22-1814

Grindelallee 80 nach dem Weiterverkauf II

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Grindelallee 80 nach dem Weiterverkauf II
Fortlaufende. Nr.: 22-145

Eingangsdatum: 21.01.2026
Datum der Antwort: 02.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 06.05.2025 (Drucksache 22-0978) teilte das Bezirksamt mit, dass für das Objekt Grindelallee 80 am 06.03.2025 eine Abwendungsvereinbarung mit dem neuen Eigentümer unterzeichnet wurde.

Darin wurden konkrete Fristen vereinbart, insbesondere die Einreichung eines Bauvorbescheids 9 Monate nach Wirksamkeit der Vereinbarung. Diese Frist müsste rechnerisch im Dezember 2025 abgelaufen sein. Zudem waren Fragen zur Beitreibung der Zwangsgelder gegen den Voreigentümer weiter offen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Ist die in der Abwendungsvereinbarung festgesetzte Frist zur Einreichung eines Bauvorbescheids vom neuen Eigentümer eingehalten worden?

Ja

a) Falls ja: Wann ging der Antrag ein und was ist der aktuelle Bearbeitungsstand?

Der Antragseingang des Vorbescheids war am 05.12.2025. Der Vorbescheid befindet sich derzeit in Prüfung

b) Falls nein: Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt gezogen? Wurden, wie in der Antwort vom Mai 2025 angekündigt, Vertragsstrafen gefordert oder verhängt?

Siehe Frage 1a.

  1. Sind für das Objekt anderweitige baurechtliche Anträge gestellt worden?

r das Objekt liegen der Bauaufsicht derzeit keine weiteren baurechtlichen Anträge vor.

  1. Stand oder steht das Bezirksamt über den Abschluss der Vereinbarung hinaus im Austausch mit den Ersteigernden bzw. den aktuellen Eigentümern und was war das Ergebnis dieses Austausches?

Nein, der Austausch des Bezirksamtes zu dem Objekt konzentrierte sich auf den Abschluss der Vereinbarung und die Einhaltung von dieser.

  1. Hat sich der bauliche Zustand des Gebäudes seit Mai 2025 verändert oder wurden inzwischen sichernde Maßnahmen durch den neuen Eigentümer durchgeführt?

Es liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich der bauliche Zustand des Gebäudes seit Mai 2025 verändert hat oder dass zwischenzeitlich durch den neuen Eigentümer sichernde Maßnahmen durchgeführt wurden.

  1. Liegt dem Bezirksamt ein aktueller Sachstand bezüglich der Beitreibung der Zwangsgelder in Höhe von rund 130.000 Euro gegen den Voreigentümer Sven B. vor und konnten durch die Kasse Hamburg inzwischen weitere Beträge realisiert werden?

Nach Kenntnis des Bezirksamtes sind bislang keine Zahlungen eingegangen. Die Beitreibung erfolgt eigenständig durch die Kasse Hamburg; ein aktueller Zwischenstand zu weiteren realisierten Beträgen ist dem Bezirksamt daher nicht bekannt.

  1. Hat das Bezirksamt inzwischen Kenntnis von konkreteren Plänen zur Art der Wohnnutzung erlangt, die über die bloße Anzahl von mindestens 12 Wohnungen hinausgehen, oder hat der Eigentümer im Rahmen einer Bauvoranfrage neue Details präsentiert?

Im Rahmen des Vorbescheids ist geplant, das bestehende Gebäude zu revitalisieren und ein Dach- sowie Staffelgeschoss neu zu errichten. Im Erdgeschoss sollen Gewerbeflächen für Co-Working-Spaces, ein Café oder studentische Begegnungsräume entstehen. Insgesamt sind rund 62 Ein-Zimmer-Wohnungen vorgesehen, die sich vom Untergeschoss bis ins Staffelgeschoss erstrecken.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Grindelallee

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.