Haushaltsmittel für die Jugend- und Familienhilfe
26.09.2017
Lfd. Nr. 121 (20)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Rüdiger Burg (CDU-Fraktion)
„Haushaltsmittel für die Jugend- und Familienhilfe“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die finanzielle Ausstattung der Jugend- und Familienhilfe erscheint unzureichend.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
Die Höhe der konsumtiven Rahmenzuweisungen des Bezirksamtes Eimsbüttel zur Jugend- und Familienhilfe belaufen sich im Doppelhaushalt 2017/2018 auf insgesamt 3.459.000 € p.a.. Die Verteilung der Rahmenzuweisungen (s. Anlage 2 bis 4) ergibt sich wie folgt:
Rahmenzuweisung (RZ) „Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit“ (OKJA) |
2.478.000 |
Rahmenzuweisung (RZ) „Förderung der Erziehung in der Familie“(FamFö) |
483.000 |
Rahmenzuweisung (RZ) „Förderung der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ (SAE) |
498.000 |
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3.459.000 |
Investiv stehen für 2017/2018 zudem 90.000 € p.a. als Rahmenzuweisung zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt vorgesehen (Beschluss des JHA Eimsbüttel vom 21.06.2017):
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ASP – Eimsbüttel Nord |
Reparatur von Fenstern und Fassade, Ersatz der Einbauküche |
14.000 |
Café 1 |
Erneuerung des Fußbodens |
9.000 |
JC Schnelsen |
Optimierung der E-Anlage u. Anschaffung einer Garage |
9.000 |
JC Burgwedel |
Wandsanierung (Nordseite) 4.000,00 € Austausch v. 3 Fenster- und Türscheiben 1.000,00 €, Teilsanierung Heizungs- Boiler und Lüftungsanlage, ca.20.000,00 € |
25.000 |
ASB, Haus im Park |
Sanierung, Erneuerung und Ergänzung der Inneneinrichtung Anschaffung einer Markise + Montageleistungen |
7.000 |
ASP, Wegenkamp |
Sanierung des Außenbereiches und der Terrasse incl. fester Sitzgelegenheiten |
5.500 |
ASP, Försterweg 89a, 22525 Hamburg |
diverse investive Gebäudemaßnahmen Übertragung und Abrufung der Mittel in 2018 |
20.500 |
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90.000 |
Das Haushaltsjahr 2017 ist noch nicht abgeschlossen, daher liegen hierzu noch keine Erkenntnisse vor.
Zur Berücksichtigung von Tarifsteigerungen wurden die genannten Rahmenzuweisungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 um drei Prozent erhöht. Der Tarifabschluss für 2017/ 2018 mit einer weiteren Tariferhöhung erfolgte im Februar 2017. Die prognostizierte Differenz wird in der Antwort zu Frage 4 dargestellt. Es ist beabsichtigt, den Ausgleich durch die Verteilung von Ermächtigungsüberträgen zu erreichen.
Die zu erwartenden Personalmehrkosten für die Jahre 2017, bzw. 2018 belaufen sich in den jeweiligen Rahmenzuweisungen auf folgende Summen[1]:
2017:
OKJA |
32.967 |
FamFö |
4.801 |
SAE |
7.400 |
2018:
OKJA |
40.566 |
FamFö |
5.641 |
SAE |
10.229 |
Die Entscheidung über eine weitere Steigerung der Rahmenzuweisungen obliegt der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Prüfung der Verwendungsnachweise aus dem Jahr 2016 ist noch nicht abgeschlossen.
Die Zuwendungsempfänger müssen bis zum 30.04. des Folgejahres ihre Verwendungsnachweise abgeben. Die Prüfung ist innerhalb eines Jahres abzuschließen. Eine Unterbrechung der Verwendungsprüfung durch Klärungsanliegen ist möglich und kann den Prüfungszeitraum verlängern.
Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Die Entscheidung über Erhöhungen der Rahmenzuweisungen und zusätzliche Investitionsmittel obliegt der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
ohne
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