Haushaltsvoranschlag 2019/2020 Aufteilung der Rahmenzuweisungen und Stellungnahme der Bezirksversammlung gem. § 37 Abs. 3 BezVG
Nach § 37 Abs. 3 BezVG vom 17.12.2013 werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-entwurf auf die Bezirksämter verteilt.
Damit der Jugendhilfeausschuss darüber befinden kann, ob er dem Vorschlag der Fachbehörde folgen will, wird der Sachverhalt in Eimsbüttel in der Folge kurz dargestellt.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beabsichtigt für die Haushaltsjahre 2019/20 für die Rahmenzuweisungen in der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit einschließlich suchtpräventiver Projekte und der Betriebskosten der kommunalen Einrichtungen (RZ 1-254.09.01.X05), der Familienförderung (RZ 1-254.09.02.X05) und für sozialräumliche Angebote (4450.684.82) die Summen in gleicher Höhe wie für die Haushaltsjahre 2017/2018 zur Verfügung zu stellen.
Das Bezirksamt beabsichtigt folgende Stellungnahme abzugeben:
Der Veranschlagung für die Haushaltsjahre 2019/ 2020 stimmt das Bezirksamt nicht zu.
Seit dem Jahr 2015 hat eine hohe Anzahl von geflüchteten Menschen in den Eimsbütteler Stadtteilen Unterkunft gefunden. Sie leben in Ersteinrichtungen und Wohnunterkünften. Bereits in den Jahren 2018/2019 entstehen im Stadtteil Eidelstedt zwei neue Wohnquartiere. Bis zum Jahr 2020 kann die Bevölkerung allein in Eidelstedt um 10% wachsen. Nach Recherchen des Bezirksamtes werden fast 60 % der Neubürgerinnen und Neubürger der Alterspanne zwischen 0 – 27 Jahren zuzurechnen sein.
Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe haben seit 2015 einen intensiven Beitrag zur gelingenden Integration geflüchteter Menschen geleistet. Es ist dabei deutlich geworden, dass der Zuwachs zusätzliche Raum- und Finanzressourcen notwendig macht. Die Integration dieser Menschen kann nur gelingen, wenn ausreichende Angebote der Jugendhilfe und der Familienförderung für alle Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Wohnquartiere, unabhängig vom Herkunftsland oder Aufenthaltsstatus, vorhanden sind.
Dieser erweiterte Bedarf findet durch die Fortschreibung der Haushaltsmittel keine Berücksichtigung.
Um den Betrieb in den Einrichtungen für die Zukunft absichern zu können und um verlässliche Angebote mit hoher Qualität zu erhalten, ist es erforderlich, auch die gestiegenen Miet-, Betriebs- und die Personalkostensteigerungen, die in den Jahren 2017 und 2018 entstanden sind/ entstehen, zu berücksichtigen. Zwar wurden Tarifsteigerungen im letzten Doppelhaushalt durch eine Aufstockung um 3% berücksichtigt. Der entlastende Effekt wurde allerdings durch weitere Tarifkostensteigerungen und zusätzliche Zulagenzahlungen bereits wieder aufgehoben.
Für die Zukunft ist damit zu rechnen, dass die bisher zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr ausreichen. Dies hätte auf jeden Fall zur Folge, dass die Angebote für Kinder- und Jugendliche verringert werden müssten, es ist allerdings auch nicht auszuschließen, dass die fehlenden Mittel nur durch die Schließung von Einrichtungen ausgeglichen werden könnten.
Der Jugendhilfeausschuss bittet die Bezirksversammlung Eimsbüttel, sich der Stellungnahme des Bezirksamtes anzuschließen.
Veranschlagung 2019/ 2020 | |
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Rahmenzuweisung 1-254.09.01.X05 Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit |
Bezirk |
Ansatz 2019/ 2020 |
Mitte |
5.802.000 |
Altona |
3.880.000 |
Eimsbüttel |
2.483.000 |
Nord |
2.519.000 |
Wandsbek |
4.758.000 |
Bergedorf |
2.033.000 |
Harburg |
2.390.000 |
Gesamt |
23.865.000 |
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Rahmenzuweisung 1-254.09.02.X05 Betriebsausgaben für die Erziehung in der Familie |
Bezirk |
Ansatz 2019/ 2020 |
Mitte |
843.000 |
Altona |
613.000 |
Eimsbüttel |
478.000 |
Nord |
418.000 |
Wandsbek |
1.027.000 |
Bergedorf |
525.000 |
Harburg |
530.000 |
Gesamt |
4.434.000 |
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Rahmenzuweisung 1-254.09.03.X05 Sozialräumliche Angebote |
Bezirk |
Ansatz 2019/ 2020 |
Mitte |
948.000 |
Altona |
337.000 |
Eimsbüttel |
498.000 |
Nord |
526.000 |
Wandsbek |
830.000 |
Bergedorf |
313.000 |
Harburg |
421.000 |
Gesamt |
3.873.000 |
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