Illegales Abstellen der E-Scooters im Bezirk
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Elke Zimmermann, Harald Wellmann, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Titel: Illegales Abstellen der E-Scooters im Bezirk
Fortlaufende. Nr. 22-92
Eingangsdatum: 15.04.2026
Datum der Antwort: 27.05.2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
In der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass die gemieteten E-Scooter auf digitale E-Scooter-Parkplätze abgestellt werden können. Der Hamburger Verkehrssenator sagte hierzu, wenn die E-Scooter nicht zum Hindernis werden sollen, müssen sie sicher und geordnet abgestellt werden.
Hierzu haben wir folgende Fragen an die Fachbehörde:
Die digitalen Abstellflächen für Sharing-E-Scooter sind in den Verleih-Apps der Anbieterfirmen sichtbar.
Die digitalen Abstellflächen sind nicht baulich abmarkiert und daher nicht auf den Gehwegen im öffentlichen Raum als solche zu erkennen.
Die digitalen Abstellflächen wurden in randständiger Lage auf Gehwegen mit ausreichend Platz eingerichtet, um für Fußgängerinnen und Fußgänger Behinderungen und Gefährdungen zu vermeiden.
Um die digitalen Abstellflächen herum wurden Parkverbotszonen eingezeichnet und an die Anbieterfirmen übermittelt. Innerhalb der Parkverbotszone wird die Beendigung des Leihvorgangs technisch via Geofencing (GPS-basiert) blockiert.
Nein. Außerhalb der digitalen Abstellflächen kann der Leihvorgang nicht abgeschlossen werden (siehe Frage 4). Nur für behindernd oder gefährdend und somit verkehrswidrig abgestellte E-Scooter können Ordnungskräfte des Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder der Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Ordnungswidrigkeiten werden mit Verwarnungsgeldern nach dem jeweils gültigen Bußgeldkatalog des Bundes sanktioniert. Die Verleihfirmen sind vertraglich dazu verpflichtet, die Verwarnungsgelder aus Ordnungswidrigkeiten für falsch abgestellte Sharing-E-Fahrzeuge an die Nutzenden weiterzugeben.
Die Ordnungskräfte der Polizei und des Landesbetrieb Verkehr (LBV).
Im Bezirk Eimsbüttel gibt es vier baulich abmarkierte E-Scooter-Abstellflächen:
Darüber hinaus wurden digitale Abstellflächen an folgenden 14 Haltestellen im Bezirk Eimsbüttel eingerichtet:
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Im Ring 1 sind vertraglich insgesamt 5.000 Sharing-E-Scooter zulässig. In Abhängigkeit der Zahl der Anbieter kann jeder Anbieter entsprechend viele E-Scooter innerhalb Ring 1 fahren lassen (derzeit 5 Anbieter, somit je Anbieter 1000 E-Scooter). Darüber hinaus gibt es keine Beschränkung.
Dies ist bundesrechtlich nicht vorgesehen.
Im Jahr 2025 betrugen die Entgelt-Einnahmen aus der Sondernutzung von Sharing-E-Scootern und -E-Bikes ca. 820.000 Euro.
ohne
keine
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