Grünzeiten an Ampelanlagen für eingeschränkte Fußgänger individuell verlängern
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
Antrag im AV der GRÜNE- und SPD Fraktion |
06.12.2017 |
6.5 |
20-2602 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Debatte um zu kurze Grünzeiten für Fußgänger ist festzustellen, dass es im Einzelfall durchaus Personen geben kann, die aufgrund ihres Alters und/oder einer Bewegungseinschränkung eine Straße selbst innerhalb des Fußgängergrüns und der anschließenden Räumzeit nicht von Bordstein zu Bordstein überqueren können. Zwar wäre dieser Personenkreis durch die generelle Regelung des § 1 StVO geschützt, da kein Autofahrer einen solch offensichtlich eingeschränkten Menschen durch aggressives Anfahren gefährden oder schädigen dürfte - tatsächliche Sicherheit entsteht so aber nicht.
Gemessen an allen Fußgängerverkehren an allen Ampelanlagen ist der Kreis der davon betroffenen Personen als gering einzuschätzen. Generelle Abweichungen von den Räumwegberechnungen der RiLSA (Richtlinie für den Betrieb von Lichtsignalanlagen) für Fußgänger erscheinen daher nicht angezeigt. Dennoch kann individueller Handlungsbedarf bestehen, um die Sicherheitsinteressen von Fußgängern angemessen zu berücksichtigen.
Denkbar wäre, die Anforderungsgeräte im Einzelfall so auszustatten, dass eine Grünzeitverlängerung, etwa mittels eines entsprechend individuell programmierten Transponders, angefordert werden kann. In Frage kommende Personen müssten dafür einen Antrag stellen und durch entsprechende Überprüfung berechtigt werden.
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