22-2336

Illegales Abstellen der E-Scooters im Bezirk

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Elke Zimmermann, Harald Wellmann, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Titel: Illegales Abstellen der E-Scooters im Bezirk
Fortlaufende. Nr. 22-92

Eingangsdatum: 15.04.2026
Datum der Antwort:
27.05.2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

In der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass die gemieteten E-Scooter auf digitale E-Scooter-Parkplätze abgestellt werden können. Der Hamburger Verkehrssenator sagte hierzu, wenn die E-Scooter nicht zum Hindernis werden sollen, müssen sie sicher und geordnet abgestellt werden.

Hierzu haben wir folgende Fragen an die Fachbehörde:

  1. Wo sind diese digitalen Parkplätze zu sehen?

Die digitalen Abstellflächen für Sharing-E-Scooter sind in den Verleih-Apps der Anbieterfirmen sichtbar.

  1. Sind diese Flächen auf außerhalb der digitalen Welt offline zu erkennen? Wenn ja, wie sind diese gekennzeichnet?

Die digitalen Abstellflächen sind nicht baulich abmarkiert und daher nicht auf den Gehwegen im öffentlichen Raum als solche zu erkennen.

  1. Was befand sich vorher auf diesen Flächen?

Die digitalen Abstellflächen wurden in randständiger Lage auf Gehwegen mit ausreichend Platz eingerichtet, um für Fußngerinnen und Fußnger Behinderungen und Gefährdungen zu vermeiden.

  1. Was passiert mit den E-Scooter, die nicht dort abgestellt werden?

Um die digitalen Abstellflächen herum wurden Parkverbotszonen eingezeichnet und an die Anbieterfirmen übermittelt. Innerhalb der Parkverbotszone wird die Beendigung des Leihvorgangs technisch via Geofencing (GPS-basiert) blockiert.

  1. Sind in diesem Fall Ordnungsgelder vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe und für wen? Nutzer oder Vermieter?

Nein. Außerhalb der digitalen Abstellflächen kann der Leihvorgang nicht abgeschlossen werden (siehe Frage 4). Nur für behindernd oder gefährdend und somit verkehrswidrig abgestellte E-Scooter können Ordnungskräfte des Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder der Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Ordnungswidrigkeiten werden mit Verwarnungsgeldern nach dem jeweilsltigen Bußgeldkatalog des Bundes sanktioniert. Die Verleihfirmen sind vertraglich dazu verpflichtet, die Verwarnungsgelder aus Ordnungswidrigkeiten für falsch abgestellte Sharing-E-Fahrzeuge an die Nutzenden weiterzugeben.

  1. Wer überwacht das illegale Abstellen der E-Scooter?

Die Ordnungskräfte der Polizei und des Landesbetrieb Verkehr (LBV).

  1. Wie viele Abstellflächen gibt es im Bezirk Eimsbüttel und wo befinden sich diese?

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es vier baulich abmarkierte E-Scooter-Abstellflächen:

  • Ecke Schulterblatt/ Altonaer Straße (vor S-Bahn-Brücke), gegenüber Schulterblatt 106
  • U Hagenbecks Tierpark
  • U Lutterothstraße
  • S Eidelstedt (DB Mobility Hub)

Darüber hinaus wurden digitale Abstellflächen an folgenden 14 Haltestellen im Bezirk Eimsbüttel eingerichtet:

  • U Christuskirche
  • S/R Dammtor (Messe/CCH)
  • S Elbgaustraße
  • U Emilienstraße
  • U Eppendorfer Baum
  • U Hallerstraße
  • U Hoheluftbrücke
  • U Joachim-Mähl-Straße
  • U Klosterstern
  • U Langenhorn Nord
  • U Lutterothstraße
  • U Osterstraße
  • U Schippelsweg
  • U Schlump
  1. Wie viele gemietete E-Scooter sind auf den Straßen in Hamburg erlaubt worden?

Im Ring 1 sind vertraglich insgesamt 5.000 Sharing-E-Scooter zulässig. In Abhängigkeit der Zahl der Anbieter kann jeder Anbieter entsprechend viele E-Scooter innerhalb Ring 1 fahren lassen (derzeit 5 Anbieter, somit je Anbieter 1000 E-Scooter). Darüber hinaus gibt es keine Beschränkung.

  1. Warum gibt es für die Nutzung der E-Scooter keine Helmpflicht, als Sicherheitsmaßnahme für die Verkehrsteilnehmer?

Dies ist bundesrechtlich nicht vorgesehen.

  1. Wie hoch sind die Einnahmen aus dem Vermietungsgeschäft der E-Scooter für die Stadt Hamburg?

Im Jahr 2025 betrugen die Entgelt-Einnahmen aus der Sondernutzung von Sharing-E-Scootern und -E-Bikes ca. 820.000 Euro.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Altonaer Str.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.