20-2565

Hochwasserschutz im Lokstedter Einzugsgebiet der Kollau

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

23.10.2017

Lfd. Nr. 124 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt (FDP)

 

Hochwasserschutz im Lokstedter Einzugsgebiet der Kollau

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Zur Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt am 9. Oktober 2017 wurde den Ausschussmitgliedern unter der Drucksachen-Nummer 20-2506 unter dem Tagesordnungspunkt 11.3 eine Mitteilung des Bezirksamtes mit der Überschrift "Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Kollau verbessern" vorgelegt. Darin wird mitgeteilt, dass die dem Regionalausschuss Lokstedt am 11. Mai 2015 vorgestellten hochwasserschutzrelevanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen nun baulich abgeschlossen sind.

Dies voraus geschickt, frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

1)       Wie kann es sein, dass trotz dieser Maßnahmen in Straßen wie Liethwisch, Hagendeel oder Schwübb seit Wochen in deren Entwässerungsgräben das Wasser mindestens bis an den Rand steht? Haben die Maßnahmen, die insbesondere unter Punkt 2 (Höhersetzung einer Trumme im Bereich Wullwisch) zu dieser Verschlechterung der Situation beigetragen?

 

Die Gräben werden vom Bezirksamt regelmäßig auf ihre Funktionalität hin überprüft. Bei der letzten  Begehung (13.10.2017) an den Straßen Schwübb und Liethwisch konnten keine Missstände festgestellt werden. Die Gräben lagen trocken bzw. das Wasser floss gut ab. Auch durch die andauernden und überdurchschnittlich hohen Niederschlagsmengen in den letzten Tagen gab es dabei nach Kenntnis des zuständigen Fachamtes keine Überläufe von Gräben auf angrenzende Grundstücke in Lokstedt. Natürlich wird bei entsprechend starken Regenfällen ein Anstauen des Niederschlagwassers in den Gräben ausgelöst. Dies ist auch durchaus gewünscht, da dadurch das Rückhaltevolumen der Gräben ausgenutzt wird und ein gedrosselter Ablauf in die weiterführenden Gewässer gewährleistet ist.

Ein Zusammenhang zwischen dem Anstau in den genannten Gewässern und den durchgeführten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen insbesondere des Rückbaues der Trumme im Bereich Wullwisch besteht nicht.

 

2)       Was gedenkt der Bezirksamtsleiter zu unternehmen, damit sich die Entwässerung in dem genannten Bereich von Lokstedt nachhaltig verbessert?

 

In der Vergangenheit erfolgte die Grabenpflege in einem ca. 2 jährigen Reinigungsintervall. Um die Funktionsfähigkeit der straßenbegleitenden Gräben nachhaltig zu sichern, wird in diesem Jahr erstmalig eine Grabenmahd und Sohlprofilierung aller Gräben im Bezirk durchgeführt und  bei Bedarf die vorhandenen Grabenverrohrungen freigespült.

 

3)       Kommt es zu stärkeren Regenfällen, ist zudem damit zu rechnen, dass sich insbesondere rund um den nördlichen Hagendeel wegen zweier größerer Bauvorhaben die Wassermassen auf die benachbarten Grundstücke fließen und Häuser unter Wasser setzen. Was wäre aus Sicht des Bezirksamtes nötig, um dies zu vermeiden?

 

In der Regel findet durch Neubauvorhaben eine höhere Versiegelung der Grundstücke statt und somit ein vermehrter Abfluss von Niederschlagswasser. Um dem entgegen zu wirken, werden, wenn von diesem Abfluss Gewässer als Vorfluter betroffen sind, seitens der Wasserbehörde entsprechende Einleitbegrenzungen erteilt, die in der Regel Rückhaltemaßnahmen durch die Grundeigentümer auf dem betroffenen Grundstück nach sich ziehen. Dies ist auch beim Bauvorhaben Hagendeel 60 erfolgt. Ziel ist es eine hydraulische Mehrbelastung der Gewässer zu verhindern oder ggf. die hydraulische Belastung sogar zu verringern. Hierbei wird das Prinzip der dezentralen Rückhaltung verfolgt.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine