22-1207

Haifischzähne für die Eimsbütteler Radrouten

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 02.07.2025 Mobilität Ö 6.6

Sachverhalt

An unterschiedlichen Stellen an Radrouten in Eimsbüttel kreuzen andere Straßen die Radrouten oder münden in diese ein. Obwohl dort jeweils ein Vorfahrt-gewähren-Schild (Verkehrszeichen 205) steht und der Bordstein abgesenkt ist, kommt es an diesen Stellen immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen, weil Verkehrsteilnehmende fälschlicherweise davon ausgehen, dass stattdessen Rechts vor Links gilt. Insbesondere an Kreuzungen mit besonders hohem Radverkehrsaufkommen auf hochfrequentierten Schulwegen wie z.B. an der Kreuzung Tornquiststraße (Radroute 2)/ße an der Grundschule Tornquiststraße, an der Kreuzung Goebenstraße (Radroute 3)/ße am Schulcluster Eimsbüttel und an der Kreuzung Högenstraße (Radroute 2)/Brehmweg an der Grundschule und der Stadtteilschule Brehmweg ist eine klarere Sichtbarkeit der Vorfahrtsregelung für die Verkehrssicherheit geboten.

Die direkt an den kritischen Stellen auf der Fahrbahn angebrachte Markierung mit den sogenannten „Haifischzähnen“ ist eine einfache und wirksame Möglichkeit, gezielt Aufmerksamkeit für die bestehende Vorfahrtsreglung zu schaffen und so die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, ohne dass dafür bauliche Veränderungen erforderlich sind.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber der Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen,

  1. dass Straßen, die auf Radrouten einmünden oder diese kreuzen, am abgesenkten Bordstein mit sogenannten Haifischzähnen (Zeichen 342 gem. Anlage 3 der StVO) markiert werden, um so die Wartepflicht deutlich hervorzuheben;
  2. dass bei der Auswahl der ersten Umsetzungsstandorte sowohl die Gefährdungslage als auch eine gleichmäßige Verteilung auf alle Regionalbereiche Eimsbüttels berücksichtigt wird, indem zunächst Standorte in der Nähe von Schulen mit besonders hohem Radverkehrsaufkommen priorisiert werden und pro Regionalbereich mindestens ein Schulstandort in die erste Umsetzungsphase aufgenommen wird;
  1. dass die Maßnahme stufenweise und transparent umgesetzt wird, der sowohl die Gefährdungsbewertung als auch die Regionalbereichsverteilung abbildet;
  1. Der Ausschuss für Mobilität (AM) sowie der jeweilige Regionalausschuss werden regelmäßig über den Fortschritt der Maßnahme und die konkreten Umsetzungsstandorte informiert.

Lena Schwarzer, Nina Schübel und GRÜNE-Fraktion

Bernhard Reipschläger und Fraktion DIE LINKE

Armita Kazemi und SPD-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.07.2025
Ö 6.6
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Tornquiststraße Goebenstraße Högenstraße

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