21-1817

Hunde in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

15.03.2021

Lfd. Nr. 109 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Paulina Rügge und Annika Urbanski (SPD-Fraktion)

 

Hunde in Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Viele Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler sind auf den Hund gekommen, wie man sagt. Die Beliebtheit von Hunden als Haustiere ist in Hamburg ungebrochen. Auch in den Eimsbütteler Straßen und Grünanlagen gehören die Haustiere zu allen Tageszeiten zum alltäglichen Bild. Die Beliebtheit von Hunden schlägt sich für die Freie und Hansestadt Hamburg nicht zuletzt auf der Einnahmenseite nieder: Mehr als vier Millionen Euro beträgt das jährliche Aufkommen aus der Hundesteuer.

Immer wieder beschäftigt das Thema Hunde auch die Eimsbütteler Bezirkspolitik. So gab es in den vergangenen Jahren beispielsweise Diskussionen um Auslaufflächen für Hunde sowie vereinzelte Konflikte mit dem Fuß- und Radverkehr.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viele Hunde waren jeweils in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Bezirk Eimsbüttel im Hunderegister angemeldet?

(Bitte wenn möglich nach Stadtteilen aufführen)

 

  1. Wie viele Hunde wurden jeweils in den Jahren 2019, 2020 und 2021 neu angemeldet?

(Bitte nach Stadtteilen aufführen)

 

  1. Wie viele Hunde wurden jeweils 2019, 2020 und 2021 abgemeldet?

(Bitte nach Stadtteilen aufführen)

 

Die An-, Um- und Abmeldung der Hamburger Hunde – also auch der Eimsbütteler Hunde – erfolgt entweder elektronisch online oder persönlich in der bezirklichen Dienststelle (Kundenzentrum und Abschnitt Veterinärwesen). Der Meldevorgang wird dann im Hunderegister eingetragen. Aus dem Hunderegister können durch das Bezirksamt keine Auslesungen vorgenommen werden. Allenfalls wird von der zuständigen Fachbehörde bei Dataport einmal jährlich eine kostenpflichtige Auslesung für Gesamt-Hamburg beauftragt, eine derartige Detailtreue wie nachgefragt wird dabei nicht bedient. Eine zusätzliche statistische Erfassung findet nicht statt. Vor diesem Hintergrund ist die Beantwortung der drei Fragen nicht möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine