Hunde in Eimsbüttel
06.04.2021
Lfd. Nr. 56 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Paulina Rügge, Annika Urbanski und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Hunde in Eimsbüttel
Die Anfrage wird – von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Viele Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler sind auf den Hund gekommen, wie man sagt. Die Beliebtheit von Hunden als Haustiere ist in Hamburg ungebrochen. Auch in den Eimsbütteler Straßen und Grünanlagen gehören die Haustiere zu allen Tageszeiten zum alltäglichen Bild. Die Beliebtheit von Hunden schlägt sich für die Freie und Hansestadt Hamburg nicht zuletzt auf der Einnahmenseite nieder: Mehr als vier Millionen Euro beträgt das jährliche Aufkommen aus der Hundesteuer.
Immer wieder beschäftigt das Thema Hunde auch die Eimsbütteler Bezirkspolitik. So gab es in den vergangenen Jahren beispielsweise Diskussionen um Auslaufflächen für Hunde sowie vereinzelte Konflikte mit dem Fuß- und Radverkehr.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Daten zu den registrierten Hunden erhält die zuständige Behörde jeweils für das vergangene Jahr innerhalb des ersten Quartals des Folgejahres. Die Zahl für 2021 liegt demzufolge noch nicht vor. Im Jahr 2019 waren 11.226 Hunde im Bezirk Eimsbüttel gemeldet (siehe auch Bürgerschaftsdrucksache 21/20179). Im Jahr 2020 lag die Anzahl bei 11.198.
Eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen ist nicht möglich, da dies statistisch nicht erhoben wird.
Zur Validität der Zahlen wird angemerkt, dass viele Hundehalter es versäumen, beim Wegzug aus Hamburg, bei der Abgabe oder dem Tod des Hundes auch im Hunderegister eine Abmeldung vorzunehmen. Zudem sind im Hunderegister diverse Hundehalter erfasst, die ihren Hund lediglich in Hamburg ausführen, jedoch hier mangels Hamburger Wohnsitz zur Hundesteuer nicht herangezogen werden können. Teilweise sind auch mehrere Hunde für lediglich einen Hundehalter registriert.
Im Rahmen der Erhebung der Hundesteuer werden Steuerkonten für die Hundehalterinnen und -halter als maßgebliche Steuerpflichtige geführt. Die Anzahl der Hunde, für die Hundesteuer entrichtet wird, kann davon abweichen und wird statistisch nicht erfasst. Steuerkonten für Hundehalter führt die Finanzbehörde.
Zu Frage 2 und 3:
Die nachgefragten Daten werden statistisch nicht erhoben.
ohne
keine
Keine Orte erkannt.
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