Haushalt 2019/2020 Spezifikation der Rahmenzuweisungen (RZ) Rahmenzuweisung Förderung soziokultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten
Die von den Fachbehörden für die jeweilige Rahmenzuweisung (RZ) vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Mittel aus der RZ Stadtteilkultur/ Geschichtswerkstätten erhöhen sich in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils 1,5% oder 14.000 EUR. Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendungen der drei institutionell geförderten Einrichtungen Eidelstedter Bürgerhaus, Freizeitzentrum Schnelsen und Galerie Morgenland ebenfalls um jährlich 1,5% und die Positionen für die Kosten aus Verwaltungstätigkeit für die bezirksamtseigenen Immobilien (Freizeitzentrum und Bürgerhaus) um insgesamt 2.000 EUR pro Jahr zu erhöhen. Damit sollen Kostensteigerungen im Bereich Personal und Betrieb der Häuser aufgefangen werden. Auf diese Weise würden ca. 60% der Erhöhungen der Rahmenzuweisung den drei institutionell geförderten Einrichtungen zugutekommen und sie weiter absichern helfen.
Die restlichen Mittel sollen für die Projektförderung eingesetzt werden. Die Verwaltung schlägt in diesem Rahmen vor, wie in 2017 und 2018 einige Institutionen (Kinderkulturbüro/Radioladen, Bürgerhaus Lokstedt, Bürgerhaus Niendorf) gesondert zu betrachten und diesen Einrichtungen eine auf das jeweilige Jahr bezogene Gesamtförderung zu ermöglichen. Die in 2017 und 2018 ebenso auf diese Weise behandelten Institutionen Forum Kollau und Heimatmuseum Eidelstedt sollen aus dieser gesonderten Betrachtung herausgenommen werden. Gegenüber einer „normalen“ Projektförderung haben sich keine Vorteile gezeigt, sondern nur mehr ein höherer bürokratischer Aufwand für die Einrichtungen. Die genannten Einrichtungen, sowie das Muttheater und Süptitzvilla e.V., werden zugleich ermuntert, für ihre Bedarfe Projektmittel einzuwerben.
Als frei zu vergebene Mittel würden für das Jahr 2019 insgesamt 68.410 EUR und für das Jahr 2020 insgesamt 71.640 EUR verbleiben.
Diese Aufteilung der Rahmenzuweisung beinhaltet aus Sicht der Verwaltung einerseits einen Ausgleich für Tarif- und Kostensteigerungen bei den institutionell geförderten Einrichtungen und bietet zudem einen gewissen Spielraum, kleinere Impulse im Bereich der Stadtteilkultur zu setzen.
Nach Nr. 6.5.3.2 Abs.1 der VV-Aufstellung haben die Bezirksversammlungen die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 15. Dezember vorzunehmen. Die Verwaltung empfiehlt, dass der Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Kultur spätestens auf der Sitzung am 13. November 2018 erfolgen sollte.
Der Ausschuss für Haushalt und Kultur stimmt dem Vorschlag zu den Feinspezifikationen der Rahmenzuweisungen entsprechend der Anlage zu.
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