Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Hintergründe der sofortigen Freistellung des Vorstandsvorsitzenden der Hamburger Hochbahn AG und Auswirkungen auf U5, hvv switch / App Max sowie die strategische Steuerung öffentlicher Verkehrsunternehmen
Fortlaufende. Nr. 22-105
Eingangsdatum: 01.06.2026
Datum der Antwort: 25.06.2026
Sachverhalt:
Nach aktueller Presseberichterstattung wurde der bisherige Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hochbahn AG, Robert Henrich, mit sofortiger Wirkung freigestellt. Der Vorgang fällt zeitlich auffällig mit der Vorstellung zentraler Planungen für die U5 zusammen, mithin eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte Hamburgs der kommenden Jahrzehnte.
Robert Henrich galt öffentlich als fachlich versierter, moderner und strategisch denkender Manager mit besonderer Expertise in den Bereichen Digitalisierung, Mobilitätsplattformen, autonome Shuttle-Systeme und vernetzte Verkehrsangebote. Umso erklärungsbedürftiger ist, weshalb es offenbar zu einem derart tiefgreifenden Zerwürfnis gekommen ist, dass eine sofortige Freistellung erforderlich erschien.
Die Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse daran zu erfahren, ob es sich lediglich um eine interne Personalentscheidung handelt oder ob der Vorgang auf strukturelle Probleme in der politischen Steuerung der städtischen Verkehrsunternehmen, auf Konflikte über Digitalisierungsvorhaben, auf unterschiedliche Auffassungen zur künftigen Rolle der Hochbahn AG oder auf Defizite im Umgang der politischen Leitung mit Spitzenpersonal zurückzuführen ist.
Besonders erklärungsbedürftig ist der Vorgang auch deshalb, weil Hamburg im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs vor erheblichen Herausforderungen steht: Bau und Finanzierung der U5, Digitalisierung des Vertriebs, Integration von Mobilitätsplattformen, autonome Shuttle-Verkehre, wirtschaftliche Tragfähigkeit, Akzeptanz des ÖPNV und verlässliche Unternehmensführung.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die zuständige Behörde, die gebeten wird, die vorstehenden Fragen vollständig, einzeln und nachvollziehbar zu beantworten, indem sie
- die Chronologie der Freistellung Robert Henrichs tabellarisch darzustellt;
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die Zuständigkeiten von Verkehrsbehörde, Finanzbehörde, Aufsichtsrat, HVV und Hochbahn AG in diesem Vorgang offenzulegen;
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die Auswirkungen auf U5, App Max, hvv switch, autonome Shuttle-Projekte und bezirklich relevante Verkehrsprojekte in Eimsbüttel gesondert darzustellen;
Fragen
1. Chronologie der Freistellung
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Wann wurde erstmals innerhalb der Behörde, des Aufsichtsrates oder des Senats über eine mögliche Trennung von Robert Henrich gesprochen?
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Wer hat die Initiative für die Freistellung ergriffen?
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Wann wurde Robert Henrich erstmals mit konkreten Vorwürfen, Kritikpunkten oder Trennungserwägungen konfrontiert?
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Wann wurde der Aufsichtsrat der Hochbahn AG erstmals über die Möglichkeit einer sofortigen Freistellung informiert?
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Wann wurde die Entscheidung formal getroffen?
- Durch welches Organ wurde die Freistellung beschlossen?
- Gab es vor der Freistellung eine schriftliche Beschlussvorlage?
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Falls ja:
a. Wer hat diese Vorlage erstellt?
b. Welche wesentlichen Gründe wurden darin genannt?
c. Wurde diese Vorlage der zuständigen Behörde vorab zugeleitet?
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Wurde die Finanzbehörde als Beteiligungsverwaltung eingebunden?
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Wurde der Erste Bürgermeister oder die Senatskanzlei vorab informiert oder beteiligt?
2. Verhältnis zwischen Senator Tjarks und Robert Henrich
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Wie beschreibt die Behörde das Verhältnis zwischen Verkehrssenator Anjes Tjarks und Robert Henrich in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung?
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Gab es dokumentierte Meinungsverschiedenheiten zwischen Senator Tjarks und Robert Henrich über die strategische Ausrichtung der Hochbahn AG?
- Falls ja: Welche Themen betrafen diese Meinungsverschiedenheiten?
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Traf es zu, dass es zwischen Senator Tjarks und Robert Henrich insbesondere bei folgenden Themen unterschiedliche Auffassungen gab:
a. Rolle der Hochbahn AG im künftigen Mobilitätssystem,
b. App Max,
c. hvv switch,
d. autonome Shuttle-Systeme,
e. Digitalisierung des Vertriebs,
f. Unternehmensführung innerhalb der Hochbahn AG,
g. Verhältnis zwischen Hochbahn, HVV und der Verkehrsbehörde,
h. U5-Kommunikation und Projektsteuerung?
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Wie häufig fanden im Zeitraum der letzten zwölf Monate Einzelgespräche zwischen Senator Tjarks und Robert Henrich statt?
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Wurden über diese Gespräche Vermerke gefertigt?
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Hat Senator Tjarks Robert Henrich persönlich das Vertrauen entzogen?
- Falls ja: Wann und aus welchem konkreten Anlass?
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Falls nein: Wer hat dann den maßgeblichen Vertrauensverlust festgestellt?
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Ist der Behörde bekannt, dass Robert Henrich intern oder extern Kritik am Führungsstil des Senators oder an der politischen Einflussnahme auf die Hochbahn AG geäußert hat?
3. Anlass: U5-Termin und „Hochbahn-Knall“
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Trifft es zu, dass Robert Henrich für den Termin zur Vorstellung der Baupläne der neuen U-Bahn-Linie U5 angekündigt oder eingeplant war?
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Wann wurde entschieden, dass Robert Henrich an diesem Termin nicht teilnehmen würde?
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Wer traf diese Entscheidung?
- Stand diese Entscheidung in Zusammenhang mit seiner Freistellung?
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Gab es unmittelbar vor oder im Zusammenhang mit dem U5-Termin eine Auseinandersetzung zwischen Robert Henrich, Senator Tjarks, der Behörde, dem HVV oder dem Aufsichtsrat?
- Falls ja: Was war der Gegenstand dieser Auseinandersetzung?
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Ist der Behörde bewusst, dass die Freistellung des Vorstandsvorsitzenden ausgerechnet im Zusammenhang mit einem zentralen U5-Termin den Eindruck erheblicher Führungskonflikte in einem Milliardenprojekt erzeugt?
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Welche Maßnahmen hat die Behörde ergriffen, um sicherzustellen, dass die U5-Projektsteuerung durch die Freistellung nicht beeinträchtigt wird?
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Wer trägt seit der Freistellung die operative Gesamtverantwortung für die U5 auf Vorstandsebene?
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Gibt es infolge der Freistellung Verzögerungs-, Kosten- oder Kommunikationsrisiken für die U5?
4. App Max, hvv switch und Digitalstrategie
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Welche Rolle spielte Robert Henrich bei der Entwicklung, Einführung oder strategischen Bewertung der App Max?
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Welche Rolle spielte die Hochbahn AG bei der Entwicklung, Einführung oder Bewertung der App Max?
- Welche Rolle spielte der HVV?
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Welche Rolle spielte die Verkehrsbehörde?
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Trifft es zu, dass es zwischen Hochbahn, HVV und Verkehrsbehörde Streit über die App Max gab?
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Falls ja:
a. Seit wann?
b. Zwischen welchen Beteiligten?
c. Über welche konkreten Inhalte?
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Trifft es zu, dass die geplante Mobilitäts-App Max nicht wie ursprünglich vorgesehen in der Grundsatzentscheidung für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2040 berücksichtigt wurde?
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Falls ja: Warum wurde sie nicht oder nicht mehr berücksichtigt?
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Wer hat diese Entscheidung getroffen?
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Welche Kosten sind bislang für App Max entstanden?
- Welche weiteren Kosten sind bis 2030 geplant?
- Welche externen Dienstleister sind oder waren beteiligt?
- Welche vertraglichen Verpflichtungen bestehen derzeit?
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Welche Rolle spielt App Max im Verhältnis zu hvv switch?
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Gibt es Überschneidungen, Doppelstrukturen oder konkurrierende Zuständigkeiten zwischen App Max, hvv switch und weiteren Mobilitätsplattformen?
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Hat Robert Henrich Kritik an App Max, hvv switch oder der strategischen Digitalarchitektur des HVV beziehungsweise der Verkehrsbehörde geäußert?
- Falls ja: Welche?
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Hat die Behörde diese Kritik fachlich geprüft?
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Welche fachlichen Ergebnisse hatte diese Prüfung?
5. Autonome Shuttle-Systeme und Projekt „Alike“
- Welche Rolle spielte Robert Henrich bei der Entwicklung und Kommunikation autonomer Shuttle-Systeme in Hamburg?
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Welche Bedeutung misst der Senat dem Ziel bei, bis 2030 bis zu 10.000 autonome Shuttles auf Hamburgs Straßen einzusetzen?
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Hält der Senat dieses Ziel weiterhin für realistisch?
- Falls ja: Auf welcher belastbaren Grundlage?
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Falls nein: Wann wird dieses Ziel korrigiert?
- Welche konkrete Rolle spielt die Hochbahn AG bei autonomen Shuttle-Projekten?
- Welche Rolle spielt der HVV?
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Welche Rolle spielt die Verkehrsbehörde?
- Welche Rolle spielen private Anbieter?
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Gab es zwischen Robert Henrich und Senator Tjarks unterschiedliche Auffassungen über Tempo, Zuständigkeit, Finanzierung oder Realisierbarkeit autonomer Shuttle-Systeme?
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Hat die Freistellung Auswirkungen auf laufende Pilotprojekte oder Förderanträge?
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Welche Kosten sind bislang für autonome Shuttle-Projekte entstanden?
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Welche Fördermittel wurden beantragt oder bewilligt?
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Welche Risiken sieht die Behörde bei der Umsetzung?
6. Unternehmensführung, Aufsichtsrat und institutionelle Entscheidungsgrundlagen
- Welche fachlichen, organisatorischen, strategischen oder governancebezogenen Gründe wurden gegenüber den zuständigen Organen für die sofortige Freistellung des Vorstandsvorsitzenden der Hamburger Hochbahn AG angeführt, soweit deren Mitteilung ohne Offenlegung schutzwürdiger personenbezogener Daten möglich ist?
- Handelte es sich nach Darstellung der zuständigen Organe im Schwerpunkt um fachliche, organisatorische, strategische, wirtschaftliche, kommunikative oder governancebezogene Erwägungen?
- Wurde die Freistellung mit Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung der Hochbahn AG, die Zusammenarbeit zwischen Hochbahn AG, HVV und Verkehrsbehörde oder die Steuerung zentraler Mobilitätsprojekte begründet?
- Falls ja: Welche Themenfelder waren hiervon betroffen, insbesondere U5, hvv switch, App Max, autonome Shuttle-Systeme, Digitalisierung des Vertriebs oder Unternehmenssteuerung?
- Wurde vor der Freistellung eine strukturierte Bewertung der Auswirkungen auf laufende Projekte, insbesondere auf die U5 und bezirklich relevante Verkehrsprojekte, vorgenommen?
- Falls ja: Durch wen, wann und mit welchem zusammenfassenden Ergebnis?
- Wurde vor der Freistellung geprüft, ob mildere organisatorische, kommunikative oder governancebezogene Maßnahmen in Betracht gekommen wären?
- Falls ja: Welche Alternativen wurden geprüft?
- Falls nein: Warum wurde unmittelbar eine sofortige Freistellung gewählt?
- Wurde im Zusammenhang mit der Freistellung eine Compliance-, Governance- oder Organisationsprüfung durchgeführt oder beauftragt?
- Falls ja: Durch wen, zu welchen Kosten und mit welchem zusammenfassenden Ergebnis, soweit eine Offenlegung rechtlich zulässig ist?
- Wurde ein externes Rechtsgutachten, eine arbeitsrechtliche Einschätzung oder eine beteiligungsrechtliche Prüfung eingeholt?
- Falls ja: Durch wen, zu welchen Kosten und mit welchem zusammenfassenden Ergebnis, soweit eine Offenlegung rechtlich zulässig ist?
- Welche Rolle spielte der Aufsichtsrat der Hochbahn AG bei der Vorbereitung, Bewertung und Entscheidung über die Freistellung?
- Welche Rolle spielte die zuständige Fachbehörde?
- Welche Rolle spielte die Finanzbehörde als Beteiligungsverwaltung?
- Welche Rolle spielte Senator Tjarks als politisch zuständiger Senator und/oder in seiner Funktion innerhalb der Beteiligungssteuerung?
- Hat Senator Tjarks gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats, der Hochbahn AG, dem HVV oder anderen Senatsstellen auf eine Freistellung, Trennung oder sonstige Veränderung an der Vorstandsspitze hingewirkt?
- Falls ja: In welcher institutionellen Rolle, zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Begründung?
- Falls nein: Wie erklärt die Behörde die zeitliche und politische Dynamik der Entscheidung?
- Wie bewertet die Behörde den Umstand, dass ein zuvor öffentlich positiv dargestellter Spitzenmanager binnen kurzer Zeit mit sofortiger Wirkung freigestellt wurde?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Freistellung nicht als Ausdruck ungeklärter politischer Führungskonflikte zulasten zentraler Verkehrsprojekte verstanden wird?
7. Vertragsrechtliche, finanzielle und organisatorische Folgen
- Welche finanziellen Folgen entstehen der Hochbahn AG bzw. mittelbar der öffentlichen Hand durch die Freistellung, einschließlich Fortzahlung, Abfindung, Interimsmanagement, Personalberatung und Nachbesetzung, soweit eine Offenlegung rechtlich zulässig ist?
- Bis wann läuft der Vertrag des freigestellten Vorstandsvorsitzenden regulär?
- Welche Vergütungsansprüche bestehen dem Grunde nach bis zum regulären Vertragsende?
- Werden feste Vergütungsbestandteile, variable Vergütung, Versorgungsansprüche oder sonstige Leistungen trotz Freistellung fortgeführt, soweit eine Offenlegung rechtlich zulässig ist?
- Gibt es eine Abfindungs-, Aufhebungs-, Vergleichs- oder sonstige Beendigungsregelung?
- Falls ja: Welche finanziellen Auswirkungen hat diese Regelung für die Hochbahn AG bzw. mittelbar für die öffentliche Hand, soweit eine Offenlegung rechtlich zulässig ist?
- Wurden Verschwiegenheits-, Wettbewerbs-, Sperrfrist- oder sonstige Nebenabreden getroffen, die Auswirkungen auf Transparenz, Kosten oder künftige Tätigkeiten haben?
- Welche Kosten entstehen durch die interimistische Wahrnehmung der Vorstandsfunktion?
- Wird eine externe Personalberatung für die Suche nach einer Nachfolge eingeschaltet?
- Falls ja: Welche Kosten sind hierfür vorgesehen oder zu erwarten?
- Aus welchem Unternehmensbudget, Haushaltstitel oder welcher sonstigen Finanzierungsquelle werden die durch Freistellung, Interimsmanagement und Nachbesetzung entstehenden Kosten getragen?
- Wurde vor der Freistellung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder Kostenfolgenabschätzung vorgenommen?
- Falls ja: Mit welchem zusammenfassenden Ergebnis?
- Falls nein: Warum wurde bei einer potenziell kostenrelevanten Personalentscheidung in einem öffentlichen Unternehmen keine solche Abschätzung vorgenommen?
- Welche Auswirkungen hat die Freistellung auf laufende Zielvereinbarungen, Bonusregelungen, Projektverantwortlichkeiten und Berichtspflichten innerhalb der Hochbahn AG?
8. Auswirkungen auf Beschäftigte und Unternehmenskultur
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Wie wurde die Belegschaft der Hochbahn AG über die Freistellung informiert?
- Wann wurde sie informiert?
- Wer hat informiert?
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Welche Begründung wurde gegenüber den Beschäftigten genannt?
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Gab es interne Reaktionen, Proteste, Irritationen oder Rückfragen aus der Belegschaft?
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Ist der Behörde bekannt, ob Führungskräfte der Hochbahn AG die Freistellung kritisch sehen?
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Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Führungskontinuität sicherzustellen?
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Besteht die Gefahr, dass weitere Führungskräfte die Hochbahn AG verlassen?
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Gibt es Hinweise auf eine beschädigte Vertrauenskultur zwischen Hochbahn AG und Verkehrsbehörde?
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Wie bewertet die Behörde das Risiko, dass politische Eingriffe in die Unternehmensführung qualifizierte Spitzenmanager künftig von einer Tätigkeit in städtischen Unternehmen abschrecken?
9. Rolle des Senators und politische Verantwortung
- Sieht der Senat im Umgang mit Robert Henrich ein Beispiel gelungener politischer Beteiligungssteuerung?
- Falls ja: Worin genau bestand diese gelungene Steuerung?
- Falls nein: Welche Fehler wurden gemacht?
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Trifft es zu, dass Senator Tjarks eine besonders starke persönliche Steuerung der Hochbahn AG beansprucht?
- Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang?
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Wie grenzt der Senat politische Steuerung von operativer Unternehmensführung ab?
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Hält der Senat es für sachgerecht, wenn strategisch eigenständige Vorstände städtischer Unternehmen faktisch nur dann im Amt bleiben können, wenn sie die persönliche Arbeitsweise des Senators widerspruchslos mittragen?
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Wie stellt der Senat sicher, dass fachlich begründeter Widerspruch von Spitzenmanagern nicht als Illoyalität gewertet wird?
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Gab es in der Vergangenheit weitere Fälle, in denen Spitzenpersonal städtischer Verkehrsunternehmen nach Konflikten mit Senator Tjarks oder seiner Behörde ausgeschieden ist?
- Falls ja: Welche?
10. Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Parlament
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Warum wurde die Öffentlichkeit zunächst nur sehr knapp über die Freistellung informiert?
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Warum wurden keine konkreten Gründe genannt?
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Ist eine ausführlichere öffentliche Erklärung geplant?
- Falls nein: Warum nicht?
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Wie bewertet die Behörde den Eindruck, dass die Öffentlichkeit bei einem zentralen öffentlichen Unternehmen und einem milliardenschweren Infrastrukturumfeld mit einer formelhaften Mitteilung abgespeist wird?
-
Welche Informationen wurden der Hamburgischen Bürgerschaft beziehungsweise den zuständigen Ausschüssen mitgeteilt?
-
Wann wird der Verkehrsausschuss der Bürgerschaft unterrichtet?
-
Wann werden die Bezirksversammlungen beziehungsweise betroffene Ausschüsse unterrichtet, soweit bezirkliche Belange — insbesondere im Zusammenhang mit U5-Bau, Baustellenverkehr, Haltestellenplanung und ÖPNV-Angeboten — betroffen sind?
11. Bezirksrelevanz für Eimsbüttel
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Welche konkreten Auswirkungen hat die Freistellung auf laufende oder geplante ÖPNV-Projekte im Bezirk Eimsbüttel?
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Welche U5-bezogenen Planungen, Baumaßnahmen, Kommunikationsprozesse oder Beteiligungsformate im Bezirk Eimsbüttel sind betroffen?
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Gibt es Änderungen in Ansprechpartnern, Projektverantwortlichkeiten oder Entscheidungswegen?
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Wird sich die Freistellung auf Zeitpläne, Kostenrahmen oder Bürgerkommunikation im Zusammenhang mit U5-Bauabschnitten auswirken, die Eimsbüttel betreffen?
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Welche Maßnahmen ergreift die Behörde, um zu verhindern, dass die politische Führungskrise an der Spitze der Hochbahn AG zu Verzögerungen oder Mehrkosten bei bezirklich relevanten Verkehrsprojekten führt?
12. Abschließende Bewertung
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Welche Lehren zieht die Behörde aus dem Vorgang?
- Wird es eine interne Aufarbeitung geben?
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Wird es eine externe Evaluation der Zusammenarbeit zwischen Verkehrsbehörde, HVV und Hochbahn AG geben?
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Hält der Senat die Governance-Struktur zwischen Behörde, HVV und Hochbahn AG für ausreichend klar?
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Falls ja: Wie erklärt sich dann ein derart öffentlich sichtbarer Konflikt?
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Falls nein: Welche Änderungen sind geplant?
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Kann der Senat ausschließen, dass die Freistellung Robert Henrichs im Kern auf persönliche Differenzen mit Senator Tjarks und nicht auf objektiv belegbare Managementmängel zurückzuführen ist?
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Kann der Senat ausschließen, dass strategische Kritik an Projekten der Verkehrsbehörde — insbesondere App Max, hvv switch oder autonome Shuttle-Systeme — Anlass oder Mitursache der Freistellung war?
Kann der Senat ausschließen, dass die sofortige Freistellung dem Ansehen der Hochbahn AG, der Glaubwürdigkeit der Verkehrsbehörde und der Stabilität der U5-Projektsteuerung geschadet hat?
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Vorbemerkung:
Die erfragten Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, sind jedoch nicht originär nur für Bezirk (hier: Eimsbüttel) von Bedeutung. Im Rahmen des Auskunftsrechts aus § 27 Bezirksverwaltungsgesetz werden daher die Fragen 30, 51-58, 60 – 63 und 129 bis 133 beantwortet.
Fragen
30. Gibt es infolge der Freistellung Verzögerungs-, Kosten- oder Kommunikationsrisiken für die U5?
129. Welche konkreten Auswirkungen hat die Freistellung auf laufende oder geplante ÖPNV-Projekte im Bezirk Eimsbüttel?
130. Welche U5-bezogenen Planungen, Baumaßnahmen, Kommunikationsprozesse oder Beteiligungsformate sind betroffen?
131. Gibt es Änderungen in Ansprechpartnern, Projektverantwortlichen oder Entscheidungswegen?
132. Wird sich die Freistellung auf Zeitpläne, Kostenrahmen oder Bürgerkommunikation im Zusammenhang mit U5-Bauabschnitten auswirken, die Eimsbüttel betreffen?
133. Welche Maßnahmen ergreift die Behörde, um zu verhindern, dass die politische Führungskrise an der Spitze der Hochbahn AG zu Verzögerungen oder Mehrkosten bei bezirklich relevanten Verkehrsprojekte führt?
Zu 30., 129 bis 133:
Auswirkungen auf die Planung und den Bau der U5 oder anderen Verkehrsprojekten der HOCHBAHN gibt es nicht. Es gibt keine Änderungen bei Ansprechpartnern, Projektverantwortlichen oder Entscheidungswegen.
Fragen
51. Welche Bedeutung misst der Senat dem Ziel bei, bis 2030 bis zu 10.000 autonome Shuttles auf Hamburgs Straßen einzusetzen?
52. Hält der Senat dieses Ziel weiterhin für realistisch
53. Falls ja: Auf welcher belastbaren Grundlage?
54. Falls nein: Wann wird dieses Ziel korrigiert?
Zu 51. bis 54:
Das ursprüngliche Ziel, bis 2030 bis zu 10.000 autonome Shuttles einzusetzen, kann vor dem Hintergrund am Markt nicht verfügbarer, serienreifer, skalierbarer Fahrzeuge mit Typengenehmigung nicht weiterverfolgt werden. Das autonome Fahren ist ein bedeutender Baustein für die Mobilitätswende. Der Senat verfolgt den Einsatz autonomer Fahrzeuge zielstrebig. Die weitere Umsetzung erfolgt bedarfsorientiert und schrittweise auf Basis der tatsächlichen Markt Verfügbarkeit und Zulassungssituation.
Fragen
55. Welche konkrete Rolle spielt die Hochbahn AG bei autonomen Shuttle-Projekten?
56. Welche Rolle spielt der HVV?
57. Welche Rolle spielt die Verkehrsbehörde?
58. Welche Rolle spielen private Anbieter?
Zu 55. bis 58:
Die Hamburger Hochbahn AG setzt als Konsortialführerin laufende Projekte mit nationalen und internationalen Partnern um. Sie ist operative Treiberin und bringt sich proaktiv in strategische Überlegungen und Konzepterstellungen ein.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) agiert als strategische Impulsgeberin, politische Steuerungsinstanz und Genehmigungsbehörde.
Der HVV hat derzeit keine eigenen laufenden Projekte im Bereich autonomes Fahren.
Private Anbieter spielen eine essenzielle Rolle.
Fragen
60. Hat die Freistellung Auswirkungen auf laufende Pilotprojekte oder Förderanträge?
61. Welche Kosten sind bislang für autonome Shuttle-Projekte entstanden?
62. Welche Fördermittel wurden beantragt oder bewilligt?
63. Welche Risiken sieht die Behörde bei der Umsetzung?
Zu 60. bis 63:
Die Freistellung hat keine Auswirkung auflaufende Pilotprojekte oder Förderanträge.
Die Erprobung und Weiterentwicklung des autonomen Fahrens basiert auf Gemeinschaftsprojekten, die von einer Vielzahl an Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand getragen wird. Da die jeweiligen Akteure jeweils eigene, teils hochspezifischeInvestitionen in Forschung, Infrastruktur und Softwareentwicklung tätigen, liegen die Gesamtkosten nicht zentral erfasst vor. Für das Vorhaben Alike liegen die vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) bewilligten Projektmittel bei knapp 52 Mio. €. Es handelt sich hierbei um ein laufendes Projekt, für das zum aktuellen Stand keine Aussagen zu den städtischen Kosten gemacht werden können. Durch die Freistellung ergeben sich keine zusätzlichen Risiken bei der Umsetzung des Vorhabens.