20-2563

Hinterlassenschaften der Bundestagswahl an den Straßen endlich entsorgen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

23.10.2014

Lfd. Nr. 123 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt (FDP)

 

Hinterlassenschaften der Bundestagswahl an den Straßen endlich entsorgen

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Nun (am 11. Oktober) ist die Bundestagswahl 2017 bereits seit 17 Tagen Geschichte. Doch noch immer können sich vielerorts im gesamten Bezirksgebiet Bürgerinnen und Bürger an diversen Stellschildern erfreuen. Diese wurden von den aufstellenden Parteien offenbar schlichtweg vergessen. Eine Werbewirksamkeit entfalten sie auch nicht mehr. Also fragt sich so mancher: Warum können die nicht endlich entsorgt werden?

 

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

1)       Was unternimmt das Bezirksamt Eimsbüttel, damit endlich die Stellschilder von den Straßen kommen?

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat bereits Kontakt zu den Parteien aufgenommen und auf die Beseitigungspflicht der Stellschilder hingewiesen.

 

2)       Was können Bürgerinnen und Bürger tun, wenn sie Stellschilder an Straßen im Bezirksgebiet finden, die noch immer auf die Bundestagswahl abzielen und somit hätten längst abgeräumt sein müssen? (Bitte nennen Sie aktuelle Telefonnummern und Ansprechpartner, die berechtigt sind, eine Entsorgung vorzunehmen.)

 

Für alle Mängel im öffentlichen Raum können sich Bürger beim Fachamt Management des öffentlichen Raumes per Mail: MR@eimsbuettel.hamburg.de melden.

 

3)      Im zurückliegenden Wahlkampf hat es mehr Papp- und Plastikstellschilder denn je zuvor in Hamburg gegeben. Insbesondere erstere wären wegen ihres geringen Gewichts auch einfach von Spaziergängerinnen und Spaziergängern zu entsorgen. Unter welchen Voraussetzungen wäre dies zulässig?

 

Die Papp- und Plastikwahlschilder sind nach Ablauf der Abräumfrist nicht „herrenlos“, sondern auch weiterhin haben die Aufsteller die Sachherrschaft bzw. das Eigentum und damit auch die Verfügungsbefugnis über die Schilder behalten.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine