20-2602

Grünzeiten an Ampelanlagen für eingeschränkte Fußgänger individuell verlängern

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Debatte um zu kurze Grünzeiten für Fußgänger ist festzustellen, dass es im Einzelfall durchaus Personen geben kann, die aufgrund ihres Alters und/oder einer Bewegungseinschränkung eine Straße selbst innerhalb des Fußgängergrüns und der anschließenden Räumzeit nicht von Bordstein zu Bordstein überqueren können. Zwar wäre dieser Personenkreis durch die generelle Regelung des § 1 StVO geschützt, da kein Autofahrer einen solch offensichtlich eingeschränkten Menschen durch aggressives Anfahren gefährden oder schädigen dürfte - tatsächliche Sicherheit entsteht so aber nicht.

Gemessen an allen Fußgängerverkehren an allen Ampelanlagen ist der Kreis der davon betroffenen Personen als gering einzuschätzen. Generelle Abweichungen von den Räumwegberechnungen der RiLSA (Richtlinie für den Betrieb von Lichtsignalanlagen) für Fußgänger erscheinen daher nicht angezeigt. Dennoch kann individueller Handlungsbedarf bestehen, um die Sicherheitsinteressen von Fußgängern angemessen zu berücksichtigen.

Denkbar wäre, die Anforderungsgeräte im Einzelfall so auszustatten, dass eine Grünzeitverlängerung, etwa mittels eines entsprechend individuell programmierten Transponders, angefordert werden kann. In Frage kommende Personen müssten dafür einen Antrag stellen und durch entsprechende Überprüfung berechtigt werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass bei Bedarf die Grünzeiten an Ampelanlagen von Fußgängern, die besonders langsam sind und für die selbst die gesamte Grün- sowie die anschließende Räumzeit zusammen nicht für eine sichere Überquerung ausreichen, durch eine individuelle Anforderung verlängert werden können.

 

 

Peter Schreiber, Koorosh Armi und SPD-Fraktion

Falk Schmidt-Tobler, Fabian Klabunde und GRÜNE-Fraktion

 

 

Anhänge

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