Grundwasserabsenkung Baustelle / Bismarckstr. 24 (ALDI)
05.11.2018
Lfd. Nr. 156 (20)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit (Fraktion DIE LINKE)
„Grundwasserabsenkung Baustelle / Bismarckstr. 24 (ALDI)“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Bis vor kurzer Zeit ruhten die Bauarbeiten auf der Baustelle Bismarckstr. 24 vollständig.
Zur Zeit werden nur kleinere Arbeiten ausgeführt.
Auf der Baustelle befindet sich ein größerer Abschnitt, in dem Baugrubenwasser ersichtlich ist. In diesem Teilstück sind außerdem Einrichtungen, die zur Entnahme von Baugrubenwasser/Grundwasser benötigt werden. Lange Schläuche führen von dort zu einer Pumpe, die wiederum mit einem Abwassersiel verbunden ist.
An der gegenüberliegenden Seite der Baustelle, einem Neubau in der Tegetthoffstr. 9, führte eine Grundwasserabsenkung, vor ca. zwei Jahren, zu großen Schäden an dem nebenan liegendem Haus Nr. 7.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Eine Grundwasserabsenkung für die Baustelle Bismarckstraße 24 wurde nicht bei der Bauprüfabteilung beantragt; sie ist aber im Schriftwechsel im Rahmen der Bauüberwachung zwischen dem Prüfstatiker und dem Statikbüro dokumentiert.
Zu 1a + 1b)
Die Maßnahme „vorübergehende Grundwasserabsenkung“ (z. B. zur Trockenhaltung von Baugruben) und somit die Genehmigung für die Einleitung des entnommenen Grundwassers in ein Siel basiert auf dem § 11 a HmbAbwG.
Mit der geänderten Fassung der Hamburgischen Bauordnung ist der Antrag auf Grundwasserabsenkung für eine Baustelle direkt bei der zuständigen Dienststelle BUE/IB 31 zu beantragen und nicht bei der Bauaufsichtsbehörde.
Es wurden im Jahr 2017 Schäden am bestehenden Gebäude Tegetthoffstraße 7 gemeldet. Dass diese Schäden ihre Ursache in einer Grundwasserthematik haben, kann das Bezirksamt nicht bestätigen. Vielmehr handelte es sich um Fragen der Gründung.
Siehe 2.
Im Zuge der Bauüberwachung musste der Statiker die Baustelle einstellen. Es lagen Unstimmigkeiten zwischen der statischen Berechnung der Baugrube und der tatsächlich vorgefundenen Situation vor Ort vor. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat hierzu eine Anordnung erlassen.
Die Anordnung zur Einstellung der Arbeiten konnte das Bezirksamt Eimsbüttel Ende September 2018 unter statischen Auflagen wieder aufheben.
ohne
keine
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