Grün- und Erholungsflächen im Umfeld der Fläche am Duvenacker
31.03.2016
Lfd. Nr. 71 (20)
Große Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Dagmar Bahr, Peter Schreiber, Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)
„Grün- und Erholungsflächen im Umfeld der Fläche am Duvenacker“
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Im Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen steht in § 1: „Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung dienen, von der Freien und Hansestadt Hamburg unterhalten werden und vom Senat als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht worden sind.“
Im Amtlichen Anzeiger Nr. 86 vom 01.11.2011 wurde das Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bekannt gemacht. Eine Ergänzung erfolgte im Amtlichen Anzeiger Nr. 98 vom 15.12.2015.
In der Begründung zum Bebauungsplan Eidelstedt 31 wird auf Seite 12 ausgeführt: „Nach dem Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg besteht in Eidelstedt ein erhebliches Defizit an wohnungsnahen Parkanlagen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
Siehe Anlage 1.
Keine und siehe Antwort zu Frage 4.
Siehe Antwort zu Frage 2.
Es stehen keine öffentlichen Flächen zur Verfügung, um das Defizit zu verringern.
Falls ja:
Nein.
Siehe Anlage 2.
Die Bewertung ergibt sich aus der Anlage 2. Zugrunde gelegt werden 400 Meter Radien aus dem Landschaftsprogramm.
Nein.
ohne