21-2991

Hintergründe für die Ablehnung eines WC-Standortes im Bereich der Einkaufsstätten in der Osterstraße

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

12.05.2022

Lfd. Nr. 85 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit, Manuela Pagels, Roland Wiegmann, Mikey Kleinert und Ralf Peters (Fraktion DIE LINKE)

 

Hintergründe für die Ablehnung eines WC-Standortes im Bereich der Einkaufsstätten in der Osterstraße

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

In der Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden (Drucksache 21-2631) wird im Sachverhalt geschildert, dass die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) eine Referentenanforderung ablehnt.

Begründet wird diese Ablehnung der BUKEA mit dem Argument, dass die Planung für alle in Frage kommender acht Vorschläge mangels eines genehmigungs- und konsensfähigen Standortes beendet wurde. Neben einzelnen, abgelehnten Standorten bleibt in der Mitteilungsvorlage nebulös, welche Standorte und von welchem Amt die Ablehnung erfolgte.

 

Fragen:

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige:n Behörde:n

 

  1. Wer machte diese acht Standortvorschläge?

 

Die Standorte wurden von der für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Toilettenanlagen operativ zuständigen Stadtreinigung Hamburg (SRH) und der damaligen Behörde für Umwelt und Energie – jetzt BUKEA – vorgeschlagen.

 

  1. Wer bzw. welches Amt lehnte die acht Standortvorschläge ab?

 

Die Standorte wurden z.T. seitens des Bezirksamtes Eimsbüttel und z.T. von der Polizei Hamburg abgelehnt.

 

  1. Warum wurden diese Standorte abgelehnt (bitte alle Standorte einzeln begründen)?

 

Siehe Drs. 21-2631.

 

  1. Warum wurden keine weiteren Standorte eruiert?

Zum Beispiel Heußweg/Tornquistr./Sillemstraße, oder Osterstraße 90 neben EDEKA / VINEYARD?

  1. Warum wird der Prozess einer Standortfindung für ein WC in/an der Osterstraße nicht weiter verfolgt?

 

Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt. Die im aktuellen Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung stehenden Mittel sind vollständig gebunden. Mit den für Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Ermächtigungen können vorrangig Bestandsanlagen renoviert, saniert oder ersetzt werden. Neue Standorte können nur noch in Ausnahmefällen und nur dann realisiert werden, wenn es sich entweder um sogenannte Kiosk-WCs handelt, da diese für die Freie und Hansestadt Hamburg betriebskostenneutral sind, oder wenn andere Standorte aufgegeben und dadurch Betriebsmittel frei werden.

 

Voraussetzungen für die Aufgabe eines anderen Standortes in Eimsbüttel sieht die BUKEA nicht. Die Standortsuche für eine solche Anlage setzt, wie bereits aus Drs. 21-2631 ersichtlich, die Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren voraus (insbesondere soziale Kontrolle, Sicherheitsaspekte, Grünflächen- und Baubestandverlust, Akzeptanz der Anliegenden sowie bautechnische Gründe).

 

Der Wunsch nach einem möglichst flächendeckenden Angebot an öffentlichen Toiletten ist nachvollziehbar. Der Senat hat die ihm zur Verfügung gestellten Steuermittel auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwenden. Im Hinblick auf die vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben ist eine flächendeckende Versorgung angesichts der Kostenintensität von öffentlichen Toiletten jedoch nicht leistbar. Die BUKEA muss ihre Planungen daher im Rahmen der erforderlichen Priorisierungen gestalten. Neben der Bedarfslage sind dabei auch die Umsetzungsmöglichkeiten wie die nach dem Wegerecht erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse oder baurechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

 

  1. Werden bei der Standortprüfung die Interessen der Ladeninhaber berücksichtigt?

Gab es evtl. aus diesem Grund Ablehnungsgründe? Wenn ja, bitte Nennung.

 

Siehe Drs. 21-2631.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

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