Grundstücke Stellinger Chaussee 34 a & 34 b als naturräumliches Kleinod in Lokstedt erhalten
31.01.2020
Lfd. Nr. 51 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Sebastian Dorsch, Lisa Kern, Dietmar Kuhlmann, Ali Mir Agha und Lutz Schmidt (GRÜNE-Fraktion)
Grundstücke Stellinger Chaussee 34 a & 34 b als naturräumliches Kleinod in Lokstedt erhalten
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Zwischen der Grundschule Hinter der Lieth und dem Mutzenbecherweg in Lokstedt liegen neben einem Kleingartenverein zwei Grundstücke (Stellinger Chaussee 34a & b). Sie gehörten vormals zum Eigentum der Kaufmannsfamilie Amsinck. Der Familie und insbesondere dem Errichter des angrenzenden Amsinck-Parks und der Villa, Wilhelm Amsinck, war schon vor ca. 150 Jahren der Erhalt des Grüns ein großes Anliegen. Der Gartenpark trägt noch heute besonders zur hohen Lebensqualität des grün-urbanen Lokstedts bei.
Auf den beiden Grundstücken Stellinger Chaussee 34a & b – wie auch auf der Zuwegung zu ihnen – stehen zahlreiche prächtige Bäume, die zusammen mit dem umgebenden Flächen ein Rückzugsort für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geworden sind. Über die Jahre ist dort auf fast 10.000 Quadratmetern ein naturräumliches, schützenswertes Kleinod entstanden. Bebauungspläne sind bislang glücklicherweise abgelehnt worden. Als Waldkauz-Revier steht heutzutage nicht nur der nahegelegene Amsinck-Park unter anderem unter Schutz, auch in dem hier beschriebenen Gebiet ist in einer alten Buche ein selten gewordener Schlafplatz für einen Waldkauz gesichtet worden. Fledermäuse, eine in Deutschland vorm Aussterben bedrohte und streng geschützte Tierart, werden in diesem Gebiet regelmäßig gesichtet. Der NABU wird zeitnah eine Fledermaus-Sichtung machen und fordert den Schutz dieser Reviere. Im Frühjahr blühen zahlreiche Maiglöckchen-Wiesen auf den beiden Grundstücken – auch Maiglöckchen sind eine geschützte und gleichzeitig auf Veränderungen empfindlich reagierende Art.
Nun scheint sich auf den Grundstücken einiges zu tun: Mitte 2019 stand das ehemalige Kutscherhaus Stellinger Chaussee 34a, das derzeit von der SAGA verwaltet wird, zum Verkauf (vgl. https://www.immobilienscout24.de/expose/112333723#/). Das Verkaufsangebot ist allerdings laut Homepage seit dem 16. Juli 2019 „nicht mehr verfügbar“ und „wurde vom Anbieter aus der Vermarktung genommen“. Am Haus selbst hängt ein Zettel mit dem Hinweis, dass „die SAGA gebeten wurde, das Objekt nicht zu veräußern.“ Grund sei die „Notwendigkeit für die vielfältigen Gemeinbedarfe, geeignete stadteigene Flächen zu sichern“.
Das direkt benachbarte Haus Stellinger Chaussee 34b befindet sich in Privateigentum. Die Eigentümerin hat bisher einen großen Teil der umliegenden Grünfläche gemietet und naturnah erhalten. Ihr Ansinnen, den Mietvertrag für diese Flächen über Ende 2019 hinaus zu verlängern, wurde nun aber abgelehnt. Vielmehr wurde die Eigentümerin wiederholt aufgefordert, ihr Haus abzureißen. Die Eigentümerin hat auch gegenüber der Verwaltung signalisiert, dass sie sich verschiedene Arten der Kooperation bspw. mit dem NABU oder der angrenzenden Schule im Sinne eines anschaulichen naturnahen Unterrichts vorstellen kann.
Fragen
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
1) Welche Pläne werden derzeit für die beiden oben genannten Grundstücke verfolgt?
Das Bezirksamt Eimsbüttel beabsichtigt, die beiden Grundstücke in das Verwaltungsvermögen Stadtgrün zu übernehmen, um in diesem Bereich eine Grünfläche zu entwickeln. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die Grünverbindung aufzuwerten, die vorhandene Wegeverbindung zügiger zu gestalten und eine Verbindung zum Schulgelände und zum Amsinckpark herzustellen. Das Flurstück zum Gebäude „Stellinger Chaussee 34a“ sowie die Zuwegung zu den Grundstücken befindet sich bereits im Verwaltungsvermögen Stadtgrün Eimsbüttel.
2) Gibt es Überlegungen, in diese Grundstücke hinein die Kleingarten-Anlagen auszuweiten oder eine Kindertagesstätte zu errichten?
Die Erweiterung der Kleingartenanlage ist eine Möglichkeit, die vom Bezirksamt Eimsbüttel in Betracht gezogen wird. Da das Landschaftsprogramm für diesen Raum als Ziel „Parkanlage“ definiert, wird es eine Planung geben, die beide Nutzungen miteinander verzahnt. Pläne für die Einrichtung einer Kindertagesstätte bestehen derzeit nicht.
Im Rahmen der konkreten Planung wird der Grünbestand auf den beiden Grundstücken detailliert erfasst und die künftige Nutzung so entwickelt, dass Grünstrukturen von besonderem ökologischen Wert erhalten bleiben können.
3) Inwiefern wird dieses Gebiet durch die Vereinbarungen des Senats mit dem Naturschutzbund NABU zu „Hamburgs Grün erhalten“ geschützt?
Da die beiden Grundstücke Gebäudebestand aufweisen und als Wohngrundstücke genutzt werden bzw. wurden, zählen sie nicht zu der Flächenkategorie „Vorhandene Parkanlagen“ und sie sind auch nicht Bestandteil der übergeordneten Grünachsen (Landschaftsachsen, Grüne Ringe, gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen). Daher sind sie durch „Hamburgs Grün erhalten“ nicht als Bestandsgrün geschützt.
4) Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um die Grundstücke dauerhaft als naturräumliches Kleinod zu schützen und idealerweise mit den angrenzenden Grüngebieten zu verbinden?
Die Flächen sind im Qualifizierungsprogramm Grünes Netz Hamburg (Berthold Eckebrecht; Gruppe F, 2019) als Potenzialfläche für die Qualifizierung bzw. Ergänzung des Grünen Netzes genannt. Bei einer Übertragung der Flächen in das bezirkliche Verwaltungsvermögen besteht die Möglichkeit, die Flächen entsprechend der zu 1) und 2) genannten Ziele zu entwickeln.
ohne
keine
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