Grindelallee 80 nach dem Weiterverkauf II
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Grindelallee 80 nach dem Weiterverkauf II
Fortlaufende. Nr.: 22-145
Eingangsdatum: 21.01.2026
Datum der Antwort: 02.02.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 06.05.2025 (Drucksache 22-0978) teilte das Bezirksamt mit, dass für das Objekt Grindelallee 80 am 06.03.2025 eine Abwendungsvereinbarung mit dem neuen Eigentümer unterzeichnet wurde.
Darin wurden konkrete Fristen vereinbart, insbesondere die Einreichung eines Bauvorbescheids 9 Monate nach Wirksamkeit der Vereinbarung. Diese Frist müsste rechnerisch im Dezember 2025 abgelaufen sein. Zudem waren Fragen zur Beitreibung der Zwangsgelder gegen den Voreigentümer weiter offen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Ja
a) Falls ja: Wann ging der Antrag ein und was ist der aktuelle Bearbeitungsstand?
Der Antragseingang des Vorbescheids war am 05.12.2025. Der Vorbescheid befindet sich derzeit in Prüfung
b) Falls nein: Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt gezogen? Wurden, wie in der Antwort vom Mai 2025 angekündigt, Vertragsstrafen gefordert oder verhängt?
Siehe Frage 1a.
Für das Objekt liegen der Bauaufsicht derzeit keine weiteren baurechtlichen Anträge vor.
Nein, der Austausch des Bezirksamtes zu dem Objekt konzentrierte sich auf den Abschluss der Vereinbarung und die Einhaltung von dieser.
Es liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich der bauliche Zustand des Gebäudes seit Mai 2025 verändert hat oder dass zwischenzeitlich durch den neuen Eigentümer sichernde Maßnahmen durchgeführt wurden.
Nach Kenntnis des Bezirksamtes sind bislang keine Zahlungen eingegangen. Die Beitreibung erfolgt eigenständig durch die Kasse Hamburg; ein aktueller Zwischenstand zu weiteren realisierten Beträgen ist dem Bezirksamt daher nicht bekannt.
Im Rahmen des Vorbescheids ist geplant, das bestehende Gebäude zu revitalisieren und ein Dach- sowie Staffelgeschoss neu zu errichten. Im Erdgeschoss sollen Gewerbeflächen für Co-Working-Spaces, ein Café oder studentische Begegnungsräume entstehen. Insgesamt sind rund 62 Ein-Zimmer-Wohnungen vorgesehen, die sich vom Untergeschoss bis ins Staffelgeschoss erstrecken.
Beschluss: ohne
keine
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