Grünphase für Fußgänger verlängern bei der Anforderungsampel Bogenstraße/Gustav-Falke-Straße HA-Beschluss vom 12.08.2021 - Drs. 21-2227
Letzte Beratung: 18.10.2021 Kerngebietsausschuss Ö 7.2
Sachverhalt:
Das Viertel rund um die Gustav-Falke-Straße ist geprägt von Wohnbebauung, einer der höchsten Dichten von Schulen auf engstem Raum, Sportvereinen, Parkanlagen und verschiedenen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Viele dieser Ziele werden von den Bürgerinnen und Bürgern überwiegend und zunehmend zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht. Insbesondere die Gustav-Falke-Straße ist eine zentrale Achse für den nicht-motorisierten Individualverkehr. Die Querung der Bogenstraße mit ihrem relativ hohen Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeiten ist dabei für zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer ein alltägliches Nadelöhr.
In Bezug auf die Überquerung der Bogenstraße an der Anforderungsampel Bogenstraße/Gustav-Falke-Straße haben Bürgerinnen und Bürger verschiedenen Alters die Kritik geäußert, dass sie die Dauer der Grünphase als unzureichend empfinden. Bei Inaugenscheinnahme hat sich der Eindruck verstärkt, dass dem querenden Fußverkehr lediglich eine Minimalfreigabe zugesprochen wird. Das wird der hohen Bedeutung nicht gerecht, die diese Querung für aktiv mobile Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer hat.
Diese Ampel wird aufgrund einiger umliegender Schulen auch von zahlreichen Schülerinnen und Schülern genutzt. Sie fühlen sich angesichts der kurzen Grünphase beim Queren der Straße nicht sicher.
Elternräte und Schülervertretungen der umliegenden Schulen sowie eine Bürgerinitiative setzen sich deshalb dringend für eine kurzfristige Verlängerung der Ampelphase für Fußgängerinnen und Fußgänger im Rahmen von Maßnahmen zur Schulwegsicherung ein.
Petitum:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) für eine Verbesserung der Verkehrsqualität bei der Fußgängerlichtsignalanlage Bogenstraße/Gustav-Falke-Straße einzusetzen. Die zwischen Anforderung und Grünfreigabe verstreichende Zeit soll reduziert und die Grünzeit für den Fußverkehr verlängert werden. Im Sinne der Schulwegsicherheit muss das Ziel sein, hier eine Verkehrsqualität von mindestens B gemäß HBS zu erreichen.
Hierbei ist der Beschluss der BV vom 28. November 2019 zu berücksichtigen (Förderung des Radverkehrs: Grüne Welle für gleichberechtigte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer; Drucksache. 21-0299).
Stellungnahme BVM:
Die Steuerung dieser Lichtsignalanlage (LSA) erfolgt tages- und verkehrsabhängig mit unterschiedlichen Signalprogrammen nach dem Verfahren Hauptrichtung-Dauergrün. Das bedeutet, der Fahrverkehr im Zuge der Bogenstraße erhält Dauergrün, solange keine Anforderung des querenden Fuß- und Radverkehrs vorliegt.
Die Wartezeiten der geschalteten Signalprogramme sind dabei bereits jetzt fuß- und radverkehrsfreundlich: Im Gegensatz zu den meisten Signalprogrammen an Lichtsignalanlagen mit Umlaufzeiten von 90, 75 oder 60 Sekunden werden an dieser LSA Programme mit Umlaufzeiten von 45 und 30 Sekunden geschaltet, so dass die Wartezeiten entsprechend gering sind.
Die Freigabezeiten für den Fuß- und Radverkehr betragen abhängig vom Signalprogramm zurzeit 6 bzw. 11 Sekunden. Hier schließt sich jeweils noch die Räumzeit an, bevor der Fahrverkehr wieder eine Freigabe erhält.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird die Steuerung dieser LSA dahingehend anpassen lassen, dass die Freigabezeiten für den Fuß- und Radverkehr in allen Signalprogrammen auf 11 Sekunden erhöht werden. Bis zur Umsetzung dieser verkehrstechnischen Planung wird als Sofortmaßnahme nur noch ein einziges Signalprogramm geschaltet. Dieses wird eine Freigabezeit von ebenfalls 11 Sekunden aufweisen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.