21-0868

Hygiene-Kontrollberichte

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

06.02.2020

Lfd. Nr. 56 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

 

Hygiene-Kontrollberichte

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Im Rahmen einer Kampagne von foodwatch und FragDenStaat stellen Bürgerinnen und Bürger Anfragen, um Hygiene-Kontrollberichte von Restaurants, Bäckereien und Supermärkten zu erfragen.

Dies soll den Informations-Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher über lebensmittelrechtliche Verstöße stärken.

Im Rahmen dieser Kampagne gab es vermehrt erfolgreiche Anfragen, aber die Verwaltungspraxis scheint nicht einheitlich zu sein.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Teilweise wurde Betrieben ein Widerspruchsrecht gegen die Anfragen zugebilligt.

Auf welcher Rechtsgrundlage hätten die Betriebe Widerspruch gegen den Antrag einlegen können?

 

Das Widerspruchsrecht eines Betriebes, dessen Daten herausgegeben werden, ergibt sich daraus, dass im Verwaltungsverfahren gemäß § 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Verwaltungsakte erlassen werden, gegen die den Betroffenen die im Verwaltungsrecht vorgesehenen Rechtsbehelfe, unter anderem der des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt, zustehen.

 

  1. Teilweise wurde der Nachweise gefordert, dass die anfragende Person sich durch Unterschrift als natürliche Person verifiziert.

In vorherigen Anfragen wurde dies nicht gefordert.

Unter welchen Voraussetzungen wird nach einem solchen Nachweis gefragt?

 

Der Anspruch auf Information steht gemäß § 2 Absatz 1 VIG „jedem“ zu. Darunter sind natürliche und juristische Personen zu verstehen. Wenn nun Anfragen über ein Internetportal oder eine nicht eindeutig zuzuordnende E-Mail-Anschrift gestellt werden, so ist unsicher, ob die als Antragsteller benannten Personen wirklich selber den Antrag gestellt haben. Daher hat die Verwaltung ein Verfahren erarbeitet, mit dem sichergestellt wird, dass der angeblich Anfragende in der Tat die Anfrage gestellt hat.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine