21-4136

Haushalt 2024 Spezifikation der Rahmenzuweisungen Förderung der Erziehung in der Familie Förderung der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 27.09.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft zum Fraktionsantrag 22/10299 im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 vom 13.-15.12.2022 stehen die Volumina der Rahmenzuweisungen (RZ) für die Jahre 2023/2024 fest.

Die von der Sozialbehörde für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Auf Empfehlung des Jugendamtes Eimsbüttel hat der Jugendhilfeausschuss am 28.06.2023 (Drs. 21-3986) bisher lediglich die Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen für 2023 vorgenommen.

Mit der vorliegenden Empfehlung der Verwaltung wird nunmehr vorgeschlagen, die Spezifikation der Rahmenzuweisung 2024 vorzunehmen.

Die Erfahrungen zeigen, dass unterjährig in den Einrichtungen kurzfristig und unerwartet finanzielle Mittel benötigt werden. Aufgrund der positiven Erfahrung aus der Haushaltsplanung 2023 wird deshalb empfohlen, eine flexible Notreserve in Höhe von 40.000€ vorzuhalten, die bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung steht.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag zu den Feinspezifikationen der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zu.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

(RZ) Förderung der Erziehung in der Familie Rahmenzuweisung

(RZ) Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Rahmenzuweisung

(RZ) Förderung der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe

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