Haushalt 2023 Spezifikation der Rahmenzuweisungen Förderung der Erziehung in der Familie Förderung der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
Mit dem Beschluss des Senats zum Haushaltsplanentwurf 2023/2024 und Einbringung in die Bürgerschaft stehen die Volumina der Rahmenzuweisungen (RZ) vorbehaltlich des Bürgerschaftsbeschlusses im Dezember fest.
Die von der Sozialbehörde für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Das Jugendamt empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, zunächst lediglich die Feinspezifikation für 2023 vorzunehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht abzusehen, wie sich die Betriebskosten und Ausgaben für Sach- und Fachmittel in den Einrichtungen über die nächsten zwei Jahre entwickeln. Insofern wird vorgeschlagen, im Sommer 2023 nach Prüfung der Verwendungsnachweise über den Haushalt 2024 zu beraten.
Aufgrund der weiter steigenden und noch nicht bekannten Betriebskosten sowie Bauunterhaltungskosten wird vorgeschlagen, eine Notfallreserve in Höhe von 25.000€ vorzuhalten, die bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung steht.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag zu den Feinspezifikationen der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zu.
(RZ) Förderung der Erziehung in der Familie
(RZ) Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
(RZ) Förderung der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe