des Betreibers (Teamleitung,
Unterkunfts- und Sozialmanagement sowie Technischer Dienst) im Verhältnis zur jeweiligen
Sollkapazität nach aktuellem Schlüssel. Insgesamt eine Teamleitung, 3 Mitarbeitende im
Unterkunfts- und Sozialmanagement und 2 Technische Dienste sind für die Häuser 1, 3 a/b und 5zuständig. Die Mieter des Haus 5 werden vom Wohnanlagenmanagement betreut. Die
Bewohnenden versorgen sich in abgeschlossenem Wohnraum selbst. Die Einrichtung verfügt übereinen Waschmaschinenraum mit Waschmaschinen und Wäschetrocknern.
Planerisch und baulich steht das Projektteam von F&W im engen Kontakt mit dem Bezirksamt
Eimsbüttel und wird hierzu auch parallel einen Bauantrag stellen.
Umfeld des Standortes.
Der Standort ist über die Buslinien 4, 115, 183, 281 und 392 gut angebunden. Die BushaltestelleReichsbahnstraße befindet sich in 100 m Entfernung. Die S-Bahnstation Elbgaustraße ist rd. 1,5km entfernt und per Bus in rd. 15 Minuten erreichbar. Der Hamburger Hauptbahnhof ist in knapp40 Minuten erreichbar.
Der nächstgelegene Discounter ist in 300 m Entfernung erreichbar. In einem Radius von 1.000 msind alle Nahversorger erreichbar auch das Zentrum am Eidelstedter Platz mit dem Eidelstedt
Center und diversen Arztpraxen.
In ca. 350 m Entfernung befindet sich der örU Standort Kieler Straße 652 und in ca. 400 m
Entfernung der Interimsstandort Kieler Straße 555.
Beschulung
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisseverfügen, um dem Unterricht in einer Regelklasse zu folgen, unterhält die für Bildung zuständigeBehörde im Bereich der allgemeinbildenden Schulen ein spezielles Aufnahmesystem: Nicht in derlateinischen Schrift alphabetisierte Schülerinnen und Schüler besuchen zunächst für bis zu 12Monate eine Basisklasse. Alphabetisierte Schülerinnen und Schüler besuchen für bis zu 12 Monateeine Internationale Vorbereitungsklasse (IVK). Alle Schulen erhalten für die Einrichtung vonBasisklassen und IVK eine zusätzliche Personalressource, die regelhaft überprüft und bei Bedarfangepasst wird.
Wechseln die Schülerinnen und Schüler in das Regelsystem, so erhalten die
aufnehmenden Schulen die entsprechenden Personalmittel und darüber hinaus für zwölf Monatezusätzliche Mittel für eine vertiefte Sprachförderung.
In Absprache mit der BSFB können die Kinder der Jahrgänge 1 und 2 an die Regelklassen der
umliegenden Grundschulen Wegenkamp, Furtweg und Rungwisch werden. Eine IVK für Kinder derJahrgänge 3 und 4 ist an Schule Wegenkamp eingerichtet. Die Schülerinnen und Schüler abJahrgang 5 werden an verschiedenen weiterführenden Schulen im Bezirk Eimsbüttel sowie beiBedarf in angrenzenden Bezirken zugeschult. Die Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren werdenan Beruflichen Schulen beschult. Der Bedarf wird regelhaft überprüft und die Angebote werdenbedarfsgerecht angepasst.
Kita-Besuch
Grundsätzlich haben Kinder, die in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung leben, einenRechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Hierzubeantragen die Sorgeberechtigten einen Kita-Gutschein bzw. eine Kindertagespflege-Bewilligungin der Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirksamts und suchen eigenständigeine geeignete Kita oder Kindertagespflegepersonal für ihr Kind.
In der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es eine Vielzahl von Projekten und Angeboten, die
Familien über die Kindertagesbetreuung informieren und sie beim Einstieg unterstützen. Es wird
das Ziel verfolgt, für in Hamburg lebende Kinder und Familien eine qualitativ hochwertige
frühkindliche Bildung sowie einen guten und niedrigschwelligen Zugang zu diesen Angeboten zugewährleisten.
Zum Stichtag 05.03.2026 gibt es in zumutbarer fußläufiger Entfernung zur geplanten Unterkunft
12 Kindertageseinrichtungen. Weitere 19 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind in
zumutbarer Entfernung mit dem ÖPNV zu erreichen
Ergänzend zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung stehen den Eltern und jungen Kindern
aus der Unterkunft sozialräumliche, beratende Angebote wie bspw. Eltern-Kind-Zentren (EkiZ)
zur Verfügung.
Sozialräumliche Angebote
Im Rahmen des Förderprogramms Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) stellt die
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung den Bezirksämtern jährlich Mittel über
Fremdbewirtschaftungen zur Verfügung. Durch den Auf- und Ausbau von SIN sollen den in örU
(einschließlich Interims- und Notstandorten) lebenden Kindern, Jugendlichen, Jungerwachsenenund Familien in Hamburg integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den
Regelsystemen ermöglicht werden. Die SIN-Angebote stellen damit einen Baustein für die
Integration junger Menschen und Familien in Hamburg dar und leisten einen wesentlichen Beitragzur Stärkung der sozialen Infrastruktur.
Dem Bezirksamt Eimsbüttel wurden für 2026 rd. 768 Tsd. Euro reguläre SIN-Mittel zur Verfügung xgestellt.
Folgende sozialräumliche Integrationsnetzwerke werden u. a. im Bezirk Eimsbüttel umgesetzt:
Projekt Angebote f. geflüchtete Kinder Café 1 (Jugendsozialarbeit Schanzenviertel e.V):
Freizeitangebote und Shuttle für Kinder und Jugendliche aus der WUK Schmiedekoppel
Projekt Qualle (VKJH): Beratung und Integration von Familien
Elterncafé WUK Alma-Ohlmann-Weg (DRK): sozialräumliche Vernetzung
Medizinische Versorgung
Personen, die öffentlich-rechtlich untergebracht sind, verfügen grundsätzlich über eine
Absicherung im Krankheitsfall und haben Zugang zur Versorgung über das Regelsystem. Bei
entsprechendem Bedarf unterstützt das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) von F&W
die untergebrachten Personen bei der Anbindung an die Versorgungsstrukturen.
Impfangebote gibt es im Ankunftszentrum im Rahmen der Erstuntersuchung sowie in den
Gemeinschaftsunterkünften über mobile Teams. Des Weiteren gibt es umfangreiche BeratungsundInformationsangebote, u. a. über Flyer, Informationsmaterial im Internet sowie Aufklärung überGesundheitsthemen durch das Projekt „Mit Migranten für Migranten“ (MiMi) in den Unterkünften.Die mobilen Teams sowie die Mitarbeitenden von F&W informieren weiterhin über die Verpflichtungzu einem Tuberkulose-Screening und verweisen an das zuständige Gesundheitsamt in Hamburg-Mitte.
Schlussbemerkung
Aufgrund der kontinuierlich steigenden Zugangszahlen und der weiterhin bestehenden
Kapazitätsdefizite ist, wie eingangs geschildert, eine schnellstmögliche Errichtung und
Inanspruchnahme des Standortes zunächst auf Grundlage des SOG zwingend notwendig, um dieentstehenden Platzbedarfe zu decken.
Durch die Inbetriebnahme des Standortes Hinschstraße 5 kann im Bezirk Eimsbüttel ein weitererBeitrag geleistet werden, die Notlage zu mildern und die humanitäre Lage der Asyl- und/oderSchutzsuchenden in unserer Stadt zu verbessern. Nur mit der politischen Unterstützung desBezirks kann es uns gelingen, dieser Herausforderung zu begegnen.
Ich bitte Sie, die Realisierung und den Betrieb der Unterkunft nach allen Kräften zu unterstützen.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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