21-2185

Grün- und Naherholungsflächen, Landschaftsschutz / Naturschutz in Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

07.07.2021

Lfd. Nr. 64 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Roland Wiegmann, Mikey Kleinert und Ralf Peters (Fraktion DIE LINKE)

 

Grün- und Naherholungsflächen, Landschaftsschutz / Naturschutz in Eimsbüttel

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – wie folgt beantwortet:

 

 

Vorbemerkung zum Sachverhalt:

Der im Landschaftsprogramm genannte Richtwert von 6 m² pro Einwohner in 500 m Entfernung bezieht sich ausschließlich auf wohnungsnahe Parkanlagen. Für andere Freiflächenkategorien bestehen eigene Richtwerte; für Naherholungsgebiete ist kein Richtwert genannt.

Bei einzelfallbezogenen Analysen, z.B. im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens, wird die Versorgung eines abgegrenzten Gebietes nur für wohnungsnahe Parkanlagen und Spielplätze ermittelt.

 

Die Fragen zur Statistik werden daher auf Basis der Zahlen der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Parkanlagen, Spielplätze, Grün an Kleingärten) wie folgt durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet:

 

Sachverhalt:

Im Landschaftsprogramm Hamburg wird ein Zielwert von 6qm pro Einwohner für Grün- und Naherholungsflächen in einer Distanz von max. 500m zum Wohnort als Zielwert formuliert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige(n) Landesbehörde(n):

 

  1. In welchem Verhältnis stehen Wohnbevölkerung (in Tsd. E.) zu Fläche (in km²) zu Grün- und Naherholungsflächen (in km²) der 7 Bezirke insgesamt?

Bitte die absoluten Werte der neuesten Daten sowie davor 5 und 10 Jahren tabellarisch angeben.

 

2020      1.904.444 Einwohner; 24,49 km² öffentliche Grün- und Erholungsanlagen; somit

   77,76 Tsd. EW / km2 öffentliche Grün- und Erholungsanlagen.

 

2015      1.833.930 Einwohner; 23,67 km² öffentliche Grün- und Erholungsanlagen; somit

               77,48 Tsd. EW / km2 öffentliche Grün- und Erholungsanlagen.

 

2010      1.733.260 Einwohner;  22,36 km² öffentliche Grün- und Erholungsanlagen; somit

               77,52 Tsd. EW / km2 öffentliche Grün- und Erholungsanlagen.

 

  1. Welche tatsächlichen Werte der Grün- und Naherholungsflächen (in m²) in max. 500m Entfernung errechnen sich bei jeweils gegebener Bevölkerungszahl für die jeweiligen Postleitzahl-Bezirke Eimsbüttels derzeitig?

Bitte die Werte

PLZ : Einwohnerzahl der PLZ-Fläche (so bekannt) : Grün-u. Nah.-Fläche in max. 500m Entfernung tabellarisch angeben.

(Hilfsweise andere möglichst kleinteilige Regionen Eimsbüttels, für welche Datenmaterial vorliegt.)

 

Da sich die Postleitzahlen-Bezirke mit den administrativen Bezirksgrenzen überlappen und zum Teil aus mehreren unzusammenhängenden Teilflächen bestehen, sind die Angaben hilfsweise auf die Stadtteile bezogen worden:

 

 

Stadtteil

Einwohner

öffentliche Grün- und Erholungsanlagen

 

Stand 31.12.2020

im 500m-Radius, Stand 08.06.2021,

Angaben in m²

Eimsbüttel

57.593

481.363

Rotherbaum

17.114

742.366

Harvestehude

17.666

416.342

Hoheluft-West

13.460

179.821

Lokstedt

30.302

510.484

Niendorf

40.906

814.827

Schnelsen

30.141

305.841

Eidelstedt

35.078

665.087

Stellingen

26.858

503.149

 

 

  1. Welche Grün- bzw. Schutzkategorie(n) geht/gehen in eine solche Berechnung der Grün- und Naherholungsflächen grundsätzlich mit welcher Gewichtung ein? Müssen Einzelflächen für die Berücksichtigung bspw. evtl. eine bestimmte Mindestgröße und Schutzkategorie aufweisen?

 

In eine solche Berechnung werden die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Parkanlagen, Spielplätze, öffentliches Grün an Kleingärten und Schutzgrün) einbezogen.

Eine Gewichtung erfolgt nicht. Mindestgröße und Schutzkategorie sind nicht relevant.

 

  1. Welche konkreten Grünflächen sowie Grün- bzw. Schutzkategorie(n) geht/gehen in eine solche Berechnung der Grün- und Naherholungsflächen in Eimsbüttel mit welcher Gewichtung ein?

 

Die konkreten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind im Digitalen Grünplan erfasst. Dieser ist einsehbar unter Geo-Online (https //geoportal-hamburg.de/geo-online ); dort in der Suche das Wort „Grünplan“ eingeben und aus der angebotenen Vorauswahl „Verzeichnis der öffentlichen Grünanlagen“ auswählen; dann werden die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen automatisch angezeigt. Ansonsten siehe Antwort zu 3.

 

  1. Welche Pläne seitens der Landesbehörden bestehen, die Grün- und Erholungsflächen in Eimsbüttel auszuweiten?

 

Die Zuständigkeit für die Entwicklung von Grün- und Erholungsflächen liegt beim Bezirksamt Eimsbüttel. Die gesamtstätische Schwerpunktsetzung liegt im Bereich des Grünen Netzes Hamburgs sowie bei der Neuschaffung von Parkanlagen für größere Wohnungsbauquartiere. Zur Umsetzung wurde u.a. ein „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ zwischen Fachbehörden und Bezirken sowie einigen städtischen Gesellschaften vereinbart.

 

  1. Welche Anforderungen müssten erfüllt werden, bzw. welche Aufwertungsmaßnahmen müssten erbracht werden, um eine derzeitige Schutzkategorie zu erhöhen, um also bspw. im geltenden Grünordnungsplan als “extensives Grünland” bzw. “Landschaftsschutzgebiet” deklarierte Flächen z.B. als “Naturschutzgebiete” ausweisen zu können?

 

Für eine Ausweisung als Naturschutzgebiet müssen für das Gebiet die Voraussetzungen des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere die Schutzwürdigkeit und die Schutzbedürftigkeit, vorliegen. Der Erlass der Schutzgebietsverordnung ist gegen widerstreitende Interessen abzuwägen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine