Ideen für den Kreuzungsbereich Lappenbergsallee/Methfesselstraße/Sartoriusstraße Antwort zu Drs.: 21-0365
Letzte Beratung: 14.05.2020 Hauptausschuss Ö 4.1
Der Kreuzungsbereich entspricht in seiner jetzigen Form überwiegend nicht den Anforderungen aus den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra). Hier sind zum einen die nicht ReStra konformen Radverkehrsanlagen als auch die nicht barrierefreien Bushaltestellen zu nennen. Auch die Gehwege weisen größtenteils nicht die heutigen Mindestbreiten zur Herstellung der Barrierefreiheit auf. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere vor den Gebäuden Langenfelder Damm 6 – 18 ein Großteil des Gehwegs öffentlich genutzter Privatgrund ist. Die ReStra müssten bei einer Umgestaltung des Bereichs jedoch unbedingt berücksichtigt werden.
Damit der Kreuzungsbereich ReStra konform hergestellt werden kann ist es unerlässlich, auch den Bereich des Langenfelder Damms bis zur Sillemstraße zu betrachten und einen Anschluss an die Veloroute herzustellen, die im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr derzeit umgebaut wird. Dies ist Voraussetzung, um für eine Überplanung des Kreuzungsbereich Lappenbergsallee/Methfesselstraße/Sartoriusstraße zu wissen, wie der Rad- und Fußverkehr geführt werden muss.
Die Bezirksverwaltung wird sich daher im Rahmen der Fortführung des Bündnisses für den Radverkehr dafür einsetzen, dass der Langenfelder Damm / die Lappenbergsallee bis zur Fruchtallee in das Maßnahmenprogramm aufgenommen wird. Bei einer Überplanung werden zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs dann auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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