20-2540

Haushaltsmittel für die Jugend- und Familienhilfe

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

26.09.2017

Lfd. Nr. 121 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der  Bezirksversammlung Eimsbüttel, Rüdiger Burg (CDU-Fraktion)

 

Haushaltsmittel für die Jugend- und Familienhilfe

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Die finanzielle Ausstattung der Jugend- und Familienhilfe erscheint unzureichend.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Welche finanziellen Mittel stehen der Jugend- und Familienhilfe in den Jahren 2017 und 2018 jeweils investiv und konsumtiv zur Verfügung? Bitte für die jeweiligen Rahmenzuweisungen bzw. Produktgruppen und Kostenarten separat darstellen.

 

Die Höhe der konsumtiven Rahmenzuweisungen des Bezirksamtes Eimsbüttel zur Jugend- und Familienhilfe belaufen sich im Doppelhaushalt 2017/2018 auf  insgesamt 3.459.000 € p.a.. Die Verteilung der Rahmenzuweisungen (s. Anlage 2 bis 4) ergibt sich wie folgt:

 

Rahmenzuweisung (RZ) „Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit“ (OKJA)

2.478.000

Rahmenzuweisung (RZ) „Förderung der Erziehung in der Familie“(FamFö)

483.000

Rahmenzuweisung (RZ)  „Förderung der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe“  (SAE)

498.000

 

3.459.000

 

Investiv stehen für 2017/2018 zudem 90.000 € p.a. als Rahmenzuweisung zur Verfügung. Die Verteilung  ist wie folgt vorgesehen (Beschluss des JHA Eimsbüttel vom 21.06.2017):

 

 

 

 

ASP – Eimsbüttel Nord

Reparatur von Fenstern und Fassade, Ersatz der Einbauküche

14.000

Café 1

Erneuerung des Fußbodens

  9.000

JC Schnelsen

Optimierung der E-Anlage u. Anschaffung einer Garage

  9.000

JC Burgwedel

Wandsanierung (Nordseite) 4.000,00  € Austausch v. 3 Fenster- und Türscheiben  1.000,00 €, Teilsanierung Heizungs- Boiler und Lüftungsanlage, ca.20.000,00 €  

25.000

ASB, Haus im Park

Sanierung, Erneuerung und Ergänzung der Inneneinrichtung

Anschaffung einer Markise + Montageleistungen

7.000

ASP, Wegenkamp

Sanierung des Außenbereiches und der Terrasse incl. fester Sitzgelegenheiten

5.500

ASP, Försterweg 89a, 22525 Hamburg

diverse investive Gebäudemaßnahmen

Übertragung und Abrufung der Mittel in 2018

20.500

 

 

            90.000

 

 

  1. Wie wurden die Mittel im Jahr 2017 tatsächlich in den einzelnen Rahmenzuweisungen in Anspruch genommen? Welche Deckungsfähigkeiten wurden in Anspruch genommen? Mit welcher Begründung? Bitte jeweilig separat darstellen.

                                                                                                                                                                                                                             Das Haushaltsjahr 2017 ist noch nicht abgeschlossen, daher liegen hierzu noch keine Erkenntnisse vor.

 

  1. Wie hoch ist in den Rahmenzuweisungen jeweils die Differenz zwischen den veranschlagten und tatsächlich prognostizierten Personalkosten durch Tarifsteigerungen? Wie wurden diese finanziert? Welche Ansätze wurden dafür abgesenkt, z.B. Honorarmittel und Bewirtschaftungsmittel?

 

Zur Berücksichtigung  von Tarifsteigerungen wurden die genannten Rahmenzuweisungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 um drei Prozent erhöht. Der Tarifabschluss für 2017/ 2018 mit einer weiteren Tariferhöhung erfolgte im Februar 2017. Die prognostizierte Differenz wird in der Antwort zu Frage 4 dargestellt. Es ist beabsichtigt, den Ausgleich durch die Verteilung von Ermächtigungsüberträgen zu erreichen.

 

  1. Wie hoch sind die aufgrund der Tarifsteigerungen zu erwartenden Mehrkosten für die Jahre 2017 und 2018 jeweils in den Rahmenzuweisungen? ist diese Steigerung in der Ermächtigungslinie der Rahmenzuweisungen berücksichtigt bzw. wird dies für die kommenden Jahre berücksichtigt werden?

 

Die zu erwartenden Personalmehrkosten für die Jahre 2017, bzw. 2018 belaufen sich in den jeweiligen Rahmenzuweisungen auf folgende Summen[1]:

 

2017:

 

OKJA

32.967

FamFö

4.801

SAE

7.400

 

 

2018:

 

OKJA

40.566

FamFö

5.641

SAE

10.229

 

Die Entscheidung über eine weitere Steigerung der Rahmenzuweisungen obliegt der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

  1. Wie hoch sind die Rückforderungen aus 2016?

 

Die Prüfung der Verwendungsnachweise aus dem Jahr 2016 ist noch nicht abgeschlossen.

Die Zuwendungsempfänger müssen bis zum 30.04. des Folgejahres ihre Verwendungsnachweise abgeben. Die Prüfung ist innerhalb eines Jahres abzuschließen. Eine Unterbrechung der Verwendungsprüfung durch Klärungsanliegen ist möglich und kann den  Prüfungszeitraum verlängern.

 

  1. Wird der Hamburger Senat auch 2018 wieder Mittel zum Ausbau von Integrationsfördermaßnahmen bereitstellen? Wenn ja, wie hoch sind diese?

 

Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

 

  1. Welche zusätzlichen Mittel für die strukturelle Finanzierung von Investitionsmaßnahmen werden künftig per Rahmenzuweisung in die Bezirksämter übertragen, um diese neue und große Herausforderung dauerhaft bewältigen zu können?

 

Die Entscheidung über Erhöhungen der Rahmenzuweisungen und zusätzliche Investitionsmittel obliegt  der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

Drucksache Nr. 20-1808

Rahmenzuweisung (RZ) Förderung der Erziehung in der Familie

Rahmenzuweisung (RZ) Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

Rahmenzuweisung (RZ) „Förderung der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe“