21-3477

Heinrich-Kock-Weg in das geplante Bewohnerparken einbeziehen Drs. 21-3336, Beschluss der BV vom 27.10.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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09.01.2023
15.12.2022
Sachverhalt

Sachverhalt:

Im März diesen Jahres bekamen Anwohnerinnen und Anwohner von Straßen im Stadtteil Lokstedt im Gebiet zwischen UKE, Lokstedter Steindamm und Osterfeldstraße vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) per Post eine Umfrage zur Einführung des Bewohnerparkens Eppendorf/Hoheluft Ost mit den beiden Lokstedter Parkzonen E315 Nedderfeld und E316 Süderfeld zugesandt. Ob und ggf. welche Veränderungen sich hinsichtlich der Planung aus den eingegangenen Antworten ergeben haben, ist nicht bekannt. Erst auf Antrag der SPDFraktion hin wurde am 20.06.2022 im Regionalausschuss über den Stand der Planungen berichtet und damit wenigstens in begrenztem Maße Öffentlichkeit hergestellt. Der Heinrich-Kock-Weg zwischen Süderfeldstraße und Lottestraße blieb von der im März verschickten Umfrage und damit auch der frühzeitigen Information ausgespart und soll auch nicht in das Bewohnerparken einbezogen werden. Der LBV begründet dies damit, dass es sich bei dem Heinrich-Kock-Weg sowie einigen angrenzenden Gebäuden um ein neugeschaffenes Quartier handeln würde, dessen Entstehung auf einen breiter angelegten Planungsprozess zurückgehe, die den Wohnungen zugehörigen Kraftfahrzeuge nicht die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum einschränken dürften und deshalb in den extra geschaffenen Tiefgaragen geparkt werden müssten. Laut Auskunft des LBV ist bei Neubauten ein Schnitt von 0,6-0,7 Stellplätzen je Wohneinheit üblich. Die öffentlichen Parkstände sollten geplant als Besucherstellplätze zur Verfügung stehen und seien vor allem für Pflege- und Lieferdienste sowie Handwerker und Besuchsverkehre vorgesehen. Allerdings wird parallel zum Bewohnerparken auch im Heinrich-Kock-Weg eine Bewirtschaftung des Parkraums eingeführt und zwar durch die Ermöglichung des Tagestickets ohne Bewohnervorrecht. Dies ist den dort Wohnenden erst vor kurzem durch die Berichterstattung in der Presse bewusst geworden. Im Falle der Umsetzung dieses Konzepts würden die z.B. in der Lottestraße wohnenden Autobesitzer für ihre Nutzung eines Parkplatzes im öffentlichen Raum im Jahr 65 bzw. 70 € bezahlen, BewohnerInnen des Heinrich-Kock-Wegs, eine Straße weiter, dagegen 3650 € (10 € Tagesticket) oder 1440 € für einen Tiefgaragenplatz. Die Informationspolitik des LBV und die Ausnahmeregelung bei der Parkraumbewirtschaftung haben im Heinrich-Kock-Weg bereits für erheblichen Unmut gesorgt. Weil aber nach Auskunft des LBV Bewohnerparkausweise ganz einfach online erstellt werden können und die Ausweise auch noch einen Tag vor Start des Bewohnerparkens bequem zu Hause gedruckt werden können, wäre es noch möglich, den Umfang des Bewohnerparkens in diesem Teil von Lokstedt zu revidieren.

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) dafür einzusetzen, den Heinrich-Kock-Weg in Lokstedt analog zu den unmittelbaren Nachbarstraßen in das geplante Bewohnerparkgebiet einzubeziehen.

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)

 

Die Anordnung von Bewohnerparken im Heinrich-Kock-Weg ist rechtlich nicht zulässig. Die Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) trifft nur Regelungen für Quartiere, in denen mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner:innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Diese Situation ist hier gerade nicht gegeben.

 

Beim Süderfeldpark mit dem Heinrich-Kock-Weg handelt es sich um ein neugeschaffenes Quartier, dessen Entstehung auf einen breit angelegten Planungsprozess zurückgeht. Ein wesentliches Merkmal dieses Quartiers mit 395 Wohnungen war von Beginn der Planungen an das Ziel, dem öffentlichen Raum eine hohe Aufenthaltsqualität beizumessen und hierfür – in Relation zu der Anzahl der Wohnungen – verhältnismäßig wenige Stellplätze im öffentlichen Raum vorzusehen. Dementsprechend werden die 76 geschaffenen öffentlichen Parkstände ausschließlich als Besucherstellplätze vor allem für Pflege- und Lieferdienste, Handwerker:innen sowie andere kurzzeitparkende Besucher:innen zur Verfügung stehen. Für Kraftfahrzeuge der Bewohner:innen wurden von vornherein Tiefgaragen in einer für die 395 Wohnungen großzügigen Dimensionierung geplant und auch realisiert. Es finden sich mindestens 300 private Stellplätze in den Tiefgaragen im Süderfeldpark. Demgegenüber sind derzeit lediglich 190 Kraftfahrzeuge auf die Bewohner:innen des Süderfeldparks privat zugelassen.

 

Das Quartier Süderfeldpark wurde im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lokstedt 62“ realisiert. Der Bebauungsplan wurde am 21. Dezember 2016 festgestellt, vorangegangen war ein einstimmiger Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 30. März 2016. Die Begründung zum Plan führt unter Tz. 4.1.2 aus, dass Stellplätze im „Allgemeinen Wohngebiet“ nur in Tiefgaragen zulässig sind (ausgenommen drei Stellplätze für die Kindertagesstätte). Vorgesehen sind laut dem Plan acht Tiefgaragen mit insgesamt 300 Stellplätzen.).

 

Diese planerische Grundsatzentscheidung, die in einem breit angelegten Planungsprozess entwickelt und durch die Bezirksversammlung bestätigt wurde, müsste den heutigen Bewohner:innen wie allen Interessent:innen bekannt gewesen sein. Eine der wesentlichen Fragen bei einem Wohnortwechsel ist die nach den örtlichen Gegebenheiten einschließlich der vorhandenen und/oder geplanten Infrastruktur wie u.a. Supermärkte, Ärzt:innen, Apotheken, Drogerien, aber auch die Anbindung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und vorhandenen Parkmöglichkeiten. Seit der Fertigstellung des Quartiers ist ersichtlich, dass sich das Bild des öffentlichen Raumes im Süderfeldpark von gewachsenen Quartieren aufgrund der verhältnismäßig wenigen öffentlichen Stellplätze und der damit einhergehenden hohen Aufenthaltsqualität stark unterscheidet.

 

Letztlich würde eine Einbeziehung des Quartiers in das Bewohnerparken den Zielen der Stadtentwicklung in Neubauquartieren und der Mobilitätswende diametral entgegenlaufen. Autoarme Quartiere wären nicht mehr realisierbar. Die dort vorhandenen öffentlichen Stellplätze für Kurzzeitparkende stünden nicht mehr für Besucher:innen, soziale Dienste und dem Handwerk zur Verfügung, da diese von Bewohner:innen belegt wären.

 

Die Gegebenheiten im Süderfeldpark unterscheiden sich maßgeblich von denen im übrigen Stadtteil mit überwiegendem Bestandswohnraum. Hier liegen die o.g. Voraussetzungen für das Bewohnerparken vor. Lokstedt ist ein gewachsener Stadtteil mit einer gemischten Wohnbebauung, einer hohen Stellplatzdichte im öffentlichen Raum sowie wenigen privaten Stellflächen. Ein hoher Stellplatzschlüssel wie im Heinrich-Kock-Weg ist nicht gegeben; lediglich 30% der Befragten in der Süderfeldstraße (n=122) und 22% der Befragten in der Münsterstraße (n=93) verfügen über einen privaten Stellplatz (Garage, Tiefgarage, Stellplatz, Carport etc.). Im Laufe der Jahre wurde der Stadtteil zudem zunehmend von Parksuchverkehren von Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)-Besucher:innen und Pendler:innen belastet.

 

Die vom LBV durchgeführten Befragungen sind bei einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung rechtlich nicht vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Leistung zur Beteiligung der Bürger:innen zur Steigerung der Qualität der Planungen. Gegenstand der Umfragen ist dabei nicht die Frage nach der generellen Einführung des jeweiligen Bewohnerparkgebietes, sondern dessen individueller Ausgestaltung in dem konkreten Gebiet. Für den LBV sind die Umfragen insoweit ein wichtiger Indikator, um grundsätzlich Bedürfnisse von Betroffenen bei der Planung des jeweiligen Bewohnerparkgebietes zu berücksichtigen. Ziel ist es unter anderem, Meinungen und Anregungen der potenziellen Erwerber:innen eines Bewohnerparkausweises zu erfragen und diese bei der Klärung von Detailfragen wie Uhrzeiten, Zonenzuschnitten oder Sonderregelungen zu berücksichtigen.

 

Die Bewohner:innen des Heinrich-Kock-Wegs sind keine potenziellen Erwerber:innen eines Bewohnerparkausweises. Eine Einbeziehung hätte keine neuen Erkenntnisse zur Klärung von Planungsfragen ergeben. Im Rahmen der Umfrage wäre es nicht möglich gewesen, den Sachverhalt der Neubauquartiere ausreichend zu beleuchten, sodass falsche Erwartungen entstanden wären. Alle volljährigen Bewohner:innen aus dem geplanten Bewohnerparkgebiet wurden angeschrieben. Der Heinrich-Kock-Weg war nicht Teil der Bewohnerparkplanung.

 

Die Preisgestaltung der Tiefgaragenmiete obliegt der/dem Eigentümer:in. Im Vergleich zu der o.g. Miete für einen Tiefgaragenstellplatz ist die monatliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis zwar deutlich niedriger. Der Bewohnerparkausweis bietet aber auch gerade keine Parkplatzgarantie und kann schon deshalb nicht mit einem privaten Stellplatz gleichgesetzt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine